Beiträge von till9000

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    Hallo zurück,

    kurz die Rückmeldung dass der Wagen nun zugelassen ist. Ich bin zur Dekra und habe ihn wieder auf 2,8 t "ablasten" lassen, das ging ohne weitere technische Abnahme (hat 15 Minuten gedauert und 48€ gekostet). Damit war die Zulassung dann kein Problem mehr.

    Danke allen für die Unterstützung und die Tipps!

    Beste Grüße

    Till

    Hallo liebe Bullifreunde,

    ich wollte letzte Woche meinen frisch erworbenen California Exclusive zulassen, leider hat die Behörde mich wieder weg geschickt. Offensichtlich ist der Wagen vor einigen Jahren aufgelastet worden, das zulässige Gesamtgewicht ist mit 2810 kg vermerkt, der alte (erste) Brief mit der entsprechenden Änderung (handschriftlich, aber mit Stempel) liegt mir vor. Weitere Unterlagen vom TÜV über die Auflastung habe ich nicht. Einige Jahre nach der Auflastung ist der Wagen auf Saisonkennzeichen und mit den "neuen" Papieren zugelassen worden, die Zulassungsbescheinigung hänge ich unten an.
    Nach Aussage des Bürgeramtes ist eine Zulassung aber so nicht möglich, da die eingetragene Schlüsselnummer nicht für Wohnmobile über 2,8t gelten würde. Insgesamt war das Gespräch sehr verwirrend, zwischendurch fiel die Aussage der Sachbearbeiterin, dass es gar keine Wohnmobile über 2,8t geben würde... da habe ich innerlich doch Zweifel an der Fachkompetenz der Mitarbeiterin bekommen...
    Das Ergebnis war dann, dass ich mir beim TÜV eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen soll, dass die Auflastung in den Papieren eingetragen werden kann. Nach Rücksprache mit dem TÜV Nord geht das aber nur, wenn ich das Fahrzeug dort vorführe, was aufgrund der fehlenden Zulassung nicht ganz problemlos wird. Nun wäre mir eine Bescheinigung darüber, dass der Wagen nicht aufgelastet wurde genauso lieb, dann müsste die Schlüsselnummer ja wieder passen - aber auch das geht nicht ohne eine Vorführung beim TÜV.

    Was ich nun an der ganzen Geschichte nicht verstehe ist, warum mein WoMo mit den vorhandenen Papieren in einem anderen Zulassungsbezirk (Gelsenkirchen) zugelassen wurde und das Amt bei mir vor Ort dazu keine Möglichkeit sieht? Entsprechende Unterlagen / Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen ja bei der Auflastung vorgelegen haben, ich kann mir nicht vorstellen dass man diese bei einer Ummeldung erneut vorlegen muss?

    Augenscheinlich ist hier ja ein Fehler bei der Umschlüsselung passiert, daher meine Frage ob hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder vielleicht einen Tipp hat, wie die Situation evtl. ohne den Aufwand einer erneuten Vorführung beim TÜV gelöst werden könnte??

    Vielen Dank für Eure Mühen!


    PS.: Ich bin neu hier im Forum und noch keinen Meter in meinem T4 gefahren.... und komme direkt mit so komischen Sachen...:) ich hoffe Ihr seht mir das nach ;)