WoMo Forum zumüll!
hab gerade in der März-Ausgabe 2005 geblättert und folgendes gefunden:
neue Bestrebungen die bestehende Regelung (gilt bis 12/2006) zu vereinfachen:
möglich vielleicht bereits ab 04/2005 wahrscheinlich aber erst zum Saisonbeginn 2006 (da deutschen Politikern ja eher Handlungsunfähigkeit zu bescheinigen ist)
1. Geltungsbereich: alle Zugwagen und Anhänger, die bauartbedingt bis 100 km/h fahren dürfen (der Ackerschlepper also nicht)
2. Gewichtsverhältnis Zugwagen leer - WoWa Gesamtmasse = 1:1 !!! neu !!!
3. Zugwagen mit ABS
4. WoWa mit (Auflauf)Bremse
5. Wowa mit hydraulischen Schwingungsdämpfern
6. Wowa Reifen max. 6 Jahre alt
und nu kommts:
PKW und Caravan müssen mit technischen Einrichtungen versehen sein , die per Gutachten nachweisen, dass sie einen sicheren Betrieb bis 120 km/h garantieren. ?????
Darunter fallen alle Stabilisierungseinrichtungen am Caravan (wahrscheiinlich sind hier Alko-AKS, Winterhoff- und Orismat-ähnliche Teile gemeint),
sowie Anhänger-ESP von Opel, BMW und VW und Leas von BL-Trading, welches den Caravan bei Instabilität abbremst. !!! neu !!!
Einzelabnahmen nicht mehr erforderlich - verantwortlich ist ausschließlich der Fahrer !!! neu !!!