Umschlüsselung von LKW-Zulassung auf PKW-Zulassung ?

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  • Hi,

    was muß ich tun und für Auflagen erfüllen, wenn ich einen als LKW (Transporter, geschlossener Kasten) zugelassenen T4 als T4-PKW zulassen möchte.

    Ich habe einen T4 Benziner 2,5L im Auge, der leider als LKW zugelassen ist aber eine astreine Vita ( Erstbesitz, lückenlose Wartung, wenig Km ) aufweist .

    Problem ist, das man an der Steuer zwar ca. € 20,00 spart gegenüber dem selben Fahrzeug als PKW zugelassen, aber bei der Versicherung bei einer LKW- und Zweitwagenzulassen ( 85%) horrente HP-Beiträge gegenüber einer PKW-Zulassung abdrücken muß.

    Im Voraus Danke für Eure hilfreichen Tips.

    Gruß Norbert

  • Hat der Scheiben und Aufnahmepunkte für Sitze und Gurte?

    Trennwand?

    Wenn das ein geschlossener Kasten ist, dann kannst du das vom Aufwand her fast vergessen

    Aber um genau zu wissen was der Tüv zur Umschreibung braucht, da würde ich einfach beim örtlichen Tüv mit einem § 21 Prüfer sprechen, andere dürfen solche Umbauen nicht abnehmen

  • Bei mir wollten se erst keine LKW-Zulassung annehmen, weil keine Trennwand drin ist. Der Rest hinten ist leer/verschweißt. Aber ist ja auch wieder von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Zu dem Argument mit dem komplett geschlossenen Kasten kann ich leider nichts sagen.
    MfG Woodchuck

  • Hi,

    also der T4 Kasten hat eine Trennwand an der B-Säule und an den Seiten ab B-Säule keine Fenster - Fenster nur an der Heckklappe.

    Ob im Boden Aufnahmepunkte für Sitzbänke eingearbeitet sind, kann ich nicht sagen, da dort eine Holzplatte verbaut ist. Ist dies ein wichtigens Kriterium ?

    Gruß Norbert

  • Da ist dann sicher nix drin, diese kann man aber nachrüsten

    Wichtiger ist die Frage ob Aufnahmen mit Gewinde für Gurte vorhanden sind, fehlen diese so sind die ohne aufwändige Karosseriearbeiten nicht einzubauen

    Scheiben müssen auch rein im Bereich wo Passagiere sitzen, und die Trennwand muss raus

    Aber wie schon gesagt, frag den Prüfer der das eintragen soll, jeder hat andere Kriterien auf die er besonderen Wert legt und vieles ist Ermessenssache

  • Ich habe meiner Versicherung glaubhaft gemacht ihn nicht gewerblich zu nutzen und habe daher eine "PKW" Versicherung bekommen. Als guter Kunde halt.

    Jetzt habe ich günstige Steuern und günstige Versicherung.

    Frage mal bei deiner nach ...

  • Da ist dann sicher nix drin, diese kann man aber nachrüsten Wichtiger ist die Frage ob Aufnahmen mit Gewinde für Gurte vorhanden sind, fehlen diese so sind die ohne aufwändige Karosseriearbeiten nicht einzubauen Scheiben müssen auch rein im Bereich wo Passagiere sitzen, und die Trennwand muss raus Aber wie schon gesagt, frag den Prüfer der das eintragen soll, jeder hat andere Kriterien auf die er besonderen Wert legt und vieles ist Ermessenssache

    No, ein kastenwagen ohne Fenster hat keine Gewindeeinsätze für Gurte und die dürfen auch nicht nachgerüstet werden, was bedeutet du kannst hinten keine Sitzbänke reinstellen und du hättest ein PKW mit 2 oder 3 Sitzen vorne drin und hinten ist und bleibt leerer Kofferraum....ist eigentlich nicht Sinn der sache und deshalb werden 99 % der Prüfer mit dem Kopf schütteln.....wieviel Sitzplätze brauchst du denn.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Man könnte evtl eine WoMo Sitzbank mit Beckengurten nachrüsten, oder 2 B2B Sitze verbauen, aber kommt alles auf den prüfer an

  • Hi,

    OK. Danke erst mal für Eure zahlreichen Rückmeldungen.

    Ist dann doch aufwendiger als ich zuerst dachte.

    Den Tip von Flieger-Maus werde ich ebenfalls gerne aufnehmen und bei meinem Versicherungsmensch mal nachfragen.

    Gruß Norbert

  • Moin
    Hab mein Bus auch unter 1000kg abgelastet (der Tüv hats gemacht).
    Schon konnte ich meine Prozente vom PKW übernehmen. :applaus:
    War ein Tip von meinem Versicherungsmenschen. :thumbup: