Auflastung für T4 und T5 im Angebot

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  • Habe auch kein Problem damit Unklarheiten zu erläutern.
    Seriösität ist bei diesem Thema schon extrem wichtig wie ich gemerkt habe.

  • OK, ich gebe zu etwas polemisch geantwortet zu haben... Wenn man sich seine Ergüsse später nochmal durchliest... Sorry! :rolleyes:

    Fassen wir also zusammen:

    1. Gutachterliche Stellungnahme bedeutet: ein Musterfahrzeug wurde untersucht. Anhand des Musterfahrzeuges wurde eine Auflastung auf ein zulässiges Gesammtgewicht über 2,8 t für möglich gehalten. Mit dieser gutachterlichen Stellungnahme geht man nun zum TÜV und der entscheidet im Einzelfall, ob das konkrete Fahrzeug auflastbar ist, oder nicht. Kosten: 199,- Eus + TÜV + Eintragung

    2. Gutachten bedeutet: Es existiert eine gutachterliche Stellungnahme. Mit dieser und einer Kopie meines Briefes/Scheines geht der Händler zu einem TÜV Gutachter seines Vertrauens. Dieser TÜV Gutachter erstellt nun ein Gutachten welches sich ausschließlich an den Angaben im KFZ-Brief/Schein orientiert. Der TÜV Prüfer bekommt das Fahrzeug nie zu sehen. Kosten: 315,- Eus + Eintragung

    Vorteile zu 1: ev. günstiger, TÜV Prüfer hat das Fahrzeug untersucht;
    Nachteile zu 1: TÜV Prüfer kann eine Auflastung ablehnen, mehr Rennerei

    Vorteile zu 2: weniger Rennerei, sichere Eintragung da TÜV Gutachten vorliegt
    Nachteile zu 2: ev. teurer

    1. ist, ohne Frage, juristisch gesehen sauber; Aber wer garantiert mir, dass der TÜV Prüfer die Auflastung wirklich durchführt, bzw. dass ich bei Nichteintragung durch den TÜV nicht auf hohen Kosten sitzen bleibe? (Außer Spesen nichts gewesen...)

    2. darf - nach Angaben der ADAC Juristen so nicht durchgeführt werden 8o?(8o

  • Nochmal ein Update in dieser Sache:
    Punkt 2 geht derzeit noch - so jedenfalls die Herren vom BVM. Soll aber demnächst nicht mehr gehen...

  • Zitat

    Original von Markus1974
    Welcher Laie kann denn was mit dem Wort Gutachterliche Stellungnahme anfangen? Wenn ich einfach schreibe Gutachten dann ist das genauso "gut". Und im Endeffekt will jeder auflasten und hiermit gehts ohne Probleme.

    sachlich nur leider falsch - aber so what...

    Zitat

    Wüsste ja mal gerne wo Dein Gutachten her kommt??? T4-Shop ist jedenfalls kein zertifiziertes Unternehmen, somit auch nicht berechtigt Gutachten in Auftrag zugeben.

    oh, sorry, aber "Markus aus Eschweiler" ist zertifiziert...

    Kann mich noch gut an Deine Worte "ich habe erstellen lassen" erinnern... Aberlassenwirdas, das fuehrt zu nix...

    Zitat

    Deswegen erklärt es sich auch warum Du nicht verstehst wie man an so ein Gutachten rankommt. TÜV schreibt es nach entsprechenden Prüfungen für den zertifizierten Auftraggeber. Dieser kann dann aber das auf seinen Namen lautende Gutachten mit Exklusivrechten weiterveräußern. Wer will denn sowas im Vorfeld überhaupt wissen oder sammelst Du für wen Informationen?

    Wer will denn wissen, von wem mein Angebot stammt??? :)

    Dass das mit der direkten Eintragung ohne Fahrzeg noch geht, ist vom Verkehrsministerium ja nun abgesegnet worden - wenns nicht mehr geht, wird halt alles anders, aber solange das zulaessig ist, wird das auch so angeboten.

    C@.

  • schreibe doch bitte auch die Quelle dabei, damit ich dann nur noch auf meine Antwort im entsprechenden Beitrag verweisen muss (d hattest Du es ja auch schon gescheieben, und ich entsprechend geantwoertet)...

    C@.

  • Queele findest Du im direkten Anschluß unter dem Thema "gefälschte Auflastungsgutachten im Umlauf".

    Kannst Du Dich nicht erinnern?

  • Carsten

    Komisch daß ich zu jedem Deiner Vorwürfe Stellung bziehe und Du jetzt nichts mehr Dir hören lässt.
    Hatte ich wahrscheinlich nicht so ganz Unrecht.

  • 1. war ich sowieso langer nicht online, und 2. warte ich immer noch auf die entsprechenden Antworten von Dir - da da nix kam, sondern nur andere Kommentare, verzichte ich auf weitere Diskussionen - Punkt.

    C@.