Caravelle oder Trapo?

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  • Moin,

    hab da nochmal eine Frage zum T4.
    Wo ist der Unterschied zwischen einer Caravelle und einem T4 Trapo mit 9 Sitzen?

    Dank im voraus.

  • Im Trapo hast du idR. nichts außer den Sitzen (ohne Armlehnen),Hartfaserpappen an Wänden und Decke und nem Gummiboden.
    Heizung im Fond, anständige Beleuchtungen im Innenraum,Zentralverriegelung,Fensterheber,Teppich, Geräuschdämmung etc findest du eher im Caravelle...GL
    Im Trapo muss man,so man möchte, alles mühsam in Kleinarbeit nachempfinden(Bastelbude) oder (Ebenfalls teuer ) gebraucht nachkaufen.
    Ein Caravelle wird der Trapo trotzdem nie.

    Trapowerdegang

    2 Mal editiert, zuletzt von Wasserbulli (1. Juni 2009 um 12:24)

  • Eine Caravelle ist mehr ein PKW vom Innengeräusch , der Trapo eben ein Arbeitstier ohne Komfort, überall rappelt und klappert es.
    Beide haben Ihre Vorzüge, aber Du musst wissen wofür Du das Auto brauchst und welche Kompromisse Du eingehen willst.
    Gruß

  • Ein Trapo mit Fenstern und Sitzen nennt sich Kombi.
    Habe hier im Forum aber schon gelesen, daß es einen Kombi L, gab, der hochwertiger ausgestattet war.

    Einmal editiert, zuletzt von michamatik (1. Juni 2009 um 12:04)

  • Zitat

    Original von michamatik
    Ein Trapo mit Fenstern und Sitzen nennt sich Kombi.
    Habe hier im Forum aber schon gelesen, daß es einen Kombi L, gab, der hochwertiger ausgestattet war.


    Nennt man...Ganz korrekt wäre aber in diesem Fall Transporter-Kombi ;)
    Hinten drauf zu lesen gabs aber nur Transporter.

  • Ja, danke, die Modellübersicht ist für einen Neuling sehr praktisch. Nur noch eine Frage. Kann man einen Trapo Kombi, also mit Rückbank, noch als LKW zulassen oder ist dafür die geschlossene Trennwand Pflicht?

  • Zitat

    Original von Bonki
    Ja, danke, die Modellübersicht ist für einen Neuling sehr praktisch. Nur noch eine Frage. Kann man einen Trapo Kombi, also mit Rückbank, noch als LKW zulassen oder ist dafür die geschlossene Trennwand Pflicht?

    Frage bei deinem Finanzamt/TÜV nach. Es ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Da wird dir hier keiner was zu sagen können/dürfen.

    Eines ist aber immer gleich:

    Der Laderraum muss min 51% vom Innenraum betragen.

    Ein langer Bus ist also mit 5/6-sitzplätzen noch möglich. Ein Kurzer ist dann max. ein 2/3-Sitzer.

  • Wobei auch in nem LR die Rückbank höchstens in der 2.Reihe (und nicht weiter hinten) stehen darf und wenigstens unten am Gestell ne kleine Holzplatte als Trennwand angebracht sein sollte, damit deutlich der Fahrgast- vom Laderaum abgetrennt ist.
    Trennwände werden übrigens von vielen Finanzämtern verlangt, auch wenn es streng genommen keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Also immer als Erstes nach den Spielregeln DEINES zuständigen Finanzamtes fragen.