Beiträge von Kuschelchen

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    Zitat

    Original von Andi75KW
    Ich war heut mal Interssehalber meim FA und hab mich mal mit dem Menschen dort unterhalten. Fakt ist für ihn der Tüv Eintrag. Dann wird bei WOMO über 2,8 Tonnen nach Gewicht versteuert.

    Nur ist die laut seiner Aussage nur noch eine Frage der Zeit, wielange dies noch geht. die 2,8 sollen auf 3,5 hochgehoben werden. Aussage des Menschen Mitte bis Ende 2006.

    Nochwas ersieht den Tüv als "oberste"Instanz. Sprich was Tüv sagt stimmt und er läßt sich dann nix Vorführen.

    Das Ganze war in München beim FA.

    Stand heute 8.50 Uhr.

    Der Beamte soll mal in sein "Amtliches Informationssystem" gucken, da steht doch, dass der Tüv ganz unmaßgeblich ist.

    Hey,
    ich arbeite in München und fahre Mo - Fr die Bahnstrecke München - Augsburg - Donauwörth. Falls die Teile nicht zu unförmig sind und eine Übergabe in München organisiert werden kann, kann ich sie auch mit dem Zug mitbringen ... und eine Übergabe am HBF Augsburg oder in DON organisieren.
    @ Stegmich: Die Übergabe kann dann auch in Donaumünster stattfinden...

    Alternativ komme ich vielleicht auch mal mit dem Auto nach München....


    Das bringen wir schon hin...
    gruß
    Kuschelchen

    Muss mich auch mal einmischen in die Diskussion:

    Die bayerischen Finanzämter werden wohl künftig genauer hinschauen, welches Fahrzeug als Womo durchgeht und welches nicht,

    es gilt Folgendes:

    Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig Wohnzwecken dienen kann.
    Mindestausstattung des Wohnteils

    ·Sitzgelegenheit mit Tisch
    ·Schlafplätze, die auch umklappbare Sitzgelegenheiten sein können
    ·Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch- und Abwasser) und Kochgelegenheit
    ·Schrank bzw. Stauraum

    Sämtliche Einrichtungen müssen mit Ausnahme des Tisches fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird.
    Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen.
    Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt Folgendes:

    ·Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein. (Als Fluchtwege gelten Türen, Fenster und Luken mit einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m², einer Mindestbreite von 0,5 m und einer Mindesthöhe von 1 m.
    ·Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.
    Die Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.


    Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und die anschließende Korrektur des Fahrzeugscheins durch die Zulassungsbehörde erforderlich.
    Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit her-ausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.
    Neben den vorstehenden verkehrsrechtlichen Voraussetzungen ist kraftfahrzeugsteuerlich noch Folgendes zu beachten:


    Auch bei der Beurteilung von verkehrsrechtlich zu Wohnmobilen umgeschriebenen Fahrzeugen gilt, dass die verkehrsrechtliche Einstufung für die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung nicht verbindlich ist.

    Deshalb werden sich die Finanzämter die Fahrzeuge künftig vorführen lassen!

    na denn man prost....

    Zitat

    Original von jörg-dd
    Dann wäre noch Campingpl. Mockritz im Süden von DD ca5-10min bis ins Zentrum.Ist ein reiner caravancampingpl.mit angrenzendem Freibad vg jörg

    Da war ich mal 1995. war nicht umwerfend, aber sauber und ordentlich.
    Die Stadtmitte war gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

    Absolut empfehlenswert: Das Hygienemuseum!!! Selbst meine Tochter (damals 12 Jahre) war von den Socken....

    :rolleyes:
    Die Sitzung der Abteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder findet vom 23. - 25.05. statt. Deshalb wird bis auf weiteres nach der bisherigen Rechtspraxis verfahren, aber: Die Steuerfestsetzungen werden unter Vorbehalt der Nachprüfung vorgenommen, so dass die Bescheide in jedem Fall - auch rückwirkend zum 1.5. - berichtigt werden können.

    Also übt Euch noch ein wenig in Geduld.....

    Loch im Schlauch vom/zum (bin eigentlich ein Technik-Dummi) Turbolader?? ;)

    Nachschauen lohnt!

    Hatten mal das Problem. Bus gab beim Fahren eigenartiges Geräusch von sich. Fuhr aber problemlos. Zumindest ein paar zig Kilometer. Kaum auf der Autobahn war er kaum noch vorwärts zu bewegen. Das Loch hatte sich zum Riss vergrößert. Turbolader ausgefallen, auf der Kriechspur zur nächsten Ausfahrt und ab in die Werkstatt.

    Auf dem Weg in den Süden übernachten wir immer auf dem Platz "Butterfly" in Peschiera (ganz im Süden des Gardasees). Der Platz ist ok, großzügig, sauber und bietet alles, was man so zum Übernachten braucht ... aber keinen direkten Zugang zum Gardasee. Der liegt außerhalb des Platzes ca. 100 m zu Fuß. Hier ist aber mehr Hafen als Strand. Allerdings gibt es auch im Hochsommer immer noch ein schattiges Plätzchen....

    Wenn Du surfen möchtest, solltest Du Dich lieber mehr im Norden z. B. in Torbole orientieren.

    Im übrigen ist für einen Badeurlaub insgesamt die Ostseite des Sees (Garda, Lazise, Malcesine) empfehlenswert.

    Hey ,

    mal klappts, mal nicht.
    Wir habens letztes Jahr am Brenner probiert.
    Am Hinweg hats nicht funktioniert - wer weiß warum ? ( , mussten raus und durch die normale Kontrolle, am Rückweg gings top - ruck zuck :] .

    Tip: immer die Quittung aufbewahren!!!!!