Anhängelasterhöhung auf 2,5to ... Schreiben von VW Textinhalt ...

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    Hier der Textinhalt als Auszug von VW bezüglich der Lasterhöhung auf 2,5to Anhängelast.

    Darin wird klar gestellt, dass das maximale Gesamtgewicht des Zuges 4,5to nicht überschritten darf bzw diese nicht erhöht werden kann/soll.

    Ein Grund wird mit dem zweiten Textinhalt begründet.
    Die Bremsanlage des T4 wurde bis auf die Gesamtlast des Zuges ausgelegt.
    Hier wird von dem Fall ausgegangen, dass die Anlage des Anhängers ausfallen könnte und so die Bremsen vom Zugfahrzeug die gesamte Masse zum Stillstand bringen muss.

    Sollte dennoch ein Prüfer entgegen der VW Freigaben die Gesamtlast des Zuges erhöhen, liegt dies im Ermessen des Prüfers selbst, wodurch dieser dann alleine haftbar gemacht werden kann.
    Haftung von VW über die Freigabewerte hinaus wird dann ausgeschlossen (Hinweis von VW)

    Weiterhin ist die Karosserie im Werkszustand ebenfalls nicht über die Freigaben (für das jeweilige Modell) für höhere Lasten auch Zuglasten geprüft worden.
    Somit wird hierzu VW bislang und weiterhin keine einzelne Bescheinigung zur Lasterhöhung ausstellen.
    Deshalb liegt auch mir kein weiteres Schreiben vor.


    Die Anmerkung der möglichen 3,49to nach den VWN Aufbaurichtlinien beziehen sich lediglich auf das T4 Modell Fahrrahmen LR für "Marktstandaufbauten.

    De oftmals gerne angestrebte Erhöhung des Gesamtgewichts auf 3,49to bei Kombi oder Transporter KR und LR sind im Regelfall nicht möglich.
    Seltene Einzelfälle nach Einzelabnahmen sind vorbehalten.

    Aussage eines Prüfers vor Ort
    Für eine ordentliche Prüfung müsste das Fz einer Abnahme wie für ein Typzulassungsverfahren unterzogen werden.
    (Das was neue Modelle von VW vor Zulassung über sich ergehen lassen müssen)


    Betreffend den letzten Modellen TDI mit ABS sind nach Freigabe 5to statt 4,5to gesamtes Zuggewicht möglich.
    Grund ist die Motorleistung für die 8% Steigung sowie der Faktor ABS der Bremsanlage.


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