Wann muss mein Womo zur Gasprüfung?

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  • ich wollte auch nicht deine Äußerung anprangern, sondern nur klarstellen was die Vorraussetzungen für eine Gasanlage, speziell Kocher, sind. Auf keinen Fall darf ein Festinstallierter, nur mit Werkzeug, zu lösender Gaskartuschenkocher montiert sein.Egal ob mit oder ohne ZS . Prüfer die dieses als Kochstelle abnehmen und eine Reisemobilumschreibung machen , verstoßen gegen geltende Vorschriften.Weil, fest installiert = Gasanlage. Da diese Kocher keine Zulassung haben ist das also Vorschriftswidrig . Im übrigen ist nur eine Kochstelle vorgeschrieben in den Zulassungsbestimmungen. Die Festeingebaute ist ein Konstrukt vom TÜV selber und nicht belegbar. In der Zulassungsbestimmungen steht nur ; " Einbauten müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Weiterhin muß eine Kochstelle (Stelle wo der Kocher stehen kann) ", vorhanden sein. Alles andere ist mumpitz. Wir machen das hier fast wöchentlich (Umschreibungen ). Mein Prüfer sieht das genauso, und der ist Pingelig. Der Kocher kann lose mitgeführt werden. Es muß nur eine Stelle im Fahrzeug vorhanden sein, wo dieser in Betrieb genommen werden kann ohne das der Bus abfackelt. Selbst Reimo macht das so. Und diese Möbel montieren wir des öfteren, und deren Fahrzeuge sind als SOKFz Reisemobil zugelassen.

  • Danke für deinen Input, @unbekannt:
    Aber hier geht es primär um die Frage, wie das geregelt ist. Also wo ziehen die entsprechenden Prüfanstalten die Grenze.
    Natürlich kann man darauf eine Grundsatzdiskussion machen, bei dir die wahrscheinlich auch keiner widersprechen wird.
    Das soll aber hier nicht das Ziel sein.

    In Wahrheit wird der Kocher bei uns so gut wie nie benutzt werden, daher wird auch nie eine Gasflasche/-kartusche verbaut sein. Insofern kann ich diese Sorgen beruhigt beiseite legen, mir geht es mehr um die Abnahme als Wohnmobil und dabei wie gesagt um die Abnahmekriterien.


  • Sobald Du irgendetwas mit Gas im Innenraum machst, muss Du das VOR der Inbetriebnahme dieser prüfen lassen.

    Warum muss dann ein Gaskartuschenkocher (mit Zündsicherung) nicht geprüft werden?
    Weil dieser bereits vor dem Verkauf geprüft wurde? Weil dieser für den Innenraum zugelassen ist?
    Oder wird das einfach falsch gelebt und er dürfte eigentlich so nicht abgenommen werden?

  • Warum muss dann ein Gaskartuschenkocher (mit Zündsicherung) nicht geprüft werden?
    Weil dieser bereits vor dem Verkauf geprüft wurde? Weil dieser für den Innenraum zugelassen ist?
    Oder wird das einfach falsch gelebt und er dürfte eigentlich so nicht abgenommen werden?


    Ganz einfache Erklärung.
    Fahrzeuge sind immer Prüfpflichtig . Entweder nach G607 oder für Gewerbe nach TGO

    Gaskartuschenkocher sind Campingbereich. da gibt es keinerlei Vorschriften. Es gibt dort nur die freiwillige Prüfung nach CE . Alles andere ist Sache des Betreibers/Nutzers

  • Langsam kommt auch für mich Licht ins Dunkle :D
    Danke euch

    Zum Kartuschenkocher "Campingaz Camp Bistro XL Stopgaz":
    Laut Herstellerhomepage ist dieser "für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen".
    Darauf hat mein TÜV-Prüfer immer Wert gelegt. Wenn das gegeben war, hat er den Kocher für eine Womo-Zulassung akzeptiert.
    @unbekannt: sagt, in der Bedienungsanleitung steht:
    "Das Gerät nicht in Wohnwagen, Fahrzeugen, Zelten, Schutzdächern, Hütten und kleinen geschlossenen Bereichen verwenden."

    Hier ist sich wohl Campingaz selbst nicht ganz einig. :nixpeil:

  • Das klingt interessant! Kannst du das genauer erklären? Oder hast du evtl. sogar Bilder? Einbauanleitung? :D

    Suche: "kleine" Verkleidung für Diff-Sperre-Anzeige, Westfalia Hochdach Gepäckträger
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  • Hi,

    Zitat

    Laut Herstellerhomepage ist dieser "für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen".

    mal so unter uns ... Du willst doch nicht ernsthaft im Bus schlafen wenn in dem China billig Gaskocher eine Kartusche steckt die vielleicht schon zig tausend Kilometer vor sich hin vibriert hat? Das einzige was man vertreten könnte wäre es "immer" die Kartusche nach der Benutzung des Kochers aus dem Kocher zu entfernen und die Kartuschen an einem Ort zu lagern der zum Fahrzeuginnern gasdicht ist. Den 1€ Kartuschen trau ich auch nicht über den Weg und transportier die für meinen Gaskgrill im Heckkasten außerhalb des Fahrzeuges.

    Wenn Du es bequemer haben willst baust Du dir den üblichen Gaskrempel ein und machst alle 2 Jahre Deine Gasprüfung bzw. tausch das nötige alle 10 Jahre aus.

    Geht es Dir nur um die WoMo Zulassung dann ist der ganze Threat hier verschwendete Zeit ...

    Gruß Frank

  • Hey, seit 4 Jahren haben wir so jetzt ein "Multivanflachdachnichtwohnmobil" Den Campinggazkocher haben wir uns eingebaut in den "KüchenblockalsdiesennichtbenutzbarmitSpüleundGaskartuschenkocher"

    Der TüV hats für gut befunden. Und der Menschenverstand sollte in jeder Lebenslage über die Technik siegen. Ja genau... es wird nicht 24h im Bus gekocht, Kaffee gekocht, oder Socken getrocknet :rolleyes:

    Selbst die 1 Euro Dosen haben doch ein Zertifikat (vom TüV?) bevor man sie kauft, haben die es nicht .........bleiben sie stehen.

    4 Jahre (minimalst WOMO) mit Gaskartuschen.....und wir Leben noch... EIN Wunder ;) Liegt vielleicht an der Belüftung die so ein Bus nun auchmal hat, auch wenn mal halt nur die Tür mal auflässt, geht sogar im Winter.

    LG

    Ernie

    PS: kennt ihr noch diese Gaslampen, die man in die Kartusche schrauben musste.....evtl. sogar beim Wechseln noch nicht ganz abgekühlt :iek: ......ok, das waren die 70 er :weg:

    Wenn du etwas nicht schaffst, versuche es solange bis du es schaffst, erst beim Scheitern ergib dich deiner Lethargie!

  • Holla, hab was vergessen, natürlich braucht die feste Gasanlage eine Prüfung, un die ist natürlich vernünftig!

    Da geht m. E. aber um die Zuleitungen zum Brenner und nicht um das Behältniss wo das Gas drinne ist oder?

    Wie dem auch sei unser Essen und Kaffe bekommen wir auch ohne Explosion warm. Und beim schlafen kochen wir nicht ;)


    LG

    Ernie

    Wenn du etwas nicht schaffst, versuche es solange bis du es schaffst, erst beim Scheitern ergib dich deiner Lethargie!

  • Hi,

    Zitat

    Da geht m. E. aber um die Zuleitungen zum Brenner und nicht um das Behältniss wo das Gas drinne ist oder?

    das geht um "alles" ... Gasflasche, Gaskasten, Druckminderer, Gasleitung, Kocher ...

    Mir geht das hier ein wenig gegen den Strich das argumentiert wird "hat ja TÜV" und alles ist "gut" ... da muss man mal in die Details schauen was damit gemeint ist ... das ist nicht die Benutzung im einem Fahrzeug. Das "Schöngerede" nervt weil es eigentlich nur um "Geld sparen" geht. Wohl wissend das es eigentlich Murks ist.

    Gruß Frank

  • Naja eben halt nicht, schönreden ist, wenn der Tüv Mann sagt: Junge mach das nicht!! Und mich kümmert es nicht. Der Gasherd in einer festen Anlage, kann auch durchlaufen (wenn defekt) wenn man einschläft.........

    Und warum bekommt so ein Kartuschenkocher eine Verkaufserlaubniss?

    Also, ruhig bleiben beim kochen ....5 Min Kaffee max. 15 min beim Essen machen so what???

    LG

    Ernie

    Wenn du etwas nicht schaffst, versuche es solange bis du es schaffst, erst beim Scheitern ergib dich deiner Lethargie!

  • Hi,

    wenn Du Dich damit wohl fühlst ... ich würde mir so ein Teil nicht in den Bus schrauben ... aber ich bin ja auch kein Schwabe ... hab es halt gern "ordentlich" und freu mich an Dingen die eine hohe Qualität haben.

    Gruß Frank

  • Hey ich nochmal, ich weiss ich nerve :D

    Seit diesem Thread nun weiss ich wenigstens das ich den Kocher nun ganz legal dabei habe, weil nicht fest verschraubt! Ausklinkbar, in einer Schublade kochen wir eh viel lieber draussen, es sei denn es regnet oder es ist kalt.

    Der "feste" Platz im Innenraum ist auf dem Küchenblock neben der Spüle.

    LG

    ernie

    Wenn du etwas nicht schaffst, versuche es solange bis du es schaffst, erst beim Scheitern ergib dich deiner Lethargie!

  • Hallo miteinander

    hier in NRW Kreis Recklinghausen ob TÜV oder Dekra

    festeingebaute Kochstelle ohne Gasprüfung kein TüV

    festeingebaut - Flaschkasten mit Öffnung nach unten.... festverlegte Leitungen mehrfache Aussage nix tragbares .......

    bei Erstabnahme - neben Stehhöhe - ohne festeingebautem Kocher kein WOMO

    also alle zwei Jahre neue Prüfung