Alternativen zur Standheizung

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  • Zitat

    klar hab ich dann keinen versicherungsschutz aber den hab ich während meiner ski-urlaube sowieso nicht.beim skifahren verliere ich auch meinen versicherungsschutz wenn ich die bindung selbst einstelle oder in einen hang fahre der für 99% aller skifahrer tödlich enden würde.

    Aber wenn Du so, abseits der Piste, Ski fährst, dann gefährdest Du erst mal nur Dich selber und nicht unstehende. Wenn Mit Deinem Gasgebastel irgend etwas passiert, dann gefährdest Du auch die Leute im Wohnmobil neben Dir. Schonmal drüber nachgedacht?

    Viele Grüße,
    Krabbe

    Achtung: Viele Hersteller verkaufen unfertige Autos! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden!

  • habe soeben einen "blechbohrwilligen" ;) gefunden...

    also kanns dann losgehen


    ach: was ist denn eigentlich mit katalytöfen bzw infrarotöfen.
    habe keine beschreibung der funktionsweise gefunden, aber in den produktbeschreibungen steht immer "sauerstoffmangelsicherung" dabei...
    günstig wären die schonmal... ???

    Einmal editiert, zuletzt von Romarius (10. Januar 2007 um 14:18)

  • Zitat

    Original von Romarius

    solange etwas mein eigetum ist darf ich damit ja immernoch machen was ich will.

    Das Messer gehörte mir - ich durfte also zustechen ;)
    Auf den Grundsatz würde ich meine Handlungsweise in diesem Land keinesfalls festlegen. Klar gehört die Heizung dir - deswegen darfste die aber trotzdem nur so betreiben, wie der Hersteller es Dir vorgibt. Alles andere nennt sich sonst im Falle des Falles fahrlässig.

    Zitat

    ich erkenne aber den unterschied zw 2 löchern in der wand/boden und 2 (dichten) löchern in einem holzbrett bzw im fenster nicht wirklich...

    Ganz einfach - die beiden Öffnungen, die so hergestellt sind, wie Truma das will, sind geprüft und zugelassen. Deine Konstruktion mag zwar funktionieren, aber wissen tust Du es auch nicht. Im Übrigen brauchst Du nur eine Öffnung für die E2400 - der Abgasschlauch ist in dem für die Verbrennungsluftzuführung. Der original Wandkamin hat 2 Auslässe. Umluft holste Dir aus dem Auto.

    Zitat

    klar, würd ich auch wenn ichs zu nem annehmbaren preis gemacht bekommen würde....ich werds einfach mal versuchen.

    Das ist nunmal so - Arbeit kostet Geld. Logisch will man sparen, aber im Endeffekt zahlste bei billig meist immer doppelt. Dann lieber einmal richtig.

    Zitat

    alles was im innenraum geschieht (holz+elektrik) kann ich eigentlich selbst, nur vor metall hab ich großen respekt

    Das eine Loch sollte Dir jeder Karosseriebetrieb fürn 10ner in die Kaffeekasse in weniger als 10 min bohren können. Durchmesser ist 70mm und der rest der Arbeiten ist locker von jedem Hobbyheimwerker zu machen.

    Aber fein, dass Du vernünftig wirst ;)

    Gruss
    Sequal

    Ohne Weg ist auch das Ziel egal.....

    [Moderator auf vw-bulli.de - Bei Fragen zu der Seite und drumherum -> einfach eine PN an mich]

  • "Ameisen tätowieren" .... :rolleyes:

    Jeder Gaskocher wird gefährlicher betrieben.
    Wenn man sich nich grade sehr ungeschickt anstellt, sollte man sowas ohne Probleme installiert bekommen.

    Wenn nicht, sollte man's eben lassen.

    Es ist OK einen Diesel zu fahren!

  • so. die entscheidung für ne gasheizung ist durch. löcher werden auch gemacht ;)

    jetzt ist die frage welche heizung:
    die hier (bzw der stärkere bruder) http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…48881&rd=1&rd=1
    ist etwas teurer aber recth praktisch.

    oder so eine hier (da muss ja meist noch ein gebläse für 100-150.- dazu)
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…46434&rd=1&rd=1

    ist das prinzipiell egal welche ich nehme oder sind da große lautstärken unterschiede der gebläse bzw anderer einbau etc ?

    das thema 30 od. 50mbbar druck verwirrt mich derzeit noch ein wenig.
    möchte in naher zukunft auch einen gaskocher dran anschließen. ist es egal welches system ich kaufe oder muss es mitlerweile ein bestimmtes sein ? bzw mischen kann man ja vmtl nicht...(oder doch)


    letzte frage: was ist mit katalytofen ? gehen die zum einbauen oder wo ist da der haken ???

  • Moin

    Zitat

    das thema 30 od. 50mbbar druck verwirrt mich derzeit noch ein wenig.

    Bei Neubauten sind nur noch 30mbar erlaubt. Bei eingetragenen Altanlagen dürfen weiterhin 50mbar Geräte nachgerüstet werden.

    Gruss
    Sequal

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    [Moderator auf vw-bulli.de - Bei Fragen zu der Seite und drumherum -> einfach eine PN an mich]

  • Zitat

    Original von Sequal
    Moin


    Bei Neubauten sind nur noch 30mbar erlaubt. Bei eingetragenen Altanlagen dürfen weiterhin 50mbar Geräte nachgerüstet werden.

    Gruss
    Sequal

    bedeutet das,dass ich eine gebrauchte heizung mit 50mbar noch einbauen darf oder muss das jetzt auf alle fälle ne 30mbar sein ?


    weitere frage: muss ich, wenn ich die heizung alleine fest einbaue (incl kamin) eine tüv-eintragung vornehmen oder muss das nicht sein, da sie ja vorerst nicht angeschlossen ist ?

  • da das in dem anderen fred nicht mehr gepasst hat würde ich vorschlagen dass mich herr krabbe weiter hier berät. natürlich weiterhin kostenlos ;)

    Zitat

    Original von Krabbe

    Wenn Du die Flasche nach draußen stellst, dann nimm bitte nicht einen Gasschlauch, den Du von innen irgend wie nach draußen legst, sondern mach es besser vernünftig, mit einer zugelassenen Sicherheitsschnellschlusskupplung, außen am Fahrzeug. Wenn die Heizung jetzt noch 30 mBar hat, dann wäre eine solche Anlage sogar wirklich regelkonform und „Abnahmefähig“, wenn sie ansonsten entsprechend der Vorschriften aufgebaut ist.

    meinst du damit so etwas hier ?
    http://www.fritz-berger.de/fbonline/__sho…8182/detail.jsf

    die idee gefällt mir :P günstig und passt sehr gut in meine vario-lösung rein =) (könnte auch eine gute alternative für die vielen vario-bus fahrer hier sein. nochmal zum mitschreiben: gasheizung z.b. truma e2400, abgasschlauch durch boden/wand, eletrkoanschluss, gasflasche steht unangeschlossen und verzurrt während der fahrt im bus, während der nutzung draussen)


    wenn ich aber meine heizung im bus habe,. ohne gasanschluss, ist es doch eigentlich keine gasanlage sondern nur ein fest installiertes innenraumgerät... bedarf daher doch also auch keiner prüfung !?


    ich frage mich eh wo der tiefere sinn dieser gasprüfung ist. selbst wenn ich regelkonform den gaskasten incl. den stahlrohren einbaue... irgendwann, spätestens beim verschiebbaren gaskocher brauche ich doch eh ein stück gummi-schlauch zw rohr und endgerät. da kann ich mich beim anschließen ja genauso vertun und automatische sicherungen zwischen flasche und abnehmer sind ja auch keine zwingend vorgeschrieben...? aber was schreib ich. gesetze hat man schließlich hinzunehmen :rolleyes: :cop:


    ps: ich campe aus überzeugung immer wild. und ich mags gern ruhig. also keine gefahr für andere :)

  • Si, soetwas meinte ich.


    Auch wenn Du nur die Heizung in Deinem Bus verbaut hast mit der Vorrichtung zum anschließen der Flasche draußen, dann zählt das als Gasanlage und fällt sie unter die Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G607. Das Gefährdungspotential bei einer undichten oder falsch aufgebauten Anlage ist dann ja auch vorhanden.
    Ob der TÜV so eine Heizung, die dann ja nicht während der Fahrt betrieben werden kann eintragen will, dass muss der Prüfer entscheiden.


    Wenn Du nen verschiebbaren Kocher baust, dann muß der Schlauch ja auch fest eingebaut sein. Dann macht die Gasprüfung schon wieder Sinn, um zu sehen, ob der Schlauch auch noch dicht ist und der Kocher bei der verschieberei keinen Schaden genommen hat. Und auch bei einem herausnehmbaren Kocher, der auch möglich ist, hast Du nichts zu schrauben, sondern da kommt dann auch eine solche Sicherheits-Schellschlusskupplung zum Einsatz, damit da nichts passiert.
    Man kann sagen, dass wann immer Du bei der Gasanlage einen Schraubenschlüssel in die Hand nimmst, diese nachher von einem Sachkundigen neu geprüft werden muß. Selbst das austauschen des Druckminderers (und damit das abschrauben des Druckminderers vom Gasschlauch) zählt als Veränderung der Anlage, nach der erneut geprüft werden müßte. (Auch wenn ich die Verbindung zwischen Druckminderer und Schlauch auch nur mit Lecksuchspray testen kann...) Nur die Verschraubung zwischen Druckminderer und Gasflasche darfst Du als Anwender selber lösen, ohne nachher zur Gasabnahme zu fahren.

    Viele Grüße,
    Krabbe

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  • zur ausgangssituation:
    es ging mir ja auch (vorerst) um die frage ob ich denn nur mit der heizung im bus (ohne gasflasche, bzw die steht ja nur zufällig als transportgut im auto ;) ) schön für den tüv ein vergehen begehe... ?(
    rein tchnisch gesehen ist das ja nur eine innenraumveränderung z.b. so wie wenn ich ne bassbox in den kofferraum schraube...


    zur veränderungsmöglichkeit, damits legal wird:
    also wenn ich die heizung an obiges sicherheitsventil anschließe (welcher verbindung: gummischlauch oder zwingend stahlrohr?)
    und die flasche im stand draussen anschließe bin ich auf der, rechtlich gesehen, sicheren seite ?

    ähm, wie lange darf nochmal der gummischlauch sein (von innerem ende des sicherungsdings an der autowand bis zum abnehmer ?)?

    meinst do solche kupplungen?
    http://www.barthau-freizeitfahrzeuge.de/Shop/gasschnel…ng-pi-4226.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Romarius (11. Juli 2007 um 13:46)

  • Mir fehlt in dem Thread ein wichtiger Hinweis:

    Die ganzen Verbrennungsgeräte brauchen gasförmiges Gas aus der Flasche. Heißt also unten in der Flasche ist flüssiges Gas, dieses verdampft und der Dampf wird dann durch den Schlauch zum Gerät geleitet. Beim Verdampfen des Gases entsteht verdunstungskälte, deswegen wird die Flache im Betrieb kalt. Soweit so gut. Jetzt kommt aber das Gemeine:

    Die ganzen grauen Tauschflaschen enthalten überwiegend billiges Butan. Dieses hat freundlicherweise einen Siedepunkt von -0,5°C. Wird es kälter, kommt nix mehr aus der Flasche. Also wird schon bei Temperaturen um den Gefrierpunkt die Heizung streiken, wenn die Flasche nicht extra geheizt wird.

    Alternativ könnte natürlich Propan eingesetzt werden. Dieses hat einen Siedepunkt von -42°C. Damit sollte es bis -20° problemlos klappen. Drunter könnte ich mir vorstellen, daß irgendwann die Temperatur in der Flasche weiter sinkt und dann erst nix mehr raus kommt.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • @ mannimmond,

    Falsch, die grauen (und roten) Flaschen enthalten Propangas. Die blauen Flaschen enthalten Butangas.

    @ Romarius,

    die zweite Kupplung ist keine Sicherheitskupplung und somit im/am Fahrzeug unzulässig. So ein Teil, wie in dem früheren Posting vom Link auf Berger muß es sein.
    Im Fahrzeug auf jeden Fall Anschluß nur mit Rohr. Entweder Stahlrohr, oder Kupfer. Ich würde aber Stahlrohr nehmen.
    Die Flasche aussen darf dann mit einem 150 cm Schlauch (mit Schlauchbruchsicherung) angeschlossen werden.
    Und ja, wenn die Anlage so aufgebaut ist und nach G607 geprüft ist, bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.

    Viele Grüße,
    Krabbe

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  • Zitat

    Original von Krabbe
    Im Fahrzeug auf jeden Fall Anschluß nur mit Rohr.

    ich hätte meinen kocher aber gerne beweglich d.h. ausziehbar gelagert. im schränkchen kochts sich nämlich reichlich schlecht ;)
    (bzw ich mag keinen festen kocher. im winter ists ja schön drinnen zu kochen, im sommer bin ich aber gerne mehr so der natur-pur-küchenchef ;) )

    also brauchts da was flexibles...geht das nicht ? ( da muss dann sowas hin, oder? : http://www.fritz-berger.de/fbonline/__sho…8236/detail.jsf )
    die gängigen kocher (und kocher-spüle-kombis) passen nämlich nicht in mein schränklein :(


    sorry dass ich so nerve, aber mein gashändler hier hat nur gesagt: "schaust halt dass es fest zu ist. des basst scho..."

  • Ach so, Du redest jetzt vom kocher. Ich dachte, Du meinst noch die Heizung.
    Also den Kocher darfst Du mit nem Schlauch anschließen, wenn der Kocher Klapp- oder ausziehbar ist. Der Schlauch muss so kurz wie möglich und darf max. 75 cm lang sein und dabei nicht beschädigt werden.
    Wenn Du den Kocher herausnehmbar bauen willst, dann kannst Du auch wieder eine Sicherheits-Schnellschlusskupplung nehmen. Also nicht das Teil, was Du da verlinkt hast. Diese preiswerteren Steckverbinder sind im Wohnmobil nicht zugelassen. Zugelassen sind nur solche Kupplungen, wo der Absperrhahn integriert ist und wo der Schlauch nur bei verschlossenem Absperrhahn ein- oder ausgesteckt werden kann. Also sowas
    Wenn Du mehrere Geräte in den Bus bauen willst, dann braucht es auch noch für jedes Gerät einen Absperrhahn, ab besten nimmt man einen Verteilerblock mit Absperrhähnen, also sowas

    Edit: Längenangabe Schlauch, war wohl etwas spät gestern, hatte noch alte Vorschriften im Kopf.

    Viele Grüße,
    Krabbe

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    Einmal editiert, zuletzt von Krabbe (12. Juli 2007 um 09:21)

  • Moin,

    mein Wissensstand ist:

    Max. 1 Schlauch von höchstens 45 cm länge zulässig.
    Dieser darf nur von Gasflasche zum Anschluss geführt werden (Absperrhahn, Verteilerblock, oder einziges Betriebsmittel [Z.B. Kocher].
    Beim Betrieb von Kochern im Fahrzeug ist für eine Zwangsentlüftung zu sorgen.


    zuständig für Wohnmobile:

    DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"


    [SIZE=7]Wegen Rechtschreibung...[/SIZE]

    Greets Ralla . . . :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von meisterralf (11. Juli 2007 um 23:21)

  • Moin Ralla,

    ne, Du darfst zusätzlich zum Anschlussschlauch der Flasche auch noch einen Schlauch am Kocher haben, wenn dieser beweglich (also klappbar oder ausziehbar ist) oder herausnehmbar ist.

    Steht auch so im Arbeitsblatt G607.
    Ich sollte das Wissen, ich darf so einen Kram inzwischen Prüfen...


    Edith sagt: Das war mein 1000ster Beitrag!

    Viele Grüße,
    Krabbe

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    Einmal editiert, zuletzt von Krabbe (11. Juli 2007 um 23:31)