Beiträge von Chuck Norris

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    da hätte es mit Wohnmobil Zulassung sogar nur die Hälfte gekostet.

    Hab mir auch schon gedacht es als Wohnmobil anzugeben (ist er ja auch von Ausbau her, aber eben nicht laut Schein).

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    Wieso hast Du über diese bewusste Täuschung nachgedacht? Solange in deiner gültigen Zulassungsbescheinigung Dein Fahrzeug als Nutzfahrzeug beschrieben ist, ist Dein Ausbau nur Ladung. Auch ist es für die Einstufung völlig egal was in alten Briefen steht.

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    Aufgeräumtes Feld 22? Wieso? Gibt doch zusätzliche Seiten. [...]

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    Des weiteren kann sich jeder ein Übersichtliches Feld 22 Wünschen, aber die Vorgabe ist, dass technische Änderungen hier einzutragen SIND!!

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    Wahrscheinlich bezieht Ihr Euch auf meinen Post. Mit dem Wunsch nach Übersichtlichkeit ist nicht das Weglassen wichtiger Informationen gemeint, sondern das Austragen von "Altleichen".

    Ein Beispiel: Ein Kunde trägt ein Gewindefahrwerk ein. Ein halbes Jahr später gefällt ihm das Fahrverhalten nicht und er baut sich wieder das Serienfahrwerk mit Tieferlegungsfedern ein und lässt es eintragen. Bei der Zulassung wurden beide Eintragungen in Feld 22 geschrieben.

    Nun möchte der Kunde eine andere Rad-/Reifenkombination eintragen und der Prüfer sagt ihm: "Ja geht, aber die Eintragungen mit dem Gewindefahrwerk muss dazu gestrichen werden." Weil die neuen Räder mit dem eingetragenen Gewindefahrwerk gesondert überprüft werden müssen.

    Der Kunde versteht es nicht; möchte er doch wahlweise fahren wie er möchte. Geht theoretisch auch, aber dann muss der Text im Feld lauten: Entweder Gewindefahrwerk mit serienmäßigen Rad-/ Reifenkombinationen oder Tieferlegungsfedern mit folgender geänderter R-/R-Kombi oder den serienm. Kombis.

    Wenn der Kunde es wünscht, kann man es auch entsprechend zulässiger Formulierung anpassen und ergänzen. Manche Prüfer sagen "geht nicht - jeder Umbau heißt neue Abnahme." Das ist aus meiner Sicht wiedersprüchlich, da es anderenfalls auch bei Rädern gelten müsste.

    Der Wunsch nach Übersichtlichkeit bezieht sich nur auf alte, nicht mehr zutreffende Angaben, von denen ausgegangen werden kann, dass der Kunde sie nicht wieder einbaut.

    [...] wenn die reifen runter sind und du machst einen unfall hast du keine versicherung. [...]

    Hilft nur den anderen nicht weiter, wenn jemand mit abgefahrenen Reifen andere gefährdet oder im schlimmsten Fall tötet.

    Ich kann viele Deiner Argumente nachvollziehen. Ich wünsche mir auch weniger Bürokratie. Das schreiben und darüber lächerlich machen hilft jedoch nicht weiter - die Gesetze machen wir nicht. Deshalb verstehe ich Dein Geschriebenes nicht.

    Polizei und Straßenverkehrsamt wünschen sich ein übersichtliches Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung.

    Gibt's dazu was offizielles?

    Das würd ich dann nämlich gern meiner Behörde zeigen und vllt dem ein oder anderen aaS.

    Ansonsten sehe ich das so wie axelb.

    Die Daten die uns bisher genannt wurden, helfen nicht bei der Aufklärung.

    Ich verstehe nicht worauf Du hinaus möchtest. Weshalb möchtest Du das jemandem zeigen?

    Ich kann mir vorstellen, dass das nur eine Empfehlung des Prüfers war. Polizei und Straßenverkehrsamt wünschen sich ein übersichtliches Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung.

    Eintragungen, die nicht mehr aktuell sind, sollen entfernt werden (Austragung: Rückrüstung in den Ursprungszustand). Das gilt z.B. bei eingetragenen Federn/ Komplettfahrwerken etc. Man sagt, es können nicht alle Komponenten verschiedener Änderungen gleichzeitig verbaut sein...

    Bei Rädern ist das anders, weil diese i.d.R. im Sommer/ Winter umgesteckt werden. Einige Halter wechseln jedoch nach belieben mehrere Sätze. Also ist diese Austragung bei Rädern eine Wunschvorgabe.

    Manchmal lassen sich Halter aus dem Tuningbereich mehrere verschiedene Fahrwerke eintragen (zuerst Fahwerksfedern mit Distanzscheiben und Rädern; ein paar Jahre später Gewindefahrwerk ohne Distanzscheiben aber mit anderen Rädern; dann irgendein offenes Luftfilter-System; später noch einen Spoiler. Bei der Zulassungsstelle wird dann wegen Unkenntnis/ Unwachsamkeit, z.B. bei einem Umzug, alles munter in Feld 22 getippt. Wenn die Polizei dann diese Zulassungsbescheinigung sieht, versteht sie nichts mehr. Z.B. dürften die Distanzscheiben nur mit der Rad-/ Reifenkombination xy gefahren werden, aber nicht mit dem Gewindefahrwerk u.s.w.

    Das nur als Beispiel weshalb nicht mehr vorhandene Ein-/ Umbauten wieder ausgetragen werden sollen.

    Bei älteren T4 (Herstellerschlüsselnummer 0600) befindet sich das Typenschild auf einem aufgenietetem Blechschild an der B-Säule. Bei neueren T4-Modellen (Herstellerschlüssel 0603) befindet es sich auf einem Aufkleber auf dem Schlossträger.

    Die eingeschlagene FIN befindet sich unterhalb der Frontscheibe (in Fahrtrichtung) rechts in der Regenablaufrinne. Im Grunde liegt es in der Verantwortung des Fahrzeughalters dafür zur Sorgen, dass die eingeschlagene FIN an seinen Fahrzeugen erhalten und lesbar bleibt.

    An den Fragesteller: Natürlich könnte man nun den Lackierer in Berlin in die Pflicht nehmen. Ausgehend vom Kommunikations-, Einforderungs- und Nachbesserungsaufwand, würde ich die FIN unterhalb der Frontscheibe einfach freilegen; entweder durch chemische oder abrasive Lackentfernung. Der Aufwand hierfür wäre deutlich geringer. Während wir ausschweifend über diese enorme Mammutaufgabe philosophieren, hätte manch einer bereits die FIN freigelegt (und wahrscheinlich schon das Fahrzeug komplett neu lackiert). ??

    Also dann mal ran ans Werk.

    Wenn das Typenschild auf dem/am Schlossträger fehlt, kann (wird) das bemängelt werden.

    Man darf es sich dann aber auch selber klöppeln, der TÜV hat angeblich Blankotypenschilder, das erfuhr ich aber erst bei der Nachprüfung als ich mir schon selber eins bestellt und geschlagzahlt hatte.

    Ja, das gilt allerdings nur für das Typenschild. Wenn dieses bei der HU fehlt, ist das ein geringer Mangel. Ein Typenschild darf sich jeder nachkaufen; auch als Blanko und dann selbst beschriften. Das ist manchmal auch notwendig, wenn sich die Angaben ändern (z.B. bei einer Achsablastung, Änderung der zulässigen Gesamtmasse oder der Zuggesamtgewichts etc.).

    Die eingeschlagene FIN darf nicht ohne Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Straßenverkehrsamt) einfach neu übergeschlagen werden. Wenn man das einfach tut, erweckt es viel eher den Anschein, dass das Fahrzeug möglicherweise gestohlen ist, weil man die FIN mit Schlagzahlen nicht so gleichmäßig hinbekommt wie der Hersteller.

    Ich finde interessant, dass hier auf alte Themen verwiesen wird und gleichzeitig am Frontscheibenrahmen zu Fluid Film geraten wird, der sich eben in diesen Themen als unbrauchbar erwiesen hat, weil er das Ziergummi aufquellen lässt.

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    Ich bitte doch vielmals um Entschuldigung. Die "alten Themen" habe ich nicht studiert und auch nicht darauf verwiesen. Meine Empfehlung für FluidFilm gehen lediglich auf meine Erfahrungen bezüglich Langzeit-Kriechfähigkeit zurück.

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    Unterbodenschutz aus der Sprühdose drauf?

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    Diese Vorgehensweise sollte gänzlich aus der Liste möglicher Alternativen gestrichen werden. Unterbodenschutz oder andere versiegelnde Mittel gehören nur auf absolut rostfreie und idealerweise grundierte Untergründe; also blankes/ grundiertes rostfreies Blech. Ansonsten schreitet der Rost unter dem Unterbodenschutz nur schneller voran, da eingedrungene Feuchtigkeit nicht ablüften kann.

    Bei vorhandener Oberflächenkorrosion muss der vorhandene Rost sozusagen getränkt werden. Am besten mit einem rosthemmenden Mittel, das nicht oder nicht vollständig aushärtet. Fluid Film eignet sich neben Owatrol auch sehr gut; vor allem die niedrigviskose/ flüssige Variante (Bezeichnung gerade nicht zur Hand) - die flüssige Variante durchtränkt sehr gut, muss jedoch regelmäßig neu aufgetupft werden. Alles was langanhaltend kriecht/ fließt, verflüchtigt sich auch.

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    Der stand dann immer bei den Arbeiten 5m daneben und hat nichts anderes getan als jeden Handgriff zu beobachten.

    So wurde es zum einen am Ende sogar fertig, zum anderen hat er sofort gegengesteuert wenn die Qualität nicht gepasst hat. :S

    Wenn ich die Zeit hätte jeden Handgriff zu überwachen, könnte ich es doch gleich selbst machen.

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    Flicken will ich eigentlich nicht, da ich mich jedesmal über die Dummheit der anderen aufregen werde.

    Fenster wäre ok, aber das bei nem Balg zu machen, der inzwischen auch 20 Jahre auf dem Buckel hat...?

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    Bei der Bezeichnung "Dummheit der Anderen" könnte man meinen Du seist fehlerfrei.

    Du sagst es ja, das Teil hat 20 Jahre auf dem Buckel. Auch wenn Dir rechtlich ein Ersatz zusteht, würde ich es von einem Sattler zeitwertgerecht reparieren lassen.

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    Erst weil ich letzte Woche dieses günstige "Neuteil" gefunden habe, fragte ich mich, wie es sein kann, das Neuteile günstiger als generalüberholte Lenkgetriebe sein können.

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    Beim Anlasser habe ich mal eine Niete gezogen. Das Neuteil war billig und minderwertig. ein halbes Jahr später hatte ich wieder ein generalüberholten Anlasser drin. Der hielt bis ans Lebensende des Busses (AAB)

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    Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Ich glaube nicht, dass das Nachbau-Neuteil besser ist als ein überholtes Originalteil. Ich würde das generalüberholte nehmen bevor ich beim Billig-Experiment Zeit, Geld und Nerven verschwende.

    [...] Der beanstandete, dass nicht die in der Zulassungsbesch. eingetragen 7 Site vorhanden war. [...]

    Rechtlich/ formal hat der Prüfer gehandelt, wie es das Regelwerk vorsieht. Ich persönlich empfinde es als Blödsinn das Fahrzeug deshalb durchfallen zu lassen, wenn der Ausbau der beiden mittleren Sitze mit Schnellverschlüssen vorgesehen ist. Einige Prüfer tragen sinnvollerweise die maximale Sitzplatzanzahl ein, wodurch sich bereits eine Wahlmöglichkeit ergibt. Besser wäre es, wenn der Prüfer als Hinweis vermerkt hätte, dass die Gurte/ Sitze in 2. Reihe nicht prüfbar gewesen sind, da zur Prüfung nicht vorhanden (auch auf die Gefahr hin, dass er Vorsatz attestiert hätte).

    Welche Gefährdung wäre denn zu erwarten? Ich hätte die Entscheidung des Prüfers nachvollziehen können, hätte er einen zusätzlichen verschraubten Sitz bemängelt, da hier verschiedene Kriterien untersucht und eingetragen werden müssten (Befestigungspunkte, Gurtverankerungen, ggf. Airbags bei neueren Fahrzeugen etc.).

    Falls Du Stammkunde in der Station bist und Dich dort ansonsten gut aufgehoben fühlst, könntest Du das Anliegen mit dem Stationsleiter besprechen. Er wäre vielleicht sogar dankbar darüber, da er die Entscheidung seines Mitarbeiters (m/w/d) anderenfalls nicht mitbekommen würde und erst viel zu spät ein Abwandern der Kunden feststellen müsste. Es wäre aus meiner Sicht wichtig, dass dem Mitarbeiter deutlich gemacht wird, dass er nach sicherheitsrelevanten bzw. verkehrsgefährdenden Kriterien entscheiden sollte und nicht in reinen Formalismus verfällt ohne es begründen zu können. Ich weiß, der ein oder andere wirft gleich das Wort "Vorschriftsmäßigkeit" ein, doch auch diese sollte durch einer Sicherheitsgewinn begründbar sein.

    Zeitsparender wäre es für Dich wohl, die Nachprüfung einfach woanders durchführen zu lassen.