Nachträglich eingebautes Dachfenster / H-Kennzeichen

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo alle zusammen,

    ich hab die Corona Zeit genutzt und mir einen T4 zugelegt, den ich zum Camper umbauen möchte. Der Vorbesitzer hat allerdings ein Dachfenster eingebaut und jetzt stellt sich mir die Frage, wie es diesbezüglich mit dem H-Kennzeichen aussieht.

    Ich habe generell noch nicht viel Ahnung von der ganzen Materie, deswegen bin ich hier.

    Mein Bulli ist ein Transporter (Kombi) Bj. 91, 2.4 Diesel mit 78 PS.

    Gab es damals eine Ausführung mit einem solchen Dachfenster, da das ja soweit ich weiß, das Kriterium beim H-Kennzeichen ist?

    Anbei zwei Bilder.

    Liebe Grüße

    Thomas

  • Selbst wenn das Dachfenster Bj 2001 ist, ist es zulässig.

    Aber Dachfenster gabs grundsätzlich auch schon 1991. Ob genau dieses, das steht vielleicht irgendwo dran oder vielleicht hat dir der Vorbesitzer Unterlagen hinterlassen?

    Ein Bus ist nie fertig.

    Gehört zur Familie: der Dicke (95er AAB, LR, TraPo Kombi) und

    der Kleinwagen (96er ACV, KR, Kombi), Zugpferd vom geliebten Gatten.

  • Ich bin im Serviceheft diese dreistelligen Nummern mit der Ausstattung durchgegangen und hab das im T4 Wiki abgeglichen und da war kein Fenster aufgeführt, ich denke also das war nicht von Anfang an drin, sondern wurde vom Besitzer nachträglich eingebaut.

    Hat jemand Erfahrung mit dem tüv bezüglich H-Kennzeichen und Anforderungen an ein nachträglich eingebautes Dachfenster?