Rauchgastrübung!?

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  • Meine Güte, hier wird ja wieder Mist geschrieben.

    Natürlich gilt der Wert im quadratischen Feld des Typenschildes.

    Da ist der Prüfer wohl gut informiert und im Recht.

    Gruß


    muahahahahhahhahahahhhhaaaaa :D

    Der ist SO GEIL, das brummt schon :thumbup:

  • Meine Güte, hier wird ja wieder Mist geschrieben.

    Natürlich gilt der Wert im quadratischen Feld des Typenschildes.

    Da ist der Prüfer wohl gut informiert und im Recht.

    Gruß


    Hast recht, stimmt leider :( . War bei VW fragen und die sagen auch, daß dieser Wert gilt! Die 2,5 waren mal.... ;( . Die nächsten Tage fahr ich wieder vor und hoff, daß nach einer Bergtour und Dieselzusatz der Wert passen wird!

  • Ah ja, bei der Zulassungsstelle der Landesregierung hab i leider auch die selbe Antwort bekommen! Irgend eine EU-Verordnung gibt es da.....

  • Ah ja, bei der Zulassungsstelle der Landesregierung hab i leider auch die selbe Antwort bekommen! Irgend eine EU-Verordnung gibt es da.....


    Scheinbar hat die sich ja noch nicht überall rumgesprochen. :sleeping:
    Vielleicht mal woanders testen lassen :)

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  • Ja ist leider so

    Die 2,5 sind ausser Kraft (in den meisten Fällen)

    @robin: muhaaahhhahuuuuahah, oder wie auch immer.

    Nö sind sie nicht. Die Fahrzeuge mit anderer Euronorm und zb DPF usw haben technisch andere Grenzwerte.
    PKW STINO sind normal mit Grenzwert 2 zu bewerten.

    http://www.kues.de/leistungen/periodische/au/ottodiesel.aspx


    Zitat

    Was wird wie untersucht?

    Fahrzeuge mit Dieselmotoren (mit und ohne OBD)

    Bei Dieselfahrzeugen ist einzig der Trübungswert (k-Wert) des Abgases durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 2,5 1/m. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 1,5 1/m.
    Wie bei Fahrzeugen mit Otto-Motor mit OBD werden abgasrelevante Fehler ausgelesen.


    Zitat

    Ab 1. Juli 2012 gilt ein neuer AU-Grenzwert, der so genannte "Plakettenwert". Der "Plakettenwert" ist ein Trübungswert, der im Rahmen der Typgenehmigung nach dem Verfahren der freien Beschleunigung ermittelt wird.

    Bei der Durchführung der AU an Dieselfahrzeugen ist von der durchführenden Person im AU-Messgerät der heute noch vorgegebene und geltende Trübungswert verpflichtend durch den fahrzeugbezogenen Plakettenwert manuell zu überschreiben. Falls der Plakettenwert nicht vorhanden ist, gelten die bisherigen Hersteller-Sollwerte; liegen diese ebenfalls nicht vor, gelten die gesetzlichen Grenzwerte (2,5 m-1 für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.2006 bzw 1,5 m-1 für Fahrzeuge mit EZ ab dem 01.10.2006).

    Und da hat ein 2009'er Touran MIT DPF schon 0,6. Ein 2005'er 330d 1,9.

    Quelle: http://www.kfz-innung-meiningen.de/aktuelles/81-b…n-au-richtlinie

    Wenn ein T4 URALT weniger haben soll, ist an dem "Aufkleber" oder der Zuteilung was faul. Und wenn man genau lesen tut, steht da indirekt welchen Wert man hat. (ROT markiert)


    ergo: muahahahhahahaa :P

  • Interessant! Hm, werd dann mal ausdrucken und mitnehmen zu den Herren bei der Überprüfungsstelle!

  • In seinem Fall ist der Plakettenwert verfügbar (siehe Foto) und deshalb anzuwenden.
    @robin: du hast es doch unterstrichen und rot markiert

    Wenn ein T4 URALT weniger haben soll, ist an dem "Aufkleber" oder der Zuteilung was faul.

    Man kann sich natürlich alles passend reden, wenn man schlecht informiert ist.

    Gruß

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    2 Mal editiert, zuletzt von red.cargo (1. Oktober 2013 um 18:40)

  • Also 2,0 hat er eh gehabt!? Wo holen die Prüfer den Wert denn her? Schon arg, ich wollt schon den Motor generalüberholen X(


    Selbst wenn die Trübung wirklich zu hoch ist: Normal ist eine Einstellung der Einspritzpumpe fällig. Einspritzzeitpunkt und Fördermenge. Keine Ahnung wie du da auf generalüberholen kommst.

  • In seinem Fall ist der Plakettenwert verfügbar (siehe Foto) und deshalb anzuwenden.
    @robin: du hast es doch unterstrichen und rot markiert

    Man kann sich natürlich alles passend reden, wenn man schlecht informiert ist.

    Gruß


    Ich bin GENAU informiert. Und wenn DU genau LESEN würdest, wüsstest Du auch was gemeint ist. :D

    Aber man kann alles TOTquatschen und sich nen Horst aufbinden lassen.


    ich sage Dir zur "Erklärung" nur soviel:

    Ich habe aktuell 4 - VIER - Fahrzeuge in meinem Besitz. Alles Diesel. Und 3 haben Trübungsgrenze 2. und 1 die 1,5.
    Jetzt erkläre ich Dir noch warum: KEINER diese Fahrzeuge (weder 1994 noch 2010) hat so einen "Aufkleber". Sei es ab Werk oder anderweitig.


    Na, klickerts? Nicht? :D Auch gut.


    Noch deutlicher kann man es nicht mehr schreiben in einem ÖFFENTLICHEM Forum....


    Achtung:


    muahahhahhahahahhhahahahaaa :D:D:D:P:P:P

  • Eine Ausdrucksweise ist das.. ztztzt.

    Vor allem hilft das dem Themenstarter rein gar nix.

    "ich mach´mir die Welt...... wie sie mir gefällt"

    Du bekommst übrigens Typenschilder beim Händler nachbestellt, dann hast auch endlich den Plakettenwert :D

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  • Nur so aus Interesse: Wo soll denn der Wert auf welcher Plakette stehen? Bei meinem ACV hat die Dekra vorletzte Woche eine Trübungsgrenze von 2,5 angenommen. Das war bei den doch ziemlich alten Düsen und der fehlenden Möglichkeit die Fördermenge einzustellen auch besser so :rolleyes:. Oder gelten in D sowieso andere Werte?


    Ansonsten: Ist allen Beteiligten hier klar, dass hier eventuell die Vorschriften von Deutschland und Österreich durcheinander geworfen werden? Der Threadstarter scheint beim östereichischen TÜV-Pendant gewesen zu sein. Natürlich war das anfangs nur zwischen den Zeilen zu erkennen - ohne ausgefülltes Profil und Hinweis darauf in der eigentlichen Frage


    Edit: Hab mir die Links oben angeschaut - und dann mein Typenschild. Da ist keine Zahl im Kasten oder Ähnliches :). Allerdings ein gelber Aufkleber mit einer 0,7 drauf nebendran. Aber ob der was damit zu tun haben soll ist mir egal - der Dekra war es das offensichtlich auch.

    2 Mal editiert, zuletzt von John_ACV (1. Oktober 2013 um 21:25)

  • So, war bei der Nachüberprüfung! Pickerl bekommen, aber ein 99èr aja schafft die 0,7 nur sehr schwer!! Wer keine Plakette (mit 0,7) drinnen hat, hat Glück!

  • Nur so aus Interesse: Wo soll denn der Wert auf welcher Plakette stehen? Bei meinem ACV hat die Dekra vorletzte Woche eine Trübungsgrenze von 2,5 angenommen. Das war bei den doch ziemlich alten Düsen und der fehlenden Möglichkeit die Fördermenge einzustellen auch besser so :rolleyes:. Oder gelten in D sowieso andere Werte?


    Ansonsten: Ist allen Beteiligten hier klar, dass hier eventuell die Vorschriften von Deutschland und Österreich durcheinander geworfen werden? Der Threadstarter scheint beim östereichischen TÜV-Pendant gewesen zu sein. Natürlich war das anfangs nur zwischen den Zeilen zu erkennen - ohne ausgefülltes Profil und Hinweis darauf in der eigentlichen Frage


    Edit: Hab mir die Links oben angeschaut - und dann mein Typenschild. Da ist keine Zahl im Kasten oder Ähnliches :). Allerdings ein gelber Aufkleber mit einer 0,7 drauf nebendran. Aber ob der was damit zu tun haben soll ist mir egal - der Dekra war es das offensichtlich auch.

    Nur so aus Interesse: Wo soll denn der Wert auf welcher Plakette stehen? Bei meinem ACV hat die Dekra vorletzte Woche eine Trübungsgrenze von 2,5 angenommen. Das war bei den doch ziemlich alten Düsen und der fehlenden Möglichkeit die Fördermenge einzustellen auch besser so :rolleyes:. Oder gelten in D sowieso andere Werte?


    ...hab oben weiter ein Foto reingestellt. Motorhaube auf und gleich ganz vorne ober dem Kühler ist meine.....