Mal aus dem Nähkästchen (12J als aaS bei einem TÜV) : Ja, es gibt eine ABE/ Gesamtbetriebserlaubnis für ein Fahrzeug, dieser wird aber nach Typ/Variante/Verision unterschieden und eben das Getriebe ist ein"Typ abgrenzendes Merkmal ! denn Abgas/Geräuschwerte zwischen Schalter und Automat sind unterschiedlich. Somit ist ausserfrage (Hallo Deutschland) dass diese Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (müsste) muss !
Zur Praxis: ganz ehrlich, ich glaube dass ich dies NICHT eintragen lassen würde. Wer will das denn feststellen (außer dem T4 erfahrenen Prüfer..) der die Kennbuchstaben der Getriebe mal eben drauf hat. (ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Typschlüsselnummer in den PC der Prüforganisationen evtl. mehr als nur T4 ausweist oder sogar mehr ??
Eines gebe ich nur zu Bedenken (mahnender Zeigefinger) : Es könnte im Falle eines Unfalls mit dem T4 durch einen (evtl. vom Gericht bestellten Gutacher) herauskommen, dass dieses Fahrzeug von Schalter auf Automat umgebaut worden ist und dieser Umbau NICHT begutachtet wurde... --> relativ schlechte Karten für den Halter. Bin mir allerdings nicht sicher (und da entscheidet jedes Gericht wohl anders, ob diese Änderung (obwohl nicht eingetragen) ursächlich für den Unfall war. Was ich auch nicht zu beurteilen vermag: wie würde die Haftpflicht damit umgehen, kommt diese durch ein Verfahren in Kenntnis des Umbaus.
Es liegt letztlich am TE, zu entscheiden, was er macht. er wurde hinlänglich mit Informationen versorgt; damit sollte er sich eine Meinung bilden können und entsprechend handeln.
Viel Spass