Screenshot_20200409-092038_eBay Kleinanzeigen.jpgweiß jemand ob die Lamellenabdeckungen eintragungsfrei sind oder ob es Papiere bzw eine einstanzung geben muss?
Lamellenabdeckung eintragungsfrei?
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
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Interessiert koi Sau
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das beantwortet aber nicht die Frage der rechtlichkeit?
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Nobbe meint das interessiert rechtlich "koi Sau" ...
Es sind keine Beleuchtungseinrichtungen, sind keine Fensterscheiben und ist kein Personenschutzbügel und müssen damit nur den Anforderungen an Außenflächen eines Fahrzeugs ( axelb weiß besser wie sich das nennt) entsprechen, brauchen aber kein Prüfzeichen und keine ABE und keine Eintragung ...
Gruß, Jörg
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Ach so okay
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Danke Hemi
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Solange die Dinger nicht unmittelbar auf die Glasscheiben geklebt werden, beeinträchtigen sie die Splitterwirkung derselben nicht,
haben also keine Auswirkung auf bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile.
Da man die hinteren Seitenscheiben auch bedenkenlos demontieren oder zuhängen kann, ist es auch nicht notwendig, dass man hindurchschauen kann.
Bleibt der von Hemi schon erwähnte Nachweis über die Zulässigkeit zur Montage der Dinger außen am Auto, was bei ABS grundsätzlich unterstellt wird.
Ich kenne keinen einzigen Fall aus der Praxis, wo es aufgrund des Vorhandenseins dieser Abdeckungen zu irgendeiner Diskussion mit Ordnungsbehörden oder Prüfern kam.
Die auf die Heckscheibe meines Busses direkt aufgeklebte, undurchsichtige Folie wurde hingegen schon bemängelt, obwohl ich durch diese ohnehin nicht hinausschauen kann, es keinen Innen-Rückspiegel in meinem Auto gibt, und die Scheibe daher völlig überflüssig ist.
Ein anderes Material (Kunststoff, Blech etc.) anstelle der Heckscheibe würde zulässig sein, eine folierte Glasscheibe hingegen nicht.