Wo es geht ist die Federschelle vorzuziehen, da diese die Kraft gleichmäßiger verteilt und sich nachstellt. Ebenso lockert sie sich weniger durch Vibration und gleicht auch Ausdehnung bei Erwärmung besser aus.
Lockern tut sich eine SchraubSchelle nicht. "Ausdehnen", bei den niedrigen Temeraturen, auch nicht. Eine "Federschelle" im Druckbereich hat zb den Nachteil, das bei Schlauch-Ausdehnung (zb durch Ladedruck aufblähen) die Schelle mit "auf geht" und mit Pech - abrutscht inkl Schlauch.
Eine ordentliche Schraubschelle hat eine bessere und höhere Flächenpressung und ist vorzuziehen.
Stimmt nicht ganz. Federschellen werden gerade dort eingesetzt, wo verschiedene Temperaturen und Drücke zum Einsatz kommen. Die Federschelle ermöglicht unter allen Bedingungen immer den gleichen Anpressdruck. Schraubschellen dehnen sich unter Druck und bleiben dann so, was Undichtigkeiten hervorruft.
Hat jemand Erfahrung mit den Garrett REMAN Turbos? Diese werden ja offiziell über Garrett erneuert. ZB für den AXG mit der Nummer 454192-9005W. Mich wundert nur, dass auf den Bildern teilweise ein GT17V auf dem Typenschild zu sehen ist. Druckfehler?
Hab das gleiche mit meinem 216cm hohen Dehler und meiner 2.10m Garage gehabt. Gelöst habe ich es durch den Einbau eines TA Technix Luftfahrwerk. Vor der Einfahrt einfach runterlassen und nach der Ausfahrt einfach wieder hoch pumpen. Geht 1a, ist nur nicht die kostengünstigste Lösung.
Die 8% gelten aber nur für Frontantrieb. Beim Syncro gibt es den Hinweis analog 111kW nicht.
Das hat auch nichts mit dem Antrieb zu tun, sondern mehr mit den Bremsen!
Hab dir eine PN geschickt.
VW schreibt übrigens im Ratgeber von Steigungen und nicht Gefälle. Daher dürften die Bremsen unerheblich sein und es geht um das Motor bzw. Antriebsmoment.
Sind zwei verschiedene Themen. Das 8% bezog sich allgemein auf die Syncros und nicht auf meinen.
Mein Thema: Ich interpretiere meinen Fahrzeugschein so, dass bei 2000kg Anhängelast ein zGZG von 4500kg gelten. Was gilt dann bei 1910kg laut Schein?
Werde trotzdem mal versuchen auf 5000kg aufzulasten.
Ich vermute, dass das zGZG im Schein nicht explizit erwähnt wird, da vor der Auflastung auf 2800kg das zulässige Gesamtgewicht bei 2590kg lag. 2590kg + 1910kg =4.500 kg
Die 8% gelten aber nur für Frontantrieb. Beim Syncro gibt es den Hinweis analog 111kW nicht.
Ich frage mich nur wie das zGZG in einer Kontrolle überprüft werden soll. Es steht nicht direkt in der Zulassungsbescheinigung und seit der Auflastung auch nicht mehr auf dem neuen Typenschild.
In dem VW Ratgeber wird ja auch die Auflastung auf 2800kg beschrieben. Weiß jemand, was in dem Fall mit dem zulässigen Zuggesamtgewicht passiert?
Bei mir zB wurde von 2590kg auf 2800kg aufgelastet. Die Anhängelast blieb aber weiterhin auf 1910kg. Dies würde als Summe 4710kg für den Zug bedeuten. Im Fahrzeugschein gibt es aber kein separates Feld für das zulässige Zuggesamtgewicht. Lediglich im Text steht noch:“Zu O.1: BIS 2000 ZUL. BEI GES. GEW. DES ZUGES MAX 4500kg.“
Heißt das nun bei 1910kg Anhängelast ein zulässiges Zuggesamtgewicht von 4710kg und bei 2000kg Anhängelast 4500kg?
Die Kontrollleuchte der Alarmanlage zeigt über den Blinkcode an, welcher Kreis für die letzte Auslösung verantwortlich war. Dies sollte in der Anleitung beschrieben sein:
Einfach Einspritzdüsen, Ansaugung, LMM und SW vom AXG nehmen. Dann hat man nur 45nm mehr Drehmoment, aber dafür liegt es im großen Bereich an. Dies sollte auch das Syncro Getriebe abkönnen, wenn man es im ersten Gang nicht übertreibt.