Beiträge von Bully-Ben

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    Die Aufbaurichtlinie für den Rahmen schlägt folgendes vor:


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    Eine Zulassung liegt dann wohl wieder im Ermessensspielraum des Prüfers. So wie ich Pio richtig verstanden have, muss ich meinen Bus einer Einzelabnahmeprüfung nach Paragraph 21 unterziehen...also vermute ich, dass der Prüfer etwas genauer hinschauen wird?

    Ich finde die Diskussion hier übrigens außerordentlich stark... Sie hat viel Licht in die dunklen Ecken geworfen bis jetzt! Vielen Dank!

    Pio : Vielen Dank, das war jetzt klar. Rahmen ist Pflicht!

    Zwei Fragen bleiben bei mir trotzdem noch.

    1) Du sprichst vom Einbau von einem zugelassenen Rahmen. Sind deiner Meinung nach nur die gängigen Anbieter von Aufstelldächern (Reimo, Westphalia, SCA) vom TÜV akzeptiert. Ich frage, weil die Firma, die mir das Dach eingebaut hatte auch ein Aufstelldach mit Bett undd Rahmen im Programm hat, welches sie mir nachrüsten können. Ist allerdings von keinem oben genannten Anbieter.

    2) Die Aufbaurichtlinie spricht von einer 12mm Bodenplatte die zusätzlich zum Rahmen und hinterer Bettplatte zwischen C und D Säule eingebaut werden soll, um der Karosserie die nötige Steifigkeit zu geben. Was hat es mit dieser Bodenplatte auf sich?

    Besten Dank!

    Hallo CC,

    Ich versuche den Dachausschnitt zu beschreiben...

    Die Skizze unten soll zur Orientierung helfen. Nach dem Dachrahmen, quasi dann auf dem Dach verläuft eine Rille. Der Dachschnitt beginnt 1,5cm entfernt von dieser Rille (nach innen gesehen hin). Er hört dann 18cm vor der Heckklappe auf).

    .pasted-from-clipboard.png

    Hallo klaus850,

    die B-Säule wurde nicht durchtrennt. B-Säule und A-Spriegel sind intakt. Die B-Sprigel wurde durchtrennt, zusammen mit der C und D Spriegel.

    Ich habe heute auch nochmal nachgefragt bei den Behörden in Holland...in Holland werden nachträglich eingebaute Aufstelldächer nicht in die Papiere eingetragen, weil es hier keine entsprechenden Vorschriften gibt.

    So wie das aussieht, ist das ein mittelgroßer Dachaufschnitt, der noch vor der B-Säule aushört. Richtig?

    Am besten mal von innen ein Bild nach oben machen, dann wissen wir wie groß der Ausschnitt ist.

    Ansonsten ganz großer Ausschnitt zwischen B-C-D bei kurzem Radstand nur mit Verstärkungsrahmen und Ersatzspriegel über dem Fahrgastraum.

    Das ist korrekt. Der Ausschnitt fängt hinter der B-Säule an (A-Spriegel ist intakt) und hört auf Höhe der Heckklappe auf. B, C und D Spriel sind durchtrennt.

    Hi Urs,

    korrekt der erste (A) Spriegel und das komplette Fahrerdach sind noch vorhanden. B, C und D mussten dran glauben.

    Kannst du das bitte für meinen Fall genauer erläutern_

    Vielen Dank. Der Dank geht auch an den gernebusfahrer!

    Achso und das Dach muss anscheinend auch nicht in die niederländischen Papiere eingetragen werden...

    Ich denke wie gesagt, dass das Hauptproblem diese drei durchtrennten Dachspriegel sind, die durch nichts ersetzt wurden. Es steht ziemlich genau in der Aufbaurichtilinie drin, dass die Teile nicht angefasst werden sollten bzw. müssen sie durch eien Bettplatte ersetzt werden. Wenn der Prüfingenieur das nicht weis, dann ist gut, wenn doch wirds schwierig.

    Zurück zu meiner Frage bezüglich der 12mm Bodenplatte....hat da jemand eine Ahnung was das soll?

    Und ein Bild vom Dach wäre toll:)

    (Preis such;))

    Stimmt - und ein Link zum fraglichen Lieferanten des Daches, und ggf der Firma, die dieses Dach aufs Auto gesetzt hat. Da sollte es doch ggf so etwas wie eine Einbaubescheinigung geben, und eine Eintragung in die niederländischen Fahrzeugpapiere?

    Zumindest die Einbau/Aufbaurichtlinien von VW sollten EU weit "eigentlich" gleich sein...

    Gruss CC??

    Ich habe die Jungs heute nochmal angerufen...sie wollen mir eine Einbauanleitung vom Dach senden (noch nicht passiert), das Dach an sich wird wie gesagt von einer Waldund Wiesen Firma hergestellt in Holland, da gibt es leider nicht viele Papiere. Und in die Holländer kümmern sich glaube nicht so sehr um deutsche Aufbaurichtlinien - die sind da etwas liberaler.

    Hier der link zu der Einbaufirma:

    https://www.dubbelcabine.com/

    Hi,

    ich bin gerade noch in Holland und konnte nur beim TÜV anrufen - Corona macht eine schnelle Überfahrt gerade etwas schwierig.

    Der TÜVer meinte zu mir, dass er dieEinbaubestimmungen des Fahrzeugherstellers und des Aufstelldachherstellers sehen möchte. Aber er konnte mir auch nicht explizit sagen, welche Dokumente er eigentlich sehen will. Er meinte auch, dass er es so machen würde aber ein andere Kollege eine andere Herangehensweise hat. Im Prinzip glaube ich, dass es keinen einheitlichen Prozess gibt.

    Hallo zusammen,

    ich befinde mich gerade in einer interessanten Situation.

    Vor zwei Jahren habe ich meinen T4 - BJ 2002, SWB von Deutschland nach Holland überführt. Um ihn hier in Holland als Camper zulassen zu können habe ich ein Aufstelldach einbauem lassen. Dafür habe ich eine holländische Firma benutzt, die in Holland produzierte Flachdächer verbaut - die Kosten sind dann auch nur einen Bruchteil von den gängigen Westphalia & Co Varianten.

    Damals dachte ich, dass ich länger in Holland beleibe, die Pläne haben sich geändert und jetzt versuche ich meinen T4 mit einem noßname Aufstelldach durch den TÜV zu bekommen.

    Nach einiger Recherche in den Aufbaurichtlinien von VW vom T4, konnte ich rauslesen, dass die Dachspriegeln nicht durchtrennt werden sollten bzw. falls doch, muss eine Bettplatte im Bereich der C/D Säule fest mit dem Rahmen des Fahrzeugs verbaut werden zur Dachrahmenverstärkung, zudem sollte ein support Rahmen verbaut werden. Ich denke so will es der TÜV am liebsten sehen.

    In meinem Fall haben die Dachspriegel B, C und D den Umbau nicht überlebt. Was hier in Holland kein Problem ist.

    Jetzt habe ich zwei FragenÖ

    1) Wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass ich mit dem oben beschrieben Umbau durch den TÜV komme?

    2) Ich habe die Option ein ordentliches Aufstelldach mit Bett und Rahmen nachrüsten zu lassen. Jetzt steht aber auch in der Aufbaurichtlinie von VW, dass in diesem Fall, "im Fahrgastraum eine zusätzliche mehrfach verleimte Holz-Bodenplatte aus (Mindeststärke 12 mm) verschraubt oder geklebt eingebracht werden" muss. Grund dafür ist wieder die Stabilität des Autos. Sorrz, aber hier brauche ich eine Erklärung wie die 12mm Bodenplatte der Stabilität des Fahrzeugrahmens zuträglich ist?

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße