zulässige Reifengrößen - fehlende Angaben in der Zulassungsbescheinigung

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  • Ein ständig wieder diskutiertes Thema sind die Angaben der Bereifungsgrößen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I, die bereits im Oktober 2005 die bis dahin übliche Kombination aus Fahrzeugbrief und -schein abgelöst hat.
    Die EU hat bei der Einführung der einheitlichen Zulassungsbescheinigung auf die Übernahme sämtlicher bisher im Fahrzeugschein und -brief aufgeführten Serienbereifungsgrößen verzichtet und lediglich die Übernahme einer einzigen Größe vorgesehen.

    Meines Erachtens ein Fehler, aber die Damen und Herren Politiker hatten sicherlich vor der Entscheidung ihre kompetenten Berater heran gezogen und wussten was sie tun.
    Um hier ein wenig Licht ins Dunkel der einheitlichen europäischen Regelungen zu bringen, werde ich hier eine Sammlung der gesetzlichen Regelungen und der schon werksseitig zulässigen Kombinationen fixieren, soweit möglich immer mit den zugehörigen Quellenangaben und fachlichen Bezügen.

    Vorab diese Zusammenfassung:

    Andere als die in der ZB angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebaut werden.
    Ein zusätzliches Gutachten ist hierfür nicht erforderlich.

    Im Folgenden möchte ich erklären warum das so ist und wie es dazu kommt.

    In einer von Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 31.5.07 herausgegebenen "Ausfüllhilfe" für die Zulassungsbescheinigung wird darauf hingewiesen, dass einige Angaben aus dem Fahrzeugschein ersatzlos entfallen, unter anderem die Alternativbereifung.

    Zitat

    Folgende Daten, die in den bisherigen Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein und -brief) enthalten sind, entfallen:

    ... Ziffer 22-23 “oder” Größenbezeichnung der Bereifung ...


    Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereifung nun automatisch unzulässig wird.


    Sogar der ADAC hat das Problem schon erkannt und schreibt in einer Veröffentlichung:

    Zitat

    Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.

    Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen.
    Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach.
    Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen.

    und das schreibt der TÜV Nord dazu:

    Zitat

    Es ist nicht erforderlich, dass die im Fahrzeugschein angegebene Rad-/Reifen-Kombination montiert ist.
    Sie dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen fahren.

    Wer eine COC für sein Auto hat (wie beispielsweise der Autor dieses Threads) hat es bei einer Kontrolle am Einfachsten, denn dort kann er alles entnehmen:

    CoC Bereifung.jpg

    und auch im alten Fahrzeugschein stehen beide Reifengrößen drin:

    Fz-Schein alt.JPG

    während die Zulassungsbescheinigung die 205er tunlichst verschweigt:

    ZB I Reifen.jpg


    Aber auch diejenigen, die keinen speziellen Nachweis über die Zulässigkeit der Bereifung dabei haben, brauchen sich nicht zu sorgen.
    Wenn die Bereifung in der Fahrzeug-BE drin steht, dann ist das zulässig.
    Die Beamten der Ordnungsbehörden (zumindest die in Deutschland) wissen das und verfahren entsprechend.
    Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Mitführen des Nachweises :!:

    und ... mal ehrlich ... wenn der Gesetzgeber sich darauf einlässt das europäische Format trotz der Widrigkeiten einzuführen, dann ist der Umgang mit der "fehlenden" Eintragung auch erst mal sein Problem.


    Die CoC für Volkswagenfahrzeuge kann man hier bestellen.
    In der Regel ist die CoC bei Erstbestellung kostenfrei, allerdings nicht für alle unsere T4s lieferbar.
    Für meinen 2000er gab es eine, für den 97er meiner Liebsten leider nicht.

    Die oftmals nicht in der ZB aufgeführte Serienbereifung 205/65R15 ist auf jeden Fall nach wie vor zugelassen, denn sie sind Bestandteil der Fahrzeug-Betriebserlaubnis
    Wenn ich das entsprechende Blatt gefunden habe, füge ich dieses als Quelle hier ein, soweit das copyright das zuläßt.


    Im Folgenden werde ich die Auflistung der Serienbereifungen, also der "auf jeden Fall zulässigen" Bereifungen aufzulisten versuchen.

    Insbesondere die 215/65R15, die bei vielen T4-Fahrzeugen mit Baujahr vor GP in den Papieren stehen, sind da eventuell von Interesse.


    Fortsetzung folgt .... sobald es weitere oder ergänzende Informationen gibt.

    Wer noch etwas zu dem Thema findet, der möge mir das per PN mitteilen und zukommen lassen.
    Der Thread wird geschlossen, damit er letztlich übersichtlich bleibt.

    Axel (Moderation)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    8 Mal editiert, zuletzt von PeZe (1. Dezember 2023 um 09:18)