Neuer Fahrzeugschein

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  • Nunja bei einem Umtausch vielleicht.

    Jedoch meinte ich eine Fzg.anmeldung. Kostet sonst ja glaub ich 20,- Euro oder so. Wird dies jetzt teuer durch die neunen Dokumente?

    Historie: 1996er T4 VR6 MV.I mit LPG, 1999er T4 Trapo 75kW TDI LR (Umbau LF mit P2-Xenon), 2001er T4 MV.II 111 kW Tim&Tom, 2010er T5 LR Trapo Zoll, 2012er Vito CDI Trapo KR
    Aktuell: 2002er T4 ("Nummer 4") 65kW TDI kurz/kurz - gekauft mit Motorschaden

  • @sweta80

    Deine AU mit 2 Jahren war völlig korrekt. Wenn ich richtig lese hast du einen 2,4l Schiffsdiesel drin. Bei Diesel PKW´s und Benziner mit geregeltem Katalysator bekommt man 2 Jahre AU. Bei Benziner mit U-Kat oder ohne, nur ein Jahr. Aber wie gesagt das gilt nur für Benziner mit einem Jahr.
    Hast Du einen Benziner ohne Kat aber LKW, dann bekommst du auch wieder 2 Jahre AU.

    Trete dem Strassenverkahrsamt mal auf die Hörner.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von MarkoLiquido
    Nunja bei einem Umtausch vielleicht.

    Jedoch meinte ich eine Fzg.anmeldung. Kostet sonst ja glaub ich 20,- Euro oder so. Wird dies jetzt teuer durch die neunen Dokumente?

    Quelle ADAC:
    Der Fahrzeughalter bzw. -besitzer trägt die Kosten für den Austausch der Dokumente. Sie werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben. Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheins. Die Gebühr für die Bescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €. Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in Teil II beträgt unverändert 3,60 €. Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht voll geschrieben und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist.

    Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber die zweite Maus kriegt den Käse

  • Ich kopier mal einfach den Text vom ADAC:

    --snip-

    Problemfälle

    Vor einer Umstellung der Zulassungspapiere (z.B. bei Halterwechsel, Wohnortwechsel): Bisherige Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) kopieren. Diese Kopien später zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Fahrzeug mitführen. Damit können mögliche Zweifel beim Reifenkauf oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leichter beseitigt werden. Dies ist auch eine Hilfestellung für die Polizisten. Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist.
    Bei der Umstellung der Fahrzeugpapiere die Herausgabe des alten, für ungültig erklärten Fahrzeugbriefes verlangen. Dies soll gebührenfrei erfolgen, ggf. ist ein Antrag zu stellen. Der ungültige Brief ist bei den Fahrzeugdokumenten zuhause aufzubewahren. Auf der neuen Zulassungsbescheinigungen II wird meist ein Verweis auf den alten Fahrzeugbrief vorgenommen.
    Nur bei noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen, für die noch ein alter Fahrzeugbrief ausgefertigt wurde, wird dieser Fahrzeugbrief von der Zulassungsstelle einbehalten und dem KBA zurückgesendet. In diesem Fall erhält der neue Halter keinen für ungültig erklärten Fahrzeugbrief. Besonders in diesen Fällen ist die vorherige Erstellung einer Kopie sinnvoll.
    Nach der Umstellung der Fahrzeugpapiere sollte der Halter die Eintragungen in dem Feld 22 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit den Eintragungen in dem Feld 33 des alten Fahrzeugscheines bzw. Fahrzeugbrief vergleichen. Besonders technische Änderungen, die in dem alten Fahrzeugbrief in den Spalten B und C eingetragen waren, sollten auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt sein. Entsprechen die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Reifendimension nicht der tatsächlich auf den Fahrzeug montierten Reifendimension, so ist der Hinweis zu Feld (15.1) und (15.3.) auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beachten. Es sind dabei nur die im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung zugelassenen Reifendimensionen gemeint.
    Bei neueren Fahrzeugen wurde seit einigen Jahren dem neuen Halter zusammen mit den Fahrzeugpapieren auch das EC Certificate of Conformity (CoC) ausgehändigt. Dort sind alle wichtigen Daten erfasst, u.a. auch unter dem Punkt 32 die Bereifung und die dafür vorgesehenen Felgendimensionen. Ergänzungen sind zu finden unter dem Punkt 50 Bemerkungen. Dieses CoC kann für die Auswahl alternativer Bereifungen herangezogen werden. Einzelne Hersteller veröffentlichen auch Informationen zu der Radaustattung ihrer Fahrzeuge im Internet.

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    Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber die zweite Maus kriegt den Käse

    Einmal editiert, zuletzt von Baddy0815 (18. Februar 2006 um 22:59)

  • ...und jetzt auch mal über den neuen FZG-Schein meckern muss! Bei mir haben sie auf Grund von Platzmangel auf dem kleinen Schein so nen extra Wisch aus normalem Papier ANGETACKERT.Wofür? STANDHEIZUNG! Komisch...auf den alten hat das mit draufgepasst...jetzt haben sie so viele geheimnisvolle Zahlen und auf der Rückseite die Kilometerlangen Erklärungen, dass das Ding übervoll und total unübersichtlich ist.Und ordentlich falten kann man das gute EU-genormte Teil durch dieses Extrapamflet jetzt auch nicht mehr.Aber is ne tolle Neuerung.Ach - und die Farbe des Autos steht nun auch noch mit drin, damit man dann bei Umlackierung wenigstens auch mal zum Eintragen kommen muss.

  • ...wir haben leider jetzt auch den neuen schein....
    Demnach ist unser Auto BLAU ?(....gibt es jetzt bei ner Kontrolle Probleme.......dann verweise ich auf unsere blaue Innenausstattung ;)


    ...aber viel schlimmer als der neue Schein ist unser verlorenes KI-WI Kennzeichen ;( ;( ;( ;(