Ich habe einen fensterlosen T4-Transporter, der als LKW zugelassen ist, aber eine Trennwand hat. Diese würde ich gerne entfernen und ihn hinten zum Camper ausbauen.
- Weiß jemand genaueres zur ominösen DIN 75410-3, bzw. hat die jemand vorliegen? Gilt das nur für Fahrzeuge, die bis dahin schon ab Werk ohne Trennwand ausgeliefert wurden? Oder zählt tatsächlich nur das Baujahr und da T4 vor 2006 kann ich ohne Konsequenzen die Trennwand auch jetzt noch ausbauen?
Ich bin kein Experte, aber es gibt folgende EU-Verordnung:
3. Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen zur Klasse N
3.1. Die Zuordnung eines Fahrzeugtyps zur Klasse N erfolgt auf der Grundlage der technischen Merkmale des
Fahrzeugs gemäß den Nummern 3.2 bis 3.6.
3.2. Der (die) Bereich(e), in dem (denen) sich die Sitzplätze befinden, ist (sind) grundsätzlich vollständig vom
Ladebereich zu trennen.
3.3. Abweichend von den Anforderungen der Nummer 3.2 können Personen und Güter in demselben Bereich
befördert werden, wenn die Ladefläche mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet ist, die dazu bestimmt sind,
Fahrgäste vor der Verschiebung der Ladung während der Fahrt, bei starken Bremsvorgängen und
Kurvenfahrten zu schützen.
3.4. Sicherungseinrichtungen — Verzurrvorrichtungen — zur Sicherung der Ladung wie in Nummer 3.3
vorgeschrieben sowie Trennvorrichtungen, die für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bestimmt sind, müssen den
Vorschriften der internationalen Norm ISO 27956:2009 „Ladungssicherung in Lieferwagen (Kastenwagen) —
Anforderungen und Prüfmethoden“, Abschnitte 3 und 4 entsprechen.
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Das heißt, "grundsätzlich vollständig vom Ladebereich zu trennen" (Trennwand), aber: "Abweichend von den Anforderungen können Personen und Güter in demselben Bereich befördert werden, wenn die Ladefläche mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet ist [...]".
VERORDNUNG (EU) 2018/858: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32018R0858