Schneidverbinder an den Bremsleitungen seit 1.1.2017 verboten und ohne Bestandsschutz?

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  • Moin ,
    wollte jetzt mir jetzt mal die Bremsleitungen am Tank vornehmen.
    Ich dachte da an Schneidverbinder und zwei 60cm kurze Zwischenstücke.
    Der Teilehändler meiner Wahl sagt mir heute : Sind verboten, sagt der Dekramann von nebenan.
    Den Dekramann von nebenan gefragt.
    " In der neusten internen Mitteilung steht, Schneidverbinder sind nicht mehr zulässig und haben auch keinen Bestandsschutz . Müssen also gewechselt werden".

    Weiß einer ob die Aussage korrekt ist?
    Dann nehme ich lieber neue Leitungen. Weiß einer die genauen Leitungslängen für einen AAB 93 mit ABS und Bremskraftregler hinten?

    VG Duedi

    Geht nich gibs nich :kratz:

    Einmal editiert, zuletzt von Duedi (13. Januar 2017 um 13:33)

  • Klar doch, es werden auch sonstige nicht STVO-Konforme Teile verkauft.
    Hatte gerade mal bei der GTÜ jemanden am Telefon...TÜV und Dekra waren nicht ansprechbar...: das Verbot soll wohl schon seit 1994 bestehen. So seine Aussage.
    Thema Bestandsschutz: Wenn erkennbar eine solche Verbindung verbaut ist, wird sie nicht toleriert. ...soweit die Aussage und die Theorie.

    Die Frage nach CuNiFe Bremsleitungen: muss nach DIN 74234 gefertigt sein und auch einen entsprechenden Aufdruck besitzen. ...auch eine Aussage aus diesem Gespräch.

    Zum Thema CuNiFe nochmal ein link angeheftet, welchen ich mal beim querlesen gefunden und für einigermaßen fundiert in manchen Aussagen halte:
    http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?t=84712

    2 Mal editiert, zuletzt von autowagen (13. Januar 2017 um 14:18)