Beiträge von Grautier

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!

    Hallo Gemeinde,

    Leider konnte ich zum Thema Ausbau und Wiedereinbau des durch VW im langen Hochdach Trapo installierten Dachhimmels bisher nirgendwo etwas finden.

    Es handelt sich um einen genähten Kunstlederhimmel, der hohl in der Kuppel verspannt ist.

    Ich würde diesen gerne temporär(!) entfernen, nur um an der Dachschale selbst einige Arbeiten auszuführen.

    Ich hab aber keine Ahnung, wie die straff gespannte "Pelle" dort montiert ist, und was beim Lösen der Verspannung zu beachten ist, damit man das Ganze nach Abschluss der Arbeiten wieder genau so gut installiert bekommt.

    Hat irgendwer das Thema schon durch?

    Wie hoch ist der Aufwand?

    Wo lauern die Fallen?

    Sollte man vorher bestimmte Teile zur Re-Montage vorordern, weil einem 2,5 kg gebrochene Klipse o ä. entgegenkommen?

    Fragen über Fragen...

    Ich würd mich freuen, wenn jemand da bereits (hoffentlich gute) Erfahrungen gemacht hat, und berichten könnte.

    Beste Grüße aus Berlin,

    Holger

    Weil es die serienmäßig nur mit Beckengurt gab.

    … Ich nehme mal an du hast noch nie ein B2B Sitz aus einem Multivan in natura gesehen?

    Dann wäre dir aufgefallen dass die B2B Sitze bis 99 immer rückwärts gerichtet sind. Und rückwärts gerichtet macht Dreipunktgurt nicht wirklich viel Sinn!

    Oooch Leute....

    B2B impliziert als Begriff schon ein ganz kleines Bisschen, wie die Montagerichtung aussieht, meinst Du nicht?

    (Im übrigen funktioniert die b2b Position zumindest bei mir auch prima mit der ganz normalen Bank - wenn man möchte.

    Auf die aufgeworfene Frage, ob man seinen Nachwuchs ernstlich dort per Bauchgurt sichern möchte ( insofern der Kindersitz selbst nicht schon den Dreipunktgurt verlangt) ist sicher aus gutem Grunde keiner mehr eingegangen.

    Und Deine Äusserung über die Sinnhaftigkeit von Becken- oder Dreipunktgurt in der Position... da denk am besten nochmal in Ruhe drüber nach, bevor Du eine solche pauschalisierte Aussage triffst, die m E. in lediglich einem einzigen Unfalkszenario - dem Frontalzusammenstoss- ihre Richtigkeit hat.

    Irgendwie wünsche ich mir grad ein bisschen mehr Genauigkeit und Stichhaltigkeit in Bezug auf (auch sicherheitsrelevante) Aussagen, die man im Brustton der Tatsachenverkündung öffentlich postet.

    Halte ich im Rahmen von Verantwortungsbewusstsein für erstrebenswert.

    Meine Güte... kommt mir der "Tonfall" nur so gereizt vor, oder was ist der Grund?

    Na, vielleicht täusche ich mich ja auch.

    Die von Dir im ersten Absatz genannten Punkte sind ja durchaus zutreffend, haben jedoch mit dem von mir angesprochenen Stolperstein an der Sache leider nichts zu tun. Da nützt auch kein Ausrufezeichen.

    Denn im zweiten Absatz "beisst" es sich in sofern, als das ein Prüfer ohne Zucken die Ansicht vertreten kann, das die Bestimmungen am Tag der Zulassung

    (Lesart hier: Änderungsdatum, und NICHT die Erstzulassung) eben NICHT erfüllt werden.

    Mit der Argumentation Richtung "Bestandsschutz" hat man echte argumentative Schwierigkeiten, wenn es um eine erstmalige Umwidmung eines Fahrzeuges geht.

    Aber ich hab ja oben bereits geschrieben, das eine vorherige und umbaubegleitende Absprache mit dem späteren Prüfer am hilfreichsten wäre.

    Die Trennwand sollte nicht zwingend ein Problem sein. Und das Verhältnis Lade- zu Personenraum auch nicht.

    Viel eher seh ich die Hürde darin, das

    wirklich als Sitzplätze zugelassene und eingetragene Sitze vor allem auch über zugelassene Dreipunkt-Gurtanlenkpunkte verfügen müssen.

    Die müsstest Du halt schaffen.

    Das geht am Boden zum Beispiel auch über entfernbare, in Airlineschienen gesicherte Gurtpeitschen, und an der Seitenwand über die üblichen Punkte.

    (Hab ich z.B. so, da meiner mal ein Rollstuhltransporter war)

    Für sowas würd ich vorher mit nem zuständigen Prüfer sprechen, der Dir den Aufwand dann im Nachhinein auch abnickt.