Wohnmobil umschreibung

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • ich habe die letzten thread´s mit spannung verfolgt,
    und eine frage dazu :

    als sonder-kfz womo benötige ich eine umschreibung
    auf dasselbig ok.
    welche voraussetzung muß ich erfüllen um die zu bekommen ?
    der sitz unter ist ja ein bett und oben das aufstelldach
    ein waschbeckenschrank mit frischwasser und abwasser
    habe ich auch tisch und kühlbox sind serie , die sache mit dem
    gaskocher muß fest sein im fahrzeug dann benötige ich
    eine gasabnahme , oder reicht eine version zum rausnehmen ?
    sollte dann eine umschreibung erfolgen wie viel steuer
    fällt an , ist der satz fest , wahrscheinlich nicht nach hubraum .

    das waren jetzt doch ein paar mehr fragen , ich hoffe du kannst
    sie beantworten .

  • Zitat

    Original von 67er
    als sonder-kfz womo benötige ich eine umschreibung
    auf dasselbig ok.

    "Sonstiges KFZ", es gibt keine "Sonder-KFZ".

    Zitat

    welche voraussetzung muß ich erfüllen um die zu bekommen ?

    Was ist das Ziel der Umschreibung? Günstigere Versicherung oder Steuerersparnis? Letzteres kannst du so ziemlich knicken.

    Zitat

    der sitz unter ist ja ein bett und oben das aufstelldach
    ein waschbeckenschrank mit frischwasser und abwasser
    habe ich auch tisch und kühlbox sind serie , die sache mit dem
    gaskocher muß fest sein im fahrzeug dann benötige ich
    eine gasabnahme , oder reicht eine version zum rausnehmen ?

    Manche TÜV-Ingenieure haben auch Kartuschenkocher zugelassen welche trotz Zündsicherung keine Zulassung für "geschlossene Räume" hatten. Auch wenn argumentiert wird "dann lasse ich das Fenster beim Kochen offen" -> eigentlich dürfen solche Kocher auch nicht in Fahrzeugen verwendet werden.

    Problemlose Alternative: Spirituskocher montieren. Du musst ihn ja nicht verwenden wenn du nicht willst.

    Die Gasabnahme wird dann notwendig, wenn du eine Gasbuddel einbaust und Leitungen ziehst.

    Zitat

    sollte dann eine umschreibung erfolgen wie viel steuer
    fällt an , ist der satz fest , wahrscheinlich nicht nach hubraum .

    http://www.kfz-steuer.de

    Das zul.GG dabei beachten!

    Grüße, Martin

    PS: Threads, "Thread's" gibt es nicht. :)

  • @ x-fish


    http://www.kfz-steuer.de

    Das zul.GG dabei beachten!

    Grüße, Martin

    PS: Threads, "Thread's" gibt es nicht.
    ------------------------------------------------------------------------------------
    ok. die sache mit den threads hab ich verstanden =)
    kurze zusammenfasung des so soll es aussehen :

    zgg 2590 nach ziffer 15
    stehhöhe mit aufstelldach genügen >1,90 m
    schlafplätze unten und oben genügend
    schränke für klamoten/vorräte und wasserbecken mit 2tanks
    als kocher spiritus

    das müßte für die umschreibung womo doch reichen oder muß
    da noch was rein ?(

    danke für deine antwort
    gruß frank

  • Zitat

    Original von 67er
    stehhöhe mit aufstelldach genügen >1,90 m
    schlafplätze unten und oben genügend
    schränke für klamoten/vorräte und wasserbecken mit 2tanks
    als kocher spiritus

    das müßte für die umschreibung womo doch reichen oder muß
    da noch was rein ?(

    Für die Umschreibung zum WoMo genügen die von dir aufgezählten Punkte.

    Zitat

    zgg 2590 nach ziffer 15

    Je nach Emissionsklasse berechnet sich zusammen mit dem zul.GG. die Steuer.

    Grüße, Martin

  • @ x-fish

    danke erstmal für die ausführung !
    werde mal beim tüv einen termin machen und sehen ob
    die das machen !

    eine frage zur steuer bleibt :

    der link zur klz-steuer berechnung

    ich hab alle (s1-5) ausbrobiert :

    bei sonstige kam 430 euro
    bei S1-3 270 euro
    und bei S4-5 190 euro raus

    bei der schlüsselnummer sind dei erst zwei ziffern ausschlaggebend
    oder , im schein steht zu 1 31....

    so wie bei S2 also müßten es doch 270 euro steuern sein oder
    sehe ich das falsch

    danke frank

  • Zitat

    Original von 67er
    bei der schlüsselnummer sind dei erst zwei ziffern ausschlaggebend
    oder , im schein steht zu 1 31....

    Nein. Immer die letzten beiden. Sowohl beim alten Fahrzeugschein als auch bei der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil 1". Ist hier nachzulesen:

    http://www.human-steps.de/Kfz-Steuer/kfz-steuer_papiere.php

    Zitat

    so wie bei S2 also müßten es doch 270 euro steuern sein oder
    sehe ich das falsch

    Steht evtl. schon "Euro 2" oder "Euro 1" in den Papieren? Das ist dann schon die "Emissionsgruppe".

    Grüße, Martin

  • hi martin,

    ok die letzen beiden ziffer ,
    da stehet 20 heisst S2 als 270 euro richtig ?

    unten in farhreugschein wo eventuell die euer einstufung
    steht, habe ich
    S: 93/59/EWG III

    was heisst den das wieder ?

    danke für die erklärung.
    ist schon schwer das alles zu verstehen mit der steuer !!!

    gruß frank