NRW: Keine Besteuerung nach Gewicht bei Ladefläche > 50%

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  • Hallo zusammen,

    Ich habe gestern eine halbe Stunde in NRW mit zwei Expertinnen des Finanzamts telefoniert, eine davon mit 25 jähriger Berufserfahrung.
    Teilweise sollte mir auch ein schlechtes Gewissen eingeredet werden: "Sie haben ja jetzt lange genug so weinig bezahlt". Bei mir waren "lange genug" ca. 1,5 Jahre.

    In NRW sieht es soch aus:
    Bei der nutzbaren Bodenfläche von mindestens 50% muss es sich um eine freie Fläche für einen möglichen Gütertransport handeln.
    Wenn dort Einbauten vorhanden sind, wird diese Fläche nicht als Nutzfläche angesehen.

    Wie Rheinland Pfalz versteuert wäre falsch.
    Ich bräuchte ein Kennzeichen oder ein Steuerbescheid eines Fahrzeugs, wo trotz Einbauten die Fläche als Nutzfläche angesehen wird.

    Grüße,
    Thilo

    P.S.: Als unechtes Wohnmobil muss ich jetzt über tausend Euro nachbezahlen. Laut Finanzamt gibt es etliche Musterklagen, aber nur, was die Nachversteuerung von PKWs über 2,8 to. betrifft und keine einzige die sich auf das Problem der unechten Wohnmobile bezieht.

    Einmal editiert, zuletzt von Thilo 2 (16. Juni 2007 um 11:27)