Ich hatte kürzlich beim ADAC angefragt, wie zukünftig die Besteuerung der Wohnmobile erfolgen soll,
die noch vor 2006 umgeschrieben wurden. Damals waren weder eine Spüle noch 170cm Stehhöhe oder Behälter für Frisch- und Abwasser erforderlich.
Als Antwort erhielt ich folgendes (Auszug) :
Sehr geehrter Herr .........
Leider geht mit der Neuordnung der Besteuerung von Wohnmobilen nicht nur eine Änderung der Besteuerung nach Schadstoffklasse und Gewicht einher, sondern es werden Wohnmobile, die eine Stehhöhe von unter 1,70 m haben, nicht mehr als Wohnmobile besteuert sondern als PKW. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug eine Stehhöhe unter 1,70 m aufweist, erfolgt die Besteuerung nach Hubraum. Ein Bestandsschutz -wie bisher von uns angenommen- wird nicht gewährt.
Sie müssen jetzt leider erst einmal die Ausfertigung des Steuerbescheides abwarten, um zu prüfen, ob die Veranlagung korrekt ist. Insbesondere Fahrzeuge, die nachträglich aufgelastet wurden, werden falsch veranlagt, da die Schadstoff-Schlüsselnummern falsch oder garnicht übertragen wurden. Gerne stehen wir Ihnen bei der Prüfung zur Verfügung.
Auf jeden Fall sollte gegen die Nachberechnung der Kfz-Steuer ab 01.01.2006 Einspruch erhoben werden, um so, im Fall eines erfolgreich verlaufenden Rechtsstreites gegen diese Praxis (ist geplant), eine Möglichkeit der Rückforderung zu haben.
mit freundlichen Grüßen
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Ganz schön hinterhältig, diese Steuerpolitik.
Wenn zuwenig Geld in der Kasse ist, wird mal eben das Steuerrecht geändert, und schwupps... werden über Nacht tausende von Wohnmobilen als PKW versteuert, Nachzahlung inbegriffen.
Und wenn dann alle wieder nachgerüstet haben, kommt die nächste Schikane.
Wie wär´s denn demnächst z.B. mit einer biologischen Abwasserreinigungsanlage als Pflichtausstattung ??