Ich habe ein zugelassenes Motorrad in der Garage stehen, dessen letzte HU vor ungefähr 15 Jahren war. Das ist eindeutig illegal und wenn ich erwischt werde, kostet es ...
Die Zulassungsstelle meldet sich natürlich nicht. Ich wüsste auch nicht, woher die das Wissen dazu haben soll. Das müsste schon eine Amtsperson vor Ort entdecken, damit es verfolgt würde.
ok, vor 15 Jahren schrieben die wahrscheinlich noch auf Karteikarten 
Naja: Theoretisch müsste dem KBA spätestens im Zweijahresrhythmus ein HU-Nachweis übermittelt werden. Erfolgt über einen entsprechend langen Zeitraum kein Eingang, spricht jedenfalls vieles für den Schluss, dass keine fristgerechte Hauptuntersuchung durchgeführt wurde. Vor diesem Hintergrund wäre es technisch ohne Weiteres vorstellbar, bereits heute automatisierte Prüf-, Weiterleitungs- und Vollzugsprozesse zu etablieren, etwa zur Versendung standardisierter Anhörungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gegen ein solches Modell sprechen allerdings erhebliche praktische und rechtliche Folgeprobleme. Es würde zwangsläufig zahlreiche atypische Fallkonstellationen erfassen, etwa Fahrzeuge mit dauerhaftem Auslandsbezug oder Fälle faktischer Unmöglichkeit, beispielsweise aufgrund nicht rechtzeitig verfügbarer Ersatzteile. In einer nicht unerheblichen Zahl solcher Verfahren dürfte es letztlich am vorwerfbaren Verschulden fehlen, sodass Einstellungen die Folge wären.
Noch gewichtiger könnten allerdings die wirtschaftlichen Nebenfolgen eines derart restriktiven Verwaltungsvollzugs sein. Es ist naheliegend, dass sich im Bestand eine erhebliche Zahl zugelassener, tatsächlich aber kaum oder gar nicht genutzter Fahrzeuge befindet. Ein Teil der Halter dürfte sich unter dem Eindruck automatisierter Verfolgung zur Nachholung der HU veranlasst sehen. Ein anderer Teil könnte jedoch gerade zum gegenteiligen Ergebnis gelangen und die dauerhafte Anmeldung eines faktisch nicht genutzten Fahrzeugs künftig nicht mehr für sinnvoll halten. In diesen Fällen läge eine Abmeldung nahe. Darüber hinaus ist denkbar, dass auch Halter mit geringer jährlicher Nutzung ihr Fahrzeug nach einem Bußgeldverfahren aus Verärgerung oder aus wirtschaftlichen Erwägungen einfach abmelden und gegebenenfalls veräußern. Nicht fernliegend ist dabei die Annahme, dass es sich vielfach gerade nicht um technisch wertlose Fahrzeuge handelt; andernfalls wären sie häufig schon deutlich früher stillgelegt oder verkauft worden.
Sollten solche Fahrzeuge in spürbarer Zahl auf den Gebrauchtwagenmarkt gelangen, könnte dies den Absatz von Neufahrzeugen zusätzlich unter Druck setzen: Ein Schelm wer Böses dabei denkt (-;