Riemenriss ist ein temporärer Defekt, welcher ja wieder behoben wird.
Wenn die Servopumpe Original bleibt, nur eine andere Antriebsart erfährt und damit die Lenkwirkungen nicht beeinträchtigt wird, dürfte da keine wesentliche Veränderung im Bezug auf die Hydraulik statt finden.
Allerdings stellt sich die Frage ob allein die Änderung "Riemen auf Elektromotor" ein Verstoß gegen § 38 Lenkeinrichtung StVZO wäre
Im Vergleich .. bei der Lüftung und Heizung wird auch nicht vorgeschrieben WIE dies zu erfolgen hat ..
die Heizung kann auch rein elektrisch sein, statt über Motorwärme
Anfrage bei TÜV Nord könnte aber Klarheit verschaffen.