Gurtpolster mit reflektierendem Druck

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo Profis,

    ich verkaufe (individuell beflockte Gurtpolster. Diese könnte man auch mit Flexfolie beflocken, wie man es auch von der Aufschrift "Feuerwehr" oder "Notarzt" von Rettungsdiensten kennt. Kann man auch auf meiner Seite weiter unten recht gut erkennen.

    Nun meine Frage: Ist es erlaubt, reflektierende Gurtpolster zu benutzen? Ich persönlich denke nicht, daß dies andere Verkehrsteilnehmer iritieren könnte, aber wie sieht der gesetztgeber das? Gibt es dazu überhaubt vorschriften?

    Ich bedanke mich für Eure Antworten und wünsche schöne Grüße vom Niederhrien

    Toto

  • nach ECE 16 sind Gurtpolster sofern sie nicht in den Gurt eingenäht werden (dann erlischt die E-Zulassung)bzw. zu einer Öffnung des Schlosses im Crashfall führen nicht verboten.

    Nur das mit dem Reflektieren kann ein Problem sein.

    Gruß
    Beeblebrox

  • Hmm, warum sollte das verboten sein ?

    Imho, es ist nicht aussen und nicht fest am Auto. An manchen Arbeits- und Treckingjacken sind an den Ärmeln auch solche Streifen, darf ich die dann nicht zum Autofahren anziehn ?

    Ich darf doch auch Ladung im Auto haben die mit Refelx oder Giltzerfolie bekelbt ist. Diskolautsprecher z.B.

    Oder schaut Euch manche Schaustellerfahrzeuge an.

    Bei uns fahren viele Auto die mit Relexfolie riesengross Werbung für irgenteinen Laden machen, auf der Heckscheibe rum. Wenn da die Sheriffs noch nicht gesagt haben ...

    Aber genaues weiss ich nicht.

    Nux