Beiträge von Floh-BZ

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    Mich würde nochmal von fachkundiger Seite interessieren, wo der konstruktive Unterschied zu den neueren Luftstandheizungen (Nachfolgenmodelle der D3Lx) ohne die Wechselpflicht liegt. Daraus müsste man ja auf die (beseitigten) Gefahrstellen schliessen können.

    Grüsse

    Sockenzottel

    Nein... einfach andere Zulassung mit anderen Vorschriften. Konstruktiv ist das Grundprinzip gleich. Die Wechselpflicht seitens des Herstellers besteht ja immer noch, nur eben nicht vom Gesetzgeber her. Das ist aber einfach nur bedrucktes Papier ohne Hintergrund das da was (konstruktiv) anders wäre. Dieser Aufbau ist seit der D3L gleich geblieben. Wie bereits angesprochen kommt diese Wechselpflicht aus Zeiten der D2L als der Aufbau noch völlig anders (sicherheitstechnisch nicht so durchdacht) war.

    Es beruhigt mich das es hier noch mehr Forumskollegen gibt die sich praktisch Gedanken machen (die wichtigsten welche ich bereits in vorigen Posts ansprach habe ich mal hervorgehoben).

    :thumbup:

    Oder gibts davon mal ein Beispielfoto eines durch korrodierten Wärmetauscher durch "normale" Nutzung?

    Okay vielleicht war ich etwas unsachlich, ich bitte um Verzeihung. Aber wir machen seit der Zeit des VW Käfer Standheizungen/Luftheizgeräte und haben einiges im Archiv der Kuriositäten und Schadensbilder. Bilder werde ich hier nicht anfügen. Problematisch ist auch nicht eine eventuelle Korrosion eines Alu-Druckguss WT, wenn der "durchkorrodiert" fresse ich einen Besen. Es geht um eventuell auftretende, feinste Risse im WT oder altersbedingte Schäden an den Dichtungen. Dabei geht es nicht immer um die Dichtung/en zwischen WT und Brennkammer/Gebläse. Wir haben schon undichte Tüllen Oberhalb der Glühstifte gesehen, viel zu hohe Verbrennungstemperaturen durch defekte Sensoren und/oder falsch ausgetauschte Dosierpumpen mit viel zu großer Fördermenge. Das schlimme ist also nicht die "normale Nutzung" sondern entweder Missbrauch/Misshandlung der Heizung oder eine falsche/schlechte Applikation in Kombination mit sonstigen Fehlern. Hinzu kommt, dass das nicht jeder Endanwender überhaupt überblickt, weil er entweder selbst überhaupt keine Ahnung davon hat oder nicht haben will(was ja völlig legitim ist), vielleicht aber auch völlig unsachgemäß selbst Hand anlegt hat oder es von jemand anderem machen lässt, der nicht weiß was er tut.

    Und zu deiner These, dass innerhalb der Heizung Überdruck herrscht und daher keine Abgase in den Innenraum gelangen können: aus einem Riss im Auspuff gelangen auch Abgase da hinaus, wo sie eigentlich nur hindurchgeleitet werden sollen. Wenn eine Dichtung selbst hinter dem WT undicht ist, können da Abgase entweichen, die direkt wieder vom Gebläse aufgesammelt werden in damit in die Innenraumluft geblasen werden.

    feinste Haarrisse am WT OK ... Leckagen an den Dichtungen jedoch wie schon gesagt nicht "sicherheits", nur "funktions"relevant. Das Tüllen der Glühkerzen kaputt gehen o.ä. kann vorkommen, ist jedoch ebenfalls nicht sicherheitsrelevant. Alles was du aufzählst kann auch nach 2 oder 3 Jahren auftreten, das gehört hier jedoch nicht zum Thema und ist auch nicht die Regel.

    Übrigens gibt es "hinter" (in Abgas-Strömungsrichtung) dem WT keine Dichtung mehr... das Abgas geht direkt in das Abgasrohr (welches außerhalb des Raumes liegen sollte). Oder du musst deine Aussage präzisieren.

    Ist da ein Riss im WT oder die Dichtung ist marode, dann bläst die Heizung auch Abgase in den Heizluftstrom.

    Auf die 2 Sachen ging ich bereits ein. Defekt in der Dichtung egal, da auf der anderen Seite ein Überdruck herrscht. Die Dichtung zur Raumluft befindet sich nochmals weiter oben.

    Und zum WT habe ich auch was gesagt.

    Danke für die Lehrstunde zum Thema Luftheizgeräte, das hab ich alles bei meiner täglichen Arbeit bei Eberspächer noch gar nicht gewusst. Ganz ehrlich, wir sehen in unserem Arbeitsalltag wirklich viel, darunter auch Defekte nach langer Zeit im Einsatz und/oder durch Misshandlung, schlechte Applikationen und Langzeitermüdung. Aber ich sage meinen Kollegen aus unserer Reparaturwerkstatt bescheid dass wir ab jetzt aus Prinzip keine Wärmetauscher mehr wechseln müssen, weil du das Prinzip durchschaut hast und du es durch deine Befundung für absolut unkritisch hältst. Da kann sicher nichts mehr schief gehen und jeder Laie kann sein 20 Jahres Heizgerät ganz ohne Sicherheitsbedenken weiter betreiben...

    Ich behaupte mal das ich mich durch 15 Jahre Praxis mit Ölbrennern und Co ganz gut in der Materie und mit verschiedensten Legierungen an WT auskenne. Das die Tauschpflicht beibehalten wurde (und das auch nur durch die Hersteller, nicht durch den Gesetzgeber) hat wohl eher Haftungs- und Markttechnische Gründe, nicht das die Gefahr unmittelbar besteht.

    Durch dein sinnloses Posting ohne fachlichen Bezug disqualifizierst du dich quasi selbst.

    Oder gibts davon mal ein Beispielfoto eines durch korrodierten Wärmetauscher durch "normale" Nutzung?

    Bei einer D3L(P/C), etc pp und die ganzen Artverwandten kann Prinzipbedingt keine Undichtigkeit an einer Dichtung auftreten und das da ein Korrosionsschaden auftritt... halte ich für eine gewagte Behauptung.

    Also diese Behauptung möchte ich bitte einmal fundiert argumentiert haben! Ich habe ja schon viel gelesen, aber das ist wirklich eine Hausnummer von gefährlichem Halbwissen...man man man. Überlegt doch bitte was ihr schreibt und verzapft nicht irgendwelchen Unfug. Bei den Kraftstoffbetriebenen Heizgeräten, egal ob Wasser oder Luft, kann es immer zu Undichtigkeiten kommen. Die Bauteile sind immer mit Dichtungen voneinander getrennt, Dichtungen können altersbedingte Schäden aufweisen, dabei spielt es keine Rolle ob Gummi-, Metall- oder Papierdichtung. Undichtigkeiten können obendrein auch an anderen Stellen als am Wärmetauscher selbst auftreten.

    Was ich nicht verstehen kann ist, dass kein mensch eine regelmäßige Prüfung der Heizanlage im Eigenheim in Frage stellt. Ebenso wechseln Fahrzeughalter in regelmäßigen Abständen den Zahnriemen und sogar Wasserpumpen werden werden vorsorglich mit gewechselt, falls da mal eine Undichtigkeiten entsteht. Mir soll mal einer erklären wie das in einem Verhältnis zu einem Bauteil steht, das einzuatmende Luft im Fahrgastraum erhitzt. Sorry, aber ich schüttle nur noch mit dem Kopf.

    Das ist kein Halbwissen. Wenn du dir die Heizung anschaust weißt du solang das Gebläse läuft wird das Abgas in Richtung Auspuff gedrückt. Und dieser ist direkt ein Loch im Gußteil und auf der anderen Seite der Dichtung ist das Gebläse (mit entsprechendem Gebläsedruck) welches die Verbrennungsluft in den Brenner drückt. Also sprich wenn diese Dichtung undicht wäre... würde was passieren? genau.. garnichts, maximal Funktionsstörung wenn es extrem ist und der Brenner Falschluft zieht.

    Und ohne Gebläsedruck keine Flamme, keine Verbrennung (zumindest nicht mehr lang, wenn überhaupt).

    Der Prüfer muss sich doch veräppelt vorkommen, wenn da nur eine Verbindung getrennt ist.

    Welcher Laie kann eine Brennkammer auf Korrosionsschäden prüfen?

    Du weißt aber das die 10-Jahres Regel aus der Zeit stammt wo Brennkammern wie bei der D2 noch mit Klebeverbindungen waren?

    Bei einer D3L(P/C), etc pp und die ganzen Artverwandten kann Prinzipbedingt keine Undichtigkeit an einer Dichtung auftreten und das da ein Korrosionsschaden auftritt... halte ich für eine gewagte Behauptung... 10 mal eher ist die zu gerußt und spätestens dann fällt grober Verschleiß auch auf, bzw. zuerst macht das Flammrohr vom Brenner die Mücke (ich repariere seit 15 Jahren u.a. Ölbrenner bis 1MW).

    Hab noch irgendwo eine china WSH rum liegen die ich dir schicken könnt ?

    Die Verarbeitung vom Aluguss fand ich nicht so doll.

    Die Aussage von wegen (sinngemäß) die Heizung benötigt keine Zulassung ist verrückt. alle mit Brennstoff betriebenen Heizgeräte im KFZ benötigen eine Zulassung für Heizung (ECE R122) ... und weil es elektrische Geräte sind die am Bordnetz hängen ist auch noch die R10 erforderlich. Die übrigens auch von allen sonstigen elektronischen Geräten die am Bordnetz hängen gefordert ist.

    Guten Morgen Floh-BZ

    Sowohl Tagesschaum --> klick als auch TCA965 --> klack haben ja die vorhandenen Aufkleber an der SK100738 aufgezeigt.

    Und im Thread-Verlauf war man sich bis dato einig das diese Angaben genügen für eine/n gesetzeskonforme/n Nutzung/Verbau.

    Verstehe ich Deine Aussage dahingehend richtig das Du dazu anderer Meinung bist ?

    Bei TCA965 fehlt die R122 Bezeichnung komplett. Und bei Tagesschaum fehlt die R10 Nummer.

    Ich selbst beschäftige mich ja seit nun schon fast 15 JAhren mit Stanheizungen und seitdem ich angefangen habe die LF Bros zu vertreiben auch mit den ganzen Zulassungsgeschichten. Und da muss eben immer ne Nummer für die R122 und die R10 Abnahme vorhanden sein. LF Bros hatte anfangs auch nur die R10 (Elektro... kostet nur die hälfte wie die R122) und ich habe darauf gepocht das die auch die R122 Zulassung machen.

    Die Aussage von wegen (sinngemäß) die Heizung benötigt keine Zulassung ist verrückt. alle mit Brennstoff betriebenen Heizgeräte im KFZ benötigen eine Zulassung für Heizung (ECE R122) ... und weil es elektrische Geräte sind die am Bordnetz hängen ist auch noch die R10 erforderlich. Die übrigens auch von allen sonstigen elektronischen Geräten die am Bordnetz hängen gefordert ist.

    Bitte auch dran denken, dass Abgabeleistung das Produkt aus Massestrom und Temperatur ist (und Wärmekapazität, aber die ist konstant und damit für die folgende qualitative Betrachtung irrelevant)

    Die doppelte Menge Luft mit halber Temperatur ergibt demzufolge die gleiche Leistung. Ein reiner Vergleich von Ausströmeremperaturen bringt also wenig Aufschluss.

    Den Punkt hatte ich beim durchstöbern des Freds auch die ganze Zeit im Kopf.

    Die Temperatur (direkt hinter der Heizung, nicht erst am Ausströmer) zwischen kleiner und großer Leistung schwankt ca. 10-20 K .

    Der Luftstrom jedoch schwankt jedoch von bspw. (je nach Modell) 35 bis 70m³/h... und das macht den Großteil der Leistung aus.

    Direkt am Heizgerät kommen eigentlich herstellerunabhängig 100-130°C raus... die gemessenen bspw. 80 Grad kommen durch Vermischung und Verlust zustande.

    Das ganze geht übrigens komplett im Motorraum entlang, da zwischen Innen und Außenkotflügel an einer Stelle quasi kein Durchkommen zum Schnorchelanschluss ist.

    Betrifft diese Einlassung nun den T4 oder den T5/6 ?

    Den T4... T5/T6 ist ja von bravo snorkel gelöst. Da gibs 2 verschiedene Kits, ein mal für den 2.0 BiTDI und ein mal für alle anderen. Ist für den T4 aber nicht relevant welches Set man kauft.

    Übrigens gibts den Schnorchel mit Forenrabatt auf http://www.g-part.de ...nur zur Info wer es noch nicht weiß :D (natürlich in der T5/T6 Kategorie)

    Wenn der pnp an den T4 passt, könnte der doch auch beim T4 ins offroad-Zubehör?

    von außen ja, von innen (also im Motorraum) halt nicht. So nen Schnorchel endet ja nicht am Kotflügel, auch wenns den Anschein hat :D

    Edit: auchso was man improvisieren muss ist das Blech an der A-Säule. Das beiliegende fürn T5/T6 ist viel zu kurz. Ich hab es erstmal mit einem selbstgefertigten kombiniert, will aber noch eins aus einem Guss lasern/kanten lassen.

    Der "Kanal" ist ca. 110 x 25mm ...das ganze muss zum Schluss noch etwas strömungsoptimiert werden. Das Loch in den Luffikasten hinein ist übrigens deutlich größer wie original. Da ist ja original nur so nen kleines glaub 35mm Loch. Jetzt fast 60mm.

    Das ganze geht übrigens komplett im Motorraum entlang, da zwischen Innen und Außenkotflügel an einer Stelle quasi kein Durchkommen zum Schnorchelanschluss ist. Und den Bravosnorkel kann man nur an dieser Stelle ansetzen, da man ja die Haubenkante als Referenz hat.

    Nur innen bin ich mitm Luftkanal noch nicht ganz fertig.

    innen? Du meinst "unter der Motorhaube" inklusive Adaption an das Luftfiltergehäuse?

    Genau... bin an einer Variante ohne bohren, schneiden, o.ä. dran. Also was das Luffigehäuse angeht.

    Anbei mal die Grafik ausm CAD... wer sich den Luffikasten schon mal angeschaut hat weiß das unten das Ding mit dem Trichter nur eingeklipst ist. Das hab ich raus gemacht und nen Adapter gebaut der genau rein passt und über die original Haltepunkte fixiert wird (sollte final natürlich noch anderweitig abgedichtet werden).

    Aber soweit sind alles erstmal Formmodelle die die außenform darstellen da der Bauraum sehr begrenzt ist am Luffikasten... ausgehölt wird wenn alles passt. Dann wird auch der Unterdruck im Ansaugbereich gemessen um zu schauen ob das Stück relevant ist.

    Ich muss aber zugeben das ich bereits über 3 Monate nichts mehr daran weiter gemacht habe. Muss ich jetzt bei Gelegenheit mal angehen.

    Zum anderen Bild: die 90mm Durchmesser vom bravo snorkel sind beim Diesel nicht wirklich nötig. bzw. ist eine kurze Querschnittsverengung nicht weiter relevant.

    der GDS-300 war mir gefühlt zu klein und der GDS 1000 (1/2") / 1050 (3/4") gefühlt zu groß/schwer.

    Jetzt gibt es scheinbar ganz "neu" einen Mittelweg für die 18V-Akkusystem Besitzer: den GDS 450 mit 450Nm bzw. 800Nm Losbrechmoment
    https://www.bosch-professional.com/de/de/products…0-hc-06019K4000

    Oder doch den alten mit Bürstenmotor GDS 18V-LI HT mit max. Drehmoment: 650Nm

    Mal noch ein bissl warten - irgendwie alles ein Preisbrei bei den Solo-Geräten.

    Grüße, RalphCC

    Ich hab mir damals (bevor ich mit meinem Hallenbau begonnen hab, also vor 2 Jahren) extra beide geholt... mit dem kleinen hat man eben manche Sachen nicht gelöst bekommen, mit dem großen ging das dann... dafür jedoch schwer wie sau.

    Im Nachhinein hätte ich lieber auf Makita gehen sollen... da hab ich inzwischen diverse Geräte die es von Bosch blau eben nicht gibt. Oder Dewalt... das Betonnagler ist Preis/Leitung mäßig top und ohne Gaspatronen (mein einziges Dewalt Gerät).