Abweichung von 195/70 R15 zu 215 / 75 R15, unzulässige 8,7%
Mir ist schleierhaft, wie der Prüfer diese Berechnung angestellt hat. Die Abwichung liegt bei 7,6%, kann man errechnen und auch die Programme auf den TÜV-Rechnern weisen das so aus. Es ist zu vermuten, dass der Prüfer die ja ebenfalls zugelassene Größe 205/65R15 als Vergleich heran gezogen hat (das wären 8,6%), was aber nicht korrekt ist. Referenzbereifung der T4 ist die Größe 195/70R15.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass der Prüfer mit den Gutachten von Seikel und ProjektZwo erheblich mehr anfangen kann als mit den Einzelgutachten. Zumindest ist das meine Erfahrung hier im Betrieb und auch der von axelb, der ja hier immer wieder mit den Prüfern entsprechend diskutiert und die Möglichkeiten und Grenzen auslotet.
Die Gutachten dürften bei Stephan oder Axel verfügbar sein, ansonsten einfach mal danach fragen.