TRENNWAND RAUS?!

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  • ich habe einige fragen zur trennwand im kasten!

    wie ich ja weiß, gibt es komplette trennwände(mit verschiedenen fenstern usw), dann die halbhohen und auch welche bei denen in der mitte ein durchgang ist...

    wenn ich mir jetzt also nen trapo holen will und die trennwand soll halb oder raus (gemacht) werden, ist das ja sicher viel arbeit (und viel ärger), wie mich mal gehört hab

    ...aber wie sieht es denn da überhaupt mit der (lkw) zulassung aus?...gilt da nur die mind 50% müssen ladefläche sein regel oder was noch? dann müsste ich ja einen kombi ohne sitze hinten als lkw zugelasse bekommen...

    kann ich da machen was ich will (mit der trennwand) oder ist dann vielleicht die stabilität der karosserie beeinträchtigt oder ähnliches? :D ja, ich weiß sind viele fragen...

  • moin nilson,

    ich hab das gerade alles durch. habe einen geschlossenen kasten gekauft. also mit hoher trennwand und hinten komplett ohne fenster. die trennwand darf bei einer lkw zulassung nur zur hälfte raus. es muss gewährleistet sein, dass keine ladung nach vorne rutschen kann, also zwischen die pedale. ich habe vorher mit dem tüv nord und den zuständigen finanzamt telefoniert und mich genau informiert was zulässig ist und was ich machen darf. die trennwand ist kein tragendes element. also darf sie auch entfernt werden. uns so ein riesen kraftakt ist es nicht. ich habe es mit dem bergbiber zusammen gemacht ( hier nochmal vielen vielen dank dafür :) ) . ich bin in ein fachgeschäft gegangen und habe zunächst 2 schweisspunktbohrer und einen FLACHEN karosseriemeißel gekauft. meine trennwand bestand aus dem oberen und dem unteren teil. du musst mal gucken, die wand ist nur mit einigen punkten festgeschweisst. ich habe also diese schweisspunkte aufgebohrt. habe nach jedem loch den bohrer gewechselt und den benutzen gekühlt. da die dinger sehr heiss werden, ist es sinnvoll nach jedem loch zu wechseln, damit sie gut schneiden. also, erst alle punkte aufgebohr, dann das was von den schweisspunkten noch übergeblieben ist mit dem karosseriemeißel wegmeißeln. wir haben uns noch einen elektromeißel besorg, weil man an der b-säule sehr schlecht mit dem karosseriemeißel hinkommt. oben in den ecken der b-säule hab ich die schweisspunkte bis zum schluss stehen lassen, damit die wand noch hält. dann kann einer die wand halten und der andere meißel die letzten 2 punkte weg. das wars.... zu zweit eine sache von ca. 4-6 std würde ich sagen. und benutz einen gehörschutz, es ist wirklich SEHR laut.

    ich hoffe dir etwas geholfen zu haben...

    wenn du noch fragen hast, dann schreib einfach, ich kann aber erst heute nacht antworten, weil ich jetzt erstmal zur arbeit muss.


    P.S.: sitze hinten kannst du knicken. bei einem LKW sind nur vorne 2 oder 3 sitze erlaubt. und die seiten müssen geschlossen sein, also hinten keine fenster. so sagte man mir jedenfalls beim finanzamt.in der heckklappe ist ein fenster erlaubt. gestern gerade hae ich eine neue heckklappe mit fenster eingebaut.

  • Moin!

    Auf jeden Fall solltest Du dich genauestens informieren wie das in deiner region ist. Bei uns muß, damit der LKW auch ein LKW ist, für den TÜV eine Trennwand drin sein die min. 30cm hoch ist. Fest verbaut. Material fast egal solange du nicht gerade Butterbrotpapier nimmst. Fürs FA muss die Trennwand komplett da sein. Material auch fast egal. Ob nu original oder irgendein drahtgeflecht spielt für die keine Rolle.
    Habe mich auch letztens mal schlau gemacht. Aber ich denke mal das das in jeder region irgendwie anders ist.

    Einfach mal fragen kostet noch nichts und kann vor bösen überraschungen bewahren.


    Viele Grüße


    Teddy