Ablasten auf der VA ohne Problem

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  • Hallo alles zusammen


    ich bin heut früh zum Tüv gefahren und habs drauf ankommen lassen, gleich zwei Eintragungen wollt ich haben, einmal aus meinem 97´MV 75KW ein WOBO drauß machen, und meine Felgen + Reifen eintragen lassen. Nun gut, das mit dem WOMO hat er mir irgendwie abgenommen (da hat meine alte E-Platte noch Verwendung gefunden) aber bei den Felgen + Reifen hat er irgendwie nicht so gewollt, bekannte PRoblem eben, 1510kg vorn eingetragen und laut Reifen nur 1460 kg möglich, also Ablasten, kostet 23€ extra aber immer noch besser als zwei neue Reifen kaufen. Den Bus also auf die Wage, einmal vorn und einmal hinten gewogen, mit Fahrer kam die Kiste dann vorn auf 1263 kg (Climatronic und jede Menge Mist ist eben eingebaute und das wiegt) und hitnen 760 kg leer, also ein bißchen hin und her gerechnet und siehe da, das Nöööö das geht nicht vorn ablasten war kein Thema mehr, also alles noch fix in den Schein geschrieben und schon darf ich mich jetzt wieder offiziell draußen sehen lassen :)


    Also Leuts, keine Scheu wenn der TüV Mensch am Anfange sich negativ äußter in Sachen ablasten, einfach auf die Waage damit und ihr werden sehen.


    Gruß Robert

  • Hey!!
    Bei welchem TÜV warst´n da, will ich auch noch machen, bis die Sommerreifen runter sind!!
    Dann kann ich billigere drauf machen!
    Ist deiner aber schon aufgelastet?
    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von amannmichi (21. April 2005 um 14:13)

  • ich war beim ganz normalen Tüv hier in BAmberg... man muß echt nur mit den Leuten reden und hoffen das die Waage das richtige zeigt :-)=

    Aufgelastet war meiner schon, wäre aber eh kein Problem gewesen das nachzutragen da man ja 23€ für die Achlastberechnung berappen muß

  • Danke dir soweit mal, muß nur nen besseren Prüfer finden, der alte wollte es nicht machen!!

    MfG

  • Wie ist das dann eigentlich: bleibt das zulässige Gesamtgewicht erhalten oder wird das mit nach unten korrigiert?

  • Das mit dem zulässigen Gesamtgewicht würde mich auch interessieren.
    Ich durfte mit 17 Zoll weniger zuladen und keinen Anhängerbetrieb wegen Achslasten.

    Mit dem wiegen ist das ja schon erheblicher Mehraufwand, was hat der Tüver denn zum Schluß berechnet?

  • das zulässige GEsamtgewicht bleibt unverändert, also ne kurze Rechnung, mein Bus hatte nach dem Auflasten (wegen Steuer) vorn 1510 kg und hinten 1490kg, das macht ein Gesamtgewicht von genaug 3000 kg, für die Steuer brauchen wir 2810 kg, also haben wir 190 kg Spielraum, die Reifen tragen 730 kg das Stück, also pro Achse 1460 kg, das ganze zusammen (vorder und hinterachse) macht dann 1920 kg,


    also wieder genug Spielraum wegen der Steuer, also was hat das Prüferchen gemacht, schreibt mir vorn 1460 kg rein und hinten lässt er die 1490 kg, warum auch immer, aber wie schon gesagt, nicht böse sein sondern einfach nur hinnehmen.

    Die Anhängelast (sprich Stützlast) von 100 kg ist incl bei den 1460 kg. Also darf ich bei Anhängebetrieb (unter vollast) nur 1360kg eigengewicht von dem Bus mitnehmen, macht aber nix, laut wage war die Kiste leer (ohne Ersatzrad mit allen Einbauden vom MV) 760 kg, also kann ich auf die Hinterachse 600 kg zuladen. Da zur Berechnung von 4 Sitzplätzen bei MV (3 Plätze werden auf die Vorderachse und 4 auf die Hinterachse) 75 kg pro Sitzplatz berechnet werden macht das 300 kg Zuladung an Personen, also noch Platz für 300 kg Gepäck.


    So, da wir jetzt leicht Stutzig werden was man nach so einer Berechnung noch an Gepäck zuladen kann um die 300 kg zu erreichen stellen wir fest, VW Vergibt Achslasten ohne Speziellen Hintergrund, ES SIND UND BLEIBEN EINFACH WIRR BERECHNETE ACHSLASTEN.


    und das muß ein Prüfer einfach mal schnallen.


    also viel Spaß beim Probieren, wenn ich bei der Zulassungsstelle war kann ich ja mal ne Kopie vom Schein in die Runde schicken.


    Ach ja, und wenn eucher der Prüfer mit "erheblichen Mehraufwand" kommt wegen dem Wiegen, bei mir hat das ganze dann 3 min mehr Zeitaufwand gefordert und glaube ich 23 oder 27 € an Kosten wegen der neuen Nutzlastberechnung

    Einmal editiert, zuletzt von GarfieldTM (26. April 2005 um 18:01)

  • ach ja, ganz vergessen, man muß noch dazusagen das ich jetzt offiziell nur noch 6 Sitzplätze eingetragen habe, der eine BB Sitz ist einer Kiste mit einer alten Kochplatte gewichen. Auf die Frage vom Prüfer ob die Kiste denn fest sei und wie sie befestigt wäre habe ich der Dummsau gezeigt das man die originalen Befestigungen im Fußboden verwenden kann und ich das eben hier gemacht habe. Der Knallie ist natürlich nicht auf die Idee gekommen das man ja die Kiste wieder rausbauen kann und an die Stelle in die Originalhalterungen den 7. Sitz wieder einsetzen kann. Ich mache mir auch keine sorgen wenn wirklich mal ne Kontrolle kommt und alle 7 Sitze drin wären.... na und, sieht doch original aus, Fahrzeugschein natürlich nicht mit, und wenn man dann bei seiner einheimischen Polizei die Kiste mit Schein Vorführen darf ist natürlich die Kiste mit Kochplatte wieder drin und schon ist alles i.O. :)

  • Aha, dann hast Du jetzt - wenn ich das richtig verstanden habe - also den Rundum-Vorteilssatz: aufgelastet wg. der (noch)-Gewichtsbesteuerung, aber weniger Achslast wg. dem Lastindex auf den Reifen, WoMo-Eintragung für evt. Bestandsschutz in Sachen KFZ-Steuern...hmmm, das ist gut.

    Das mit dem 7. Sitz dürfte wohl kaum einem Grün-weißen auffallen. Wer schaut schon danach?

    Lass mir mal eine Kopie dieser Eintragung zukommen, könnte ich für meinen TÜV evt. brauchen. Ich versuche das auch mal so...

  • klar, kein Thema, bekommst ne Kopie wenn ich es geschafft habe mal zur Zulassungstelle zu fahren, im Brief steht ja schon alles drin, aber der is a bißl groß zum einscannen, also wenn du noch ein paar Tage warten kannst geht das klar :)

  • Zitat

    Original von Bullizist
    Das mit dem 7. Sitz dürfte wohl kaum einem Grün-weißen auffallen. Wer schaut schon danach?...

    und was machst du wenn du nen unfall hast ( was ja keiner hofft) und dein wagen muß zu nem gutachter und der stellt fest das du ja nur 6 plätze eingetragen hast .....

    PENG WEG IST DEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ !!!!!

    AUFGEPAßT
    kollege ist ähnliches passiert !!!! keine "katzenaugen" am heck & seinem unfallgegner fiel das auf und ließ es von der polizei am unfallort vermerken !!!
    auch wenn es sich oft albern anhört es erlischt in solchem fall die ABE für das fahrzeug .... das gericht entschied GEGEN meinen kollegen mit der begründung " ER HÄTTE JA ZUM UNFALLZEITPUNKT GARNICHT AM STRASSENVERKEHR TEILNEHMEN DÜRFEN "<--- sinngemäß wiedergegeben

  • Da hat sich dein TÜV Prüfer unter Umständen ins eigene Bein geschnitten.

    Ablasten von Fahrzeugen uber 2000 kg ist schon seit einiger Zeit vom KBA untersagt worden.

    Wenn du in eine Verkehrskontrolle beim VKD gerätst und es ist jemand fähiges dabei daann kann es unter Umständen richtig teuer werden für dich und den Prüfer .

    ( kein Versicherungsschutz / keine Betriebserlaubnis )

  • natürlich darf der TÜV ablasten, das Fahrzeug wurde gewogen, mit den DIN Durchschnittsgewicht eines Europäers ausgerechnet und angepasst, das relle Gewicht entspricht das was ich auf den Reifen/Felgen fahren darf.... wo soll das Problem liegen, man kann das jeder Zeit nachwiegen.

    Einmal editiert, zuletzt von GarfieldTM (28. Oktober 2005 um 08:18)

  • im Prinzip hast du recht, ich habe das Fahrzeug aber so umgebaut das es noch Verkehrssicher ist. Im Prinzip begehe ich eine Steuerhinterziehung wenn ich den einen Sitz reinbaue, mehr nicht.

    Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen


    Zitat

    Original von stefanjosie

    und was machst du wenn du nen unfall hast ( was ja keiner hofft) und dein wagen muß zu nem gutachter und der stellt fest das du ja nur 6 plätze eingetragen hast .....

    PENG WEG IST DEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ !!!!!

    AUFGEPAßT
    kollege ist ähnliches passiert !!!! keine "katzenaugen" am heck & seinem unfallgegner fiel das auf und ließ es von der polizei am unfallort vermerken !!!
    auch wenn es sich oft albern anhört es erlischt in solchem fall die ABE für das fahrzeug .... das gericht entschied GEGEN meinen kollegen mit der begründung " ER HÄTTE JA ZUM UNFALLZEITPUNKT GARNICHT AM STRASSENVERKEHR TEILNEHMEN DÜRFEN "<--- sinngemäß wiedergegeben

  • Zitat

    Original von MR-Carstyler.de
    nach EU Richtlinien ist es es nicht mehr genehmigungsfähig

    Na EU-Richtlinien, und der T4 hat ne EU-ABE (ab best. Baujahr) wären auch so manche RadReifenkombi ned mehr zulässig!

    By the Way, seit 2001 fahre ich mit 1460kg/VA, 1420kg/HA, 7 Sitze, also MV1, incl. Anhängerbetrieb Uneingeschränkt.
    Seit diesem Jahr WoMo ü. 2,8to!
    Wo ist das Problem.

    @ Mr-Carstyler

    Biste Ingenieur und hast Dich mit dem Thema auseinandergesetz?
    Oder hat Dir das mal Dein TÜVer gesagt?

    Das ganze is nach wie vor machbar, und liegt im Ermesen des jeweiligen Prüfers!
    Nur der, der sich damit nicht recht auskennt, gibt seltsame Antworten, bzw. verweigert die Abnahme mit "Geht ned!"

  • So etwas OT, aber hier scheint meine Frage zur Zeit angebracht.
    Also:
    Ich hab nen 1991 T4 Diesel mit 2,4 Liter AAB Motor, natürlich aufgelastet auf 2805 KG Gesamtgewicht. Nun kam der neue Steuerbescheid 900€, also kam die Überlegung nen KAT einbauen zu lassen. Der ist aber nur zulässig bei Gesamtgewicht kleiner 2800KG.
    Naja und nun die Frage:
    Ich kann also einfach zum TÜV gehen und sagen: Hallo hier bin ich und ich würde gerne ohne technische Veränderung und ohne Gutachten meinen Bus auf 2790KG Gesamtgewicht umschreiben lassen.
    Geht das?
    Wieviel kostet das?

    Danke schonmal im Vorraus.
    Quassel

    Einmal editiert, zuletzt von Quassel (28. Oktober 2005 um 13:16)

  • mach irgendwie ein Womo draus wenns bei eurem FA geht und lass das mit dem Kat, Aufgelastet isser ja ----> Wohnmobil (ca. 70€ beim Tüv)