Mein Finanzamt schießt den Vogel ab

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Zitat

    Das würde des Essener Finanzamt auch so sehen, jedoch muss die freie Fläche auch wirklich frei sein, es darf dort als nichts verbaut sein und das ist bei einem Büro-FZ oder Womo nicht der Fall.

    Also ich habe bei Finanzamt noch keine Erfahrungen gesammelt. Das werde ich erst in ein paar Wochen ausprobieren.

    Aber eigentlich steht ja in den Vorschriften, dass weniger als 50% der bodenfläche für den Personentransport verwendet werden. D.h. der ausklappbare Tisch beim Multivan ist meines erachtens keine Fläche zum Personentransport. Und auch ein fest eingebauter Hocker ohne Gurt und Lehne ist nicht für den Personentransport geeignet.

    Gruß
    Ralph

  • Gilt das denn mit der Büro-KFZ Besteuerung auch unter 2,8 to ?

    Ich hab einen California Coach mit 2,8 to zulässigem Gewicht (also nicht über 2,8 to)
    bis jetzt noch als Wohnmobil angemeldet zahl ich 280 Euro.
    Würde natürlich gerne auf 170 € kommen und auch gerne dort fahren und parken wo das Wohnmobile nicht dürfen.:D

    Also gibt es Bürofahrzeuge bis 2,8 to ?

    X-Fisch sacht auf seiner Seite -
    geht nur über 2,8 to nach Gewicht
    aber er hat auch die Ausnahme von 2,6 to und Büro und Gewichtsbesteuerung aufgeführt.

    X-Fischseite

    Was geht denn nun nich oder doch ?

    Der California erfüllt doch sogar die Bürofahrzeugnormen des TüV Nord.

    Danke


    Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von syncronisos (20. Juni 2007 um 07:57)

  • ist ein heckträger nutzfläche?

    ist er es, wenn angeschraubt bzw. angeschweißt?

    wie wird gemessen, wenn die heckklappe fehlt?

  • blos mal zum mitlesen und merken.

    welche schluesselnummer hat du beim buerofahrzeug ueber 2,8t im schein eingetrage ???

    jetzt kommt noch die sache fuer die ACV fahrer mit dem dpf


    mfg kay - amicar

  • Hallo,

    boahhh habe mal versucht zu lesen und zu verstehen komme aber nicht ganz mit.

    für mich war die Sache mit dem Kombinationsfahrzeug interessant, in meinen Papieren steht ausdrücklich "Fahrzeug ist techn. ein Kombinations-Fz *zu14.1: laut Herstellerbescheinigung ab Tag der ersten Zul.*

    ich zahle 378€

    ist das zu viel, also könnt ich da noch was machen?

    Gruß mario

  • Coooool,

    die Califahrer haben dann sogar ne eigene Kantine im Büro :)

    "T4, never change a running problem"

    Die dümmsten Ideen beginnen mit den Worten: "Halt mal mein Bier....."

  • Kombinationsfahrzeug gibt es steuertechnisch nicht mehr.

    Du hast EU1. Deswegen die hihen steuern mit EU2 sinds ca. 170€.

    Es gab mal einen KLR, der aber wohl nicht mehr eingetragen wird. Dann gibts es nich einen upgrade Kat.

    Nutze mal die Suche im Steuerbord...da sollte es einiges zu finden geben ;)

  • Hallo
    Ich habe mein liebes Wohnmobil jetzt Verkauft d.h. letztes Jahr !
    Grund 1 Nach der abmeldung und wieder anmeldung war mein Wohnmobil wieder ein PKW ! :wall:
    Grund 2 obwohl Dieselkat und DPF bekomme ich keine Schadstoffplakette grund VW T4 ist laut VW nur bis 2850 Kg laut Abgasgutachten getestet und meiner hat 3450 Kg zul. Geamtgewicht und ich müsste das Abgasgutachten auf meine Kosten erweitern...
    kosten etwa 15-25 Tausend Euronen :wall:
    hätte er nur max 2830 Kg Zul. Ges.Gew. dann hätte ich eine Grüne Plakette bekommen .... :nixpeil:
    nun ja jetzt bin ich im kreise der Wohndosen Hinterherzieher geworden ,ich habe mir einen Fendt 470 mit komplettaustattung gekauft (einmal Zubehörliste Rauf + runter) hatte mir der Händler sehr günstig Verkauft nun ja was solls man gönt sich ja sonst nichts .... :D