Da hier regelmäßig Zweifel an der Zulässigkeit von Anpassungen des Kilometerstandes vorherrschen, will ich mal kurz für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen:
Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland: Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des “Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern” . Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt, notwendig.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen. Hier ist der Wortlaut des Gesetzestextes: |
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Diesen gut recherchierten Beitrag habe ich dem GTI-TDI-Forum entnommen, der auf eine Seite der VAGdashCOM GmbH verweist.
Da es sich um allgemeine und frei verfügbare Informationen handelt und es sich zudem um eine positive Werbung für das Unternehmen handelt, unterstelle ich die Zustimmung der Verlinkung.
CU, Axel