Anruf beim Bundesfinanzministerium betrf. Wohnmobil

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  • Nachdem ich jetzt so viele verschiendene Sachen gelesen habe, wollte ich einfach mal wissen, was die entsprechende Stelle in Berlin dazu sagt.

    Habe daraufhin die folgende Kontaktstelle für Bürger angerufen Bundesfinanzministerium

    Das Gespräch bezog sich nur auf die Wohnmobilthematik (teilweise Aberkennung des Wohnmobilschlüssels, etc.) und die unterschiedliche Vorgehensweise von den Länderfinanzämtern in dem Punkt.
    Bitte beachtet, dies ist nur die Schilderung des Gesprächs und keine bindende Aussage!

    ....
    Ich habe die entsprechende Dame gefragt, ob die einzelnen Finanzämter unterschiedlich vorgehen (können) z.B. Vorladung zu Vorstellung des Wohnwagen oder nachträgliche Aberkennung des Wohnmobilstatuses wegen fehlendem Dach, etc....

    Sie gab mir darauf die Antwort, dass es zwar ein Bundesgesetz sei, doch die föderalen Länder und damit ihre Finanzämter die Thematik durchaus unterschiedlich handhaben. Auf die Frage, ob das allerdings vereinbar ist mit der Gleichbehandlung aller Bürger, wollte sie mir keine Antwort geben.

    Letztendlich gab sie mir auch keine direkte Antwort bezüglich des Einspruchs bei einer nächträglichen Aberkennung. Sie erklärte mir nur die Vorgehensweise von Einspruchsverfahren.....
    "Zwischen den Zeilen habe ich es so verstanden: Das es sehr wahrscheinlich ist, das einige Personen damit bis vor des Bundesfinanzgericht gehen werden und danach eine einheitliche verbindliche Handlungsanweisung vorliegen wird. Doch das dauert...und man muss dafür Einspruch eingelegt haben." Mehr Auskünfte konnte bzw. wollte sie mir nicht geben.


    Gruß
    Chris


    PS Mein damaliger Professor für Rechnungslegung hat uns Studies einen Tip zu der allgemeinen Thematik gegeben: "Jungs und Mädels...schaut nach jedem Steuerbescheid, ob zu den einzelnen Punkten (Absetzungsthematik, Pauschalen, etc. ) schon jemand klagt (div. Foren) und ob die Thematik auch auf euren Bescheid zutrifft. Falls dies der Fall ist, dann legt Einspruch ein mit entsprechendem Verweis auf das laufende Verfahren (mit Kennzeichen). Danach geht alles seinen Lauf..."

    2 Mal editiert, zuletzt von Hägar (21. März 2007 um 10:40)

  • Sorry- bezog sich auf die Thematik, dass ein T4 als Wohnmobil geschlüsselt ist und das auch ohne 1,7m Stehhöhe. Einige Finanzämter wollen diesen Fahrzeugen den Status als Wohnmobil ja aberkennen.

    Grüße
    Chris