Beiträge von JonY-HL

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    Moin, es kommt immer auf den Zustand der Rostplage an. Aus meiner Erfahrung sieht es unter dem Lack meist schlimmer aus als zuvor eingeschätzt. Eine Lackierung kommt es immer auf an wie viel Lackiert werden soll. Wichtig ist eher die Nacharbeit nach dem Lackieren, Bleche von innen lackiert ? Konserviert ....

    Aber weiß das hier niemand? Meine gelesen zu haben, dass dieser Reifen auch auf den BBS 15" gefahren wird...

    Ich hatte die General Grabber 205/70 R15C auf den originalen Blockdesign-Felgen eingetragen. Die haben meine ich die gleiche Dimension wie die BBS 15" Felge.

    Das hat damals am Multivan-Fahrwerk (graue Federn) ohne Änderungen gepasst. Die Felge wurde auch mit im Fahrzeugschein vermerkt. Also müsste man mMn bei Änderung der Felge auch neu eintragen lassen.

    Grundsätzlich kann es dazukommen, Bei Ihm ist aber noch ein TA-Technix Luftfahrwerk mit Koni dämpfer verbaut und somit jede Änderung am Fahrzeug (außerhalb von Serie) dieser Baugruppe Per 21 Abnahme einzutragen.

    Es sind ja auch schon "größere" 15" Reifen. Also ich musste zumindest die Wegimpulszahl anders codieren.

    Ich muss mal auf Treffen nachmessen. Irgendwas stimmt da nicht...

    (Zur Zeit bräuchte ich mindestens 10cm mehr Höhe... Kann die geräumten Straßen nicht verlassen, und das nervt...)

    Also Höher geht es immer. Kommt auf Beladungszustand Federn / Setup an.

    Oftmals werden aber hinten mehr als die erlaubten Unterlagen untergelegt. Somit kommt der T4 extrem hoch. Dies ist aber nicht erlaubt.

    Bei dir ist aber eher ein anderes Problem durch den LUFTFAHRWERK hinten. Hier kann man noch mehr Druck reingeben nur dann wird der Fahrkomfort noch Härter. :/

    Felgen passen nicht ! Zumal man dann wenn es andere Felgen werden sollen, wieder Probleme mit der Eintragung bekommt. Kurz gefasst bis 2000 wurde die Traglast der Felge geprüft ab 2000 die Traglast des RADES. Somit können dann nur geprüfte Felgen Reifen kombis eingefahren / eingetragen werden.

    Tut mir leid, dass ich mich nicht näher vorgestellt habe - bin nie in Foren unterwegs und wusste nicht, dass das zur Etikette gehört! ;) Hol ich gerne demnächst mal nach, gerade ging es mir aber einfach nur um eine schnelle Info.

    Danke Jony, genau das wollte ich wissen! Das heisst bei 235/65r16 wird keine Abgasprüfung nötig, sondern nur die Tachoanpassung oder?

    Greets

    Hier kommt es auf viele Punkte an.

    Es gibt viele andere Größen die es als AT-Bereifung gibt bei den es Möglich ist.

    Eine Tachoprüfung ist bei den großteil der Abnahmen notwendig. Eine Anpassung ist abhängig von der Größe Codierung Abstimmung .... Bspw. bei meinem Benötigte ich nur ein Gutachten / Prüfung. Bei anderen muss codiert werden. Bei mir ist das so das mach ich abhängig von der Größe bzw. was er nachher laut Tacho zu GPS fährt.

    EIne Abgasprüfung / Gutachten ist bei einer Umfangserweiterung über 8% notwendig.

    235/65r16, 215/75r15, 225/70r15 und ähnliche sind unter 8%.

    Falls du ne Beratung brauchst oder jemanden der Sich um das RundumSorglos Paket kümmern soll melde dich gerne bei mir.

    So etwas liest man doch gerne. Es gibt sie doch noch, die Prüfer die sich noch Mühe geben und den Arsch in der Hose haben, die Verantwortung für die eingetragenen Dinge selbst zu übernehmen.

    Oh ja zum Glück, hab sonst ja nicht bei Grummelgrufti das TA-Technix Luftfahrwerk mit Konidämpfer eingetragen bekommen.

    also mal so am Rande eine Eintragung nach §21 mit Tacho Prüfung liegst du wenn du das alleine machst bei ca. 500 - 600 €, hierbei kommt noch der Speedohealer oder ähnliches dazu. Am ende muss der Prüfer oder der Tachobegutachter entscheiden ob GPS und Tacho passen . Ob nun 4 Reifen teuerer sind mag ich zu bezweifeln.

    Moin, also zu der Thematik.

    Du kannst div. Reifengrößen mit passenden Gutachten eintragen. 215/75R15 ist eigentlich schonmal kein Problem. Gibt t4 Größen die bei 7,9% Umfangserweiterung liegen. Hier kommt es erstmal darauf an das die Motorisierung eine Rolle spielt. Was bringt dir die Größe wenn man nur gerade so eben über 100 kommt. Zu man der Spritverbrauch recht hoch gehen wird.

    Beispielsweise empfehle ich hier bei einem 1,9d bzw. 1,9td 205/70r15 damit der Motor dies auch Schaft.

    Beim AVC kann man Richtung 225/70r15 oder halt 215/75r15 gehen .

    Dann benötigst du ein passendes Gutachten zur Eintragung. Bei den Seikelgutachten wird als Voraussetzung das Fahrwerk erwähnt. Bei einer §19-Abnahme ist dies dann auch ein muss. Wie die anderen Auflagen.

    Das Tacho darf nicht weniger Anzeigen wie das Fahrzeug per GPS-Fährt. Hierzu brauch man ab und zu ein Tachogutachten ca. 180 - 200 €.

    Ein Speedohealer wird oftmals von den Prüfer nicht anerkannt. Da diese geändert werden können bspw. nicht geeicht sind und es zu diesen Bauteilen kein Gutachten für das Fahrzeug gibt. Es gibt aber weiter Möglichkeiten.

    Ist denn bei dir die oben genannte Reifengröße eingetragen oder eine kleinere? Da ist der unterschied 7,6%. Prüfer darauf hinweisen. Wenn er immer noch ein Abgasgutachten will, dann musst du weiter einen geeigneten Prüfer suchen. Diskutieren bringt i.d.R. nix.

    7,6% muss kein Abgasgutachten gemacht werden. Zumal der Reifenrechner im Internet oftmals nicht an die Werte vom Prüfer rankommen.

    Eine Eintragung bei uns im Hause bekomme ich bei eigentlich allen T4 hin. Mit digitalen Fahrtenschreiber ist es etwas aufwendiger.

    Wenn der Bus eine Freilaufsperre besitzt wird diese über das Rückfahrsignal vom Rückfahrschalter entnommen. Hier geht gerne das Kabel im Motorraum defekt. Hiernach ist ein Relais geschaltet was bspw. bei bis 95 unterm Aschenbecher sitzt. Von dort wird die Freilaufsperre elektronisch im Diff gesperrt. Keine Unterdruckschaltung.

    ich widerrufe meine Aussage mit kein Unterdruck. Hab mir noch mal das Selbststudium Programm angeschaut von VW und ja es wird Elektropneumatisch gesteuert.