Hallo,
hab nach Lektüre verschiedener T4-Foren von der Möglichkeit der Umschlüsselung eines ACV mit SN 0426 auf 0427 gelesen. Bin dann zum TÜV, habe das mit dem Freundlichen besprochen und siehe da: Umschlüsselung ist möglich.
Meine Frage (das hab ich vergessen zu fragen!): bekomme ich dann automatisch mit der SN 0427 auch die Klartexangabe 96/69 EGI eingetragen(was dann die Grundlage für eine grüne Plakette wäre)? Genauer: Entspricht 0427 der 96/69 EGI automatisch oder muss diese Abgasnorm dann noch nachgewiesen werden? Oder hat der ACV erst mit dem RPF (PMI) dann die 96/69 EGI.
Ich hoffe, ich hab das nicht zu kompliziert ausgedrückt. Vielleicht könnt ihr mir helfen, da ich die Info als Kaufentscheidungsgrundlage brauche.
Grüße und ein Gutes Neues Jahr an Alle
ATZE aus Tübingen