Warscheinlich nicht. Such hier im Forum mal, wurde ausfühlich diskutiert. Stehhöhe von mindestens 1,7m auf einer Fläche von 1qm im Bereich der Küche ist zwingend Voraussetzung für die Besteuerung als WoMo.
Die Komiker von der Zulassungsbehörde haben beim Abschreiben des Fahrzeugscheins ein paar Fehler gemacht. Und wer kann schon erkennen, dass es sich bei einem eingetragenen "Polyroof Hochdach" auch um ein Dach handelt in dem man stehen kann....
Und so nehm ich mir halt nochmal nen Tag frei, warte 2h und lass mir den Käse nochmal richtig eintragen. Man hat ja sonst nichts zu tun...