Der TÜV Onkel meinte zu mir das die Auflagen die im Teilegutachten stehen eingehalten werden müssen. Unter abderem steht dort drinne das die inneren kanten des Kotflügels hinten, ausgeschnitten werden müssen. Wenn die Rad Reifen kombi so paassen sollte verstehe ich nicht warum man das machen muss.
ich möchte auf meinem 70x02 eine 8j felge mit 225 55 r17 fahren. Hat jemand erfahrung ob man diese Kombi eingetragen bekommt? Ein gutachten der Felgen liegt vor, allerdings nicht mit dieser Rad Reifen Kombi. Besteht hier trotzdem die Möglichkeit einer Eintragegung durch Einzelabnahme?