Gutachten gesucht Kme Bingo S4

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  • Hallo.
    Ich komme gerade vom Tüv. Der sollte endlich meine letztes Jahr eingebaute Gasanlage KME Bingo S4 abnehmen.

    Leider kam es nicht so. Mein Kollege der die Anlage verbaut hat hatte mir kein Gutachten mitgegeben aus dem hervorgeht das die KME auch für meinen T4 eine Zulassung hat. Ohne Unterlagen auf die er sich beziehen könnte hat er mich wieder nach Hause geschickt.

    Meine Bitte an Euch, hat jemand solch ein Gutachten das er mir zur Verfügung stellen kann? Oder kann mir sagen wo ich ein solches her bekomme.

    Viele Grüsse
    Rudi

    Gesendet von meinem A501 mit Tapatalk 2

  • Hi.
    2 - 3 Dinge.
    1. Der Tüv sollte eigentlich die Unterlagen zur Hand haben. Hat er auch, dafür muß aber der Antragsteller einiges an Unterlagen vorlegen.
    Diese bekommt man vom Großhändler der Anlagen.
    2. Ohne vollständige Anlagendoku bekommt man keine Abnahme.
    3.Mit verbauter Gasanlage erlischt ohne zeitnahe technische Begutachtung durch die Prüforgas. die Betriebserlaubnis für deinen Bus!
    Demzufolge erlischt der Versicherungsschutz!

    Es besteht also dringlicher Handlungsbedarf deinerseits!
    Bei Fragen einfach fragen.
    ;)

    mfg Frank
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    2 Mal editiert, zuletzt von FWB Group (5. August 2015 um 11:40)

  • Meine Bitte an Euch, hat jemand solch ein Gutachten das er mir zur Verfügung stellen kann? Oder kann mir sagen wo ich ein solches her bekomme.

    Du brauchst ein sog. Abgasgutachten. Dieses bescheinigt, dass Dein T4 auch im Gasbetrieb mit der Bingo die gleiche Schadstoffklasse erfüllt wie auf Benzin.

    Dieses Gutachten ist fahrgestellnummerbezogen, ein Gutachten von "irgendwoher" bringt Dir also gar nichts :thumbdown: Du kannst das Abgasgutachten für die Bingo jedoch bei uns bestellen, wir nehmen dafür 150,- €.

    Gutachten für den Tank und sonstiges ist entgegen anderslautender Behauptungen NICHT notwendig - alle relevanten Daten wir R67-Genehmigungsnummer, Volumen und Baujahr (beim Tank) finden sich auf dem Typenschild der verwendeten Bauteile.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. No (10. Juli 2013 um 21:37)

  • Hi Abgasgutachten ist nur dann notwendig wenn der Bulli auf Euro 2 umgerüstet ist. Jedenfalls meiner Meinung nach.

    Richtig - aber ein 93er AAF wird wohl auf Euro 2 laufen.

  • Hallo,
    vielen Dank für die nützlichen Informationen.
    Ich war Heute nochmals beim Tüv in Erndtebrück, wieder ohne Erfolg. Trotz des ganzen Wissens das ich mir angelesen habe. Diesmal ist die Begründung sehr banal, nach eigener Aussage des Prüfers wäre er nicht genug Fachmann die Anlage in dem Bus abzunehmen. Dafür hat wer mich dann an die nächst größere Station in Siegen verwiesen.
    Nach einem Anruf dort wäre alles kein Problem, man würde aber eine GSP machen die die GAP enthalten würde. Hat das irgend welche Konsequenzen die ich nicht überblicke?

    Hey auf hoher See, vor Gericht und beim Tüv ist man auf Gottes Gnade angewiesen. Der Spruch fiel mir auf der Fahrt nach Hause dazu ein.

    Schaun mer mal was der Montag bem Tüv so bringt.

    Wünsche euch ein Schönes und sonniges Wochenende

    Grüße
    Rudi


  • Nach einem Anruf dort wäre alles kein Problem, man würde aber eine GSP machen die die GAP enthalten würde. Hat das irgend welche Konsequenzen die ich nicht überblicke?

    Nein, absolut okay. Wenn der Einbau nicht durch eine GSP-berechtigte Fachwerkstatt gemacht wurde, macht die abnehmende Prüforganisation das einfach mit.

    Schau halt vorher nochmal nach ob Dein Bus EURO 2 hat, wenn ja, brauchst Du ein Abgasgutachten wie ich oben geschrieben habe. Sonst fährst Du nämlich wieder 2x hin...