In diesem Forum wird immer wieder von einigen Forianern darauf hingewiesen, dass amtliche Kennzeichen auf geposteten Bildern zu entfernen seien.
Hierzu hat es eine richterliche Entscheidung gegeben, die dazu keine Notwendigkeit sieht.
Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie keine Persönlichkeitsrechte verletzt. So gibt es zum Beispiel ein Urteil des Landgericht Kassel vom 10.05.2007
Leitsatz
- Die Veröffentlichung eines Kfz-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
- Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).
Das Gericht stellt in der Begründung fest, dass es sich bei einem Kraftfahrzeugkennzeichen um keine sogenannte sensible Information handelt, deren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit zum Schutze des Kraftfahrzeughalters generell geboten ist. Sprich: ein Kennzeichen ist für jeden zugänglich und sichtbar. Gleichzeitig ist es im Regelfall auch nicht möglich, den Halter eines Kraftfahrzeuges anhand eines Kennzeichens zu ermitteln, denn dies ist nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich. Privatpersonen haben keinen Zugriff auf diese Daten.
Noch ein Hinweis:
die meisten Autofans haben ein Wunschkennzeichen an ihrem Fahrzeug, welches zum Gesamtkunstwerk des Wagens gehört.
Daher bitte nicht mit womöglich schlechter Retusche entfernen.