muss es einen Gas-Auslass für die Kochstelle geben?

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  • Hallo,
    habe einen Küchenblock wie im Bild zu sehen erworben und möchte nun natürlich auf WoMo umschreiben. Jetzt meinte mein WoMo-erfahrener Nachbar, dass ich wohl mit dem Block keine TÜV-Zulassung bekomme, weil das Gas bei möglicher Undichtigkeit der Flasche/des Ventils nicht aus dem Fahrzeug unten austreten könne :(

    Die Gas-Flasche kommt ich einen gekapselten Behälter. Der Deckel hat sogar eine Dichtung! Müsste ich dennoch ein Loch im Gaskasten und im Fahrzeugboden haben?

    Kann mir das eigentlich nicht vorstellen, denn wenn man die so einen Einfachkocher mit Gaskartusche hat, könnte die ja auch undicht sein...

  • Ja, bei dem Behälter für die 2,8 kg Flasche ist ein dicht schließender Deckel , sowie eine unverschließbare Öffnung zum Entlüften von mind. 2qcm vorgeschrieben . Diese Öffnung darf irgendwo am Behälter sein , muß aber mittels GASDICHTEM Schlauch oder Rohr durch den Boden nach außen gehen . Daran denken , hast du die LSH unter Schiebefenster , ist die Öffnung dort nicht zulässig . Mindestabstand von Bodenöffnungen 0,5m .

  • Den Küchenblock willst du ja fest einbauen. Damit gelten alle Regeln für feste Gasanlagen im Fahrzeug. Du brauchst auch vor dem TÜV eine Gasprüfung. Die kriegst du beim Campingfritzen bei dir um die Ecke. Der kann dir auch sagen was er sehen will für eine Gasprüfung. Bei der Erstprüfung muss die Anlage ja abgenommen werden und du kriegst die Papiere zu deinem Fahrzeug dazu.

    Ohne Loch wirst du aber nicht auskommen. Stell dir vor du hast eine Undichtigkeit. Meinst du die Plastikkisten hällt den selben Überdruck aus wie die Metallgasflasche? ;)

    Zum Kartuschenkocher: Der ist Ladung und nicht fest eingebaut! Du darfst den Küchenblock natürlich auch wie er ist einladen. Ne Flasche dazu. Und am Ziel unterm Vordach benutzen. Aber du willst ihn ja fest einbauen und die Womozulassung. Den normalen Kartuschenkocher darfst du übrigens auch auf dem Campingplatz nicht im Bus benutzen - ausser er hat eine Zündsicherung. Es gibt auch TÜV Stellen die akzeptieren einen transportablen Kocher mit Zündsicherung (wie die besseren Campingaz bistro) oder Spirituskocher. Damit sparst du dir die fest eingebaute Gasanlage.

  • Erst mal Danke für eure Antworten :thumbup:

    So, wie ihr es beschreibt, habe ich mir da aber mehr Probleme eingekauft als ich wollte.

    Den Küchenblock willst du ja fest einbauen....


    Ja, genau für einen Tag alle zwei Jahre. ;) Ansonsten soll er ins Vorzelt.

    Ich habe weder die Kenntnis, wo und wie ich ein Loch in den Boden meines heiligen Bully bekomme noch das Werkzeug :( Und eine Festmonatge mit gasdichtem Schlauch klingt für mit auch nicht so wirklich variabel ?(

    Vielleicht sollte ich, um mir den Stress zu ersparen, auf einen Küchenblock mit so einem Mobilkocher umschwenken. Ist der TÜV damit für die WoMo-Umschlüsselung auch zufrieden :nixpeil:

    sieht gut aus der Küchenblock. Wo hast Du den erworben und was kostet der?


    Habe ich gebraucht erworben. So wie die Dinge sich entwickeln, trenne ich mich vielleicht wieder davon...

    Einmal editiert, zuletzt von pit67 (25. August 2013 um 05:00)

  • Wenn du die Vorraussetzungen für die WOMO-Zulassung NICHT wie vorgeschrieben fest einbauen willst solltest du hier ne Runde passende Threads lesen. Das Fahrzeug entspricht dann nicht mehr der Zulassung mit theoretisch allen unschönen Folgen. Steuerbetrug ist nach den neuen Regeln wohl raus, aber Versicherung kann sich im Schadensfall querstellen und ganz genau genommen fährst du ohne Zulassung. Ob du die Risiken für die günstigere Versicherung eingehen willst sei dir überlassen. Zudem wird die Versicherung im Schadensfall vermutlich die kompletten gesparten Beträge einkassieren - wenn sie nicht den Schutz verweigern. Das ist wie bei einem PKW Spartarif. Wenn du die Bedingungen (passender Fahrer) nicht erfüllst muss du mindestens das jeweilige Jahr nachzahlen. Aber wenn du mit einem Fahrzeug ohne Zulassung fährst und die das merken?
    Zum mobilen Kocher: Wie oben schon gesagt, das hängt vom TÜV ab! Rede mit deinem TÜVler, rede mit deinem Gasmenschen. An sich finde ich das Miniloch das mit dem Küchenblock scheinbar möglich ist sehr genial einfach. Wem selbst das zu viel ist und der eigentlich kein WOMO möchte sondern die Zulassung betrügen: Bitte alleine weitergooglen.


    Wir sollten echt langsam einen Sticki zu dem Thema machen. Langsam fragt ja fast wöchentlich einer mit einem ohne Nachzudenken gekauften Küchenblock oder Gasherd was er jetzt damit machen soll und wir erklären immer wieder er muss Löcher machen. Leider bin ich aktuell nicht mehr so in der Gassache drin für die aktuellen Regeln.

    Einmal editiert, zuletzt von John_ACV (25. August 2013 um 09:38)

  • Hi John_ACV,
    vielen Dank für deine offenen und mahnenden Worte. Ich werde sie mir natürlich zu Herzen nehmen. Steuerbetrug sind da schon harte, wohl aber wahre Worte. Andererseits: Wenn du mal deinen Parkschein überziehst und die nette Politesse dich gerade aufschreiben will und dann doch davon wegen deines Lächelns ablässt, zahlst du bestimmt auch nicht das eigentlich fällige Bußgeld, oder?

    In der Tat ist es so, dass ich den Küchenblock im Bus will, aber eben nicht immer. So sehe ich es als spritsparend und somit umweltfreundlich an, wenn ich im/am Auto immer nur das habe, was ich auch wirklich brauche. So mache ich z. B. die Dachträger auch runter, wenn sie nicht gebraucht werden. Darüber hinaus gibt's Fälle, wo ich den zweiten B2B-Sitz mal für eine Tour gegen den Küchenblock tauschen müsste, damit er zum Kindertransporter wird. Ich brauche also einen Block, der ein-/ausbaubar ist. Wenn das mit der "Loch-Vorgabe" irgendwie realisierbar ist, mache ich das bei meinem schönen Block natürlich gerne.

  • Mein letzter Bus hatte einen festen Ausbau: Womo
    Den jetzigen lass ich wegen der Flexibilität als Multivan: Kein Womo

    Klar verstehe ich deine Beweggründe. Mir persöhnlich ist es auch egal ob du dein Fahrzeug richtig zulässt und versicherst (Steuer sparst du nicht merklich wenn überhaupt). Ich wollte dich nur auf die Risiken hinweisen. Wenn mir eine Politesse das Knöllchen nicht schreibt kann ich nicht den Versicherungsschutz verlieren. Oder die Versicherungssumme eines normalen PKW für Jahre nachzahlen. Die Risiken gehst du ein - darauf wollte ich dich nur hinweisen. Da du dich wegen dem Gas vorher nicht erkundigt hattest bin ich von ausgegange, du hast dich auch nicht über die Folgen deines sonstigen Plans informiert.

    Wie oben schon gesagt, ob du das Risiko eingehen willst musst du selbst wissen und entscheiden.

    Von den Risiken abgesehen: Wenn du einen TÜV findest der dir das WOMO mit dem normalen Multivan einträgt der einen kleinen Küchenbloch mit mobilem Kocher statt dem B2B Sitz hinter dem Fahrersitz einträgt (den zumindest ich wegen Lehnenkonflikt sowieso nicht nutzen kann) hast du alles auf einmal :thumbup:

    Das mit dem kleinen Loch sollte gut machbar sein. Kann man ja mit einem Stopfen oder so verschliessen. Bei Reimo gibt es auch unterschiedliche Halter mit denen man Möbel direkt an den B2B Sitzhaltern im Boden befestigen kann. Sowas war ich schon für einen Reiseschrank am überlegen.

    Einmal editiert, zuletzt von John_ACV (25. August 2013 um 11:43)

  • Nicht vergessen , WoMo Zulassung gibt es nur wenn die Einbauten fest , und nur mittels Werkzeug lösbar ,mit dem Fahrzeug verbunden sind . Die Halterung vom B2B sitz scheidet somit aus. Was aber geht , zusätzlich einen Halter anbringen der an die Konsole oben geht und mit der M6 Schraube der Konsolenabdckung befestigt wird.

  • Hallo Pit,

    hast du mal bei deiner Versicherung nachgefragt was dich der Bus als Womo kostet, bevor du den ganzen Kram mit dem Tüv machst?
    Ich lasse meinen auch als PKW laufen, zahle zwar mehr Steuern aber dafür weniger Versicherung in der VK.

    Ansonsten ist es leider wirklich so das in einem Womo alles fest eingebaut sein muss, und wenn du dann mit eingebauten Küchenblock beim Tüv vor fährst streicht er dir dann dafür den Sitzplatz an dieser Stelle.
    Wenn du das ganze im Wechsel machen willst bleibt dir nur die PKW Version, dafür aber alle Sitzplätze egal ob du dein Küchenblock 1 oder 365 Tage im Jahr durch die Gegend fährst!

    Grüße Alpine

  • Das Womo kann in der Versicherung deutlich günstiger sein als PKW. Bei der RMV (Reisemobilversicherung) bin ich für den T3 sehr lange deutlich günstiger gefahren. Vor allem als Fahranfänger ohne guten Schadensfreiheitsrabatt kann das seeeeehr viel ausmachen. Die Prozente sinken dort auch sehr viel schneller als beim PKW. Allerdings ist rumfragen sehr wichtig. Die üblichen Versicherungen sind für Wohnmobile sogar tatsächlich teurer.

    So weit ich das verstanden hatte macht keiner mehr für die Steuer eine Womozulassung, die Einsparung ist wirklich nicht mehr dolle.

    Der Einwand mit dem ausgetragenen Sitz ist aber sehr gut, hatte ich ganz vergessen. Aber stimmt, das muss er eigentlich machen. Genau wie du ein neues Leergewicht eingetragen bekommst.

    2 Mal editiert, zuletzt von John_ACV (25. August 2013 um 19:06)