Gestrichen wurde ua.:
(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
Vielen Vielen Vielen Dank. Nach dem Absatz des Gesetzes hatte ich gesucht, aber überall im Internet finde ich nur noch, dass der gestrichen wurde.
Auch ich bin jetzt wieder ein waschechtes WoMo und spare die Hälft der Steuer! 2007 wurde ich noch nachträglich für 2 Jahre zur Kasse gebeten und musste PKW Steuer bezahlen und nun ein verspätetes Weihnachtsgeschenk vom Finanzamt. Wer hätte das gedacht...