Mein Finanzamt schießt den Vogel ab

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hi, hier meine "Steuer-Story":
    Mein MV GENERATION - TDI 111KW - zuGG 2810kg ist ein "Sonder KFZ BüroFz" zu Deutsch "Sonder Kraftfahrzeug Büromobil" aufgelastet auf 2810kg und dies bereits ab Werk! Schlüsselnummer lt. KFZ-Brief und Schein "51"
    Besteuert wurde er daher als "Sonstiges Fahrzeug" nach Gewicht, musste dazu aber direkt nach der Zulassung einmalig an mein Finanzamt einen Antrag stellen. Jahressteuer 172,-- €
    Versichert ist er ebenfalls als Bürofahrzeug mit Haftpflicht, TK(150,-- € SB), VK(300,-- € SB) zum gleichen Tarif wie ein Wohnmobil, d.h. es ist als Bemessungsgrundlage lediglich der Neuwert des Fahrzeuges von Interesse gewesen. Keine Rabatklimmzüge von wegen "Garage" "Fahrer älter als x", "Laufleistung", "Beruf" oder was sonst noch der Kreativität von Versicherungen entspringt. Das komplette Versicherungspaket kostet 750,-- € pro Jahr.
    Damit, und dem sagenhaft günstigen Verbrauch von 7,5l Diesel im Schnitt, mein bisher preiswertestes Auto!

    Gestern kommt ein neuer Steuerbescheid:
    Nachforderung vom 1.5.2005 - 04.06.2007 = 1743,-- €
    zukünftig ab 05.06.2007 = 832,-- €

    Was war passiert:
    Die Gewichtsbesteuerung wurde rückwirkend eingestellt und nach Hubraum sowie Emissionsklasse als PKW besteuert. -> wie angekündigt!
    Um das Fahrzeug damals als "sonstiges Fahrzeug" nach Gewicht EDV-technisch abwickeln zu können hatte das Finanzamt Schlüsselnummer "0651" hinterlegt, wobei die 06 für LKW und somit für die Gewichtsbesteuerung steht. Und aus genau dieser Schlüsselnummer wurde jetzt

    ein nach HUBRAUM und LKW-EMISSIONKLASSE "S1G" (="0651") besteuertes Fahrzeug mit dem Ergebnis 33,29 € pro 100 ccm!
    "S1G" ist eine LKW-Emissionsklasse "Euro 0" also die schlechteste Emissionsklasse.

    Ist natürlich totaler Blödsinn, da es dies lt KFZ-Steuergesetz gar nicht gibt. Wenn eine LKW-Emissionsklasse zu Grunde gelegt wird muss logischerweise auch nach GEWICHT> 3,5t besteuert werden. Will man die PKW-Hubraumbesteuerung muss man auch die PKW-Schlüsselummern (in meinem Fall die "51") zu Grunde legen.
    Problem ist dass den Finanzämtern EDV-technisch wohl fehlerhafte Umsetzungstabellen vorliegen ist auch logisch, da die LKW-Emissionsklassen in keinster Weise mit den PKW-Emissionsklassen vergleichbar sind. Beide basieren auf unterschiedlichen Abgasvorschriften.

    Ein Anruf beim Finanzamt förderte all dies zu Tage und man rechtfertigte sich damit, dass die Umstellung automatisch geschehen sei und von daher das Problem bisher nicht aufgefallen sei.
    Ergo gibt es einen neuen Bescheid! Der freundliche Finanzbeamte riet aber bereits von sich aus dazu, die Nachforderung mit einem Anspruch anzufechten und die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, unter dem Hinweis auf bereits anhängige Gerichtsverfahren. Die jetzt fällige Steuer nach dem noch neu zu erstellenden Bescheid (Schlüsselnummer "51") müsste ich aber bezahlen.
    Soweit der erste Teil!

    Zweiter Teil:
    Im gleichen Telefonat fragte ich, wie ich den Satz zu verstehen hätte, dass wenn ich nachweisen würde, dass weniger als 50% der Bodenfläche zum Personentransport dient, eine Besteuerung nach "sonstigen Fahrzeugen" nach GEWICHT unter 3,5t weiterhin möglich wäre?
    Aussage Finanzbeamter: Da müssen Sie uns das Fahrzeug forführen (direkt beim Finanzamt) wir messen dann die gesamte Bodenfläche aus (vom durchgetretenen Gaspedal bis Innenkante Heckklappe multipliziert mit der Innenbreite), ziehen hiervon das Fahrerhaus ab (bis Rückkante Vordersitze) und die von den anderen Sitzen vertikal abgedecke Fläche. Bleiben dann mehr als 50% der Gesamtfläche übrig geht die Besteuerung nach "sonstigen Fahrzeugen" nach Gewicht und LKW-Emsissionsklasse in Ordnung.
    Meine Frage: Müssen dabei alle 7 Sitze eingebaut sein
    Antwort: Nur dann wenn diese auch zum Personentransport dienen. Nutzen Sie nur 5 Sitze, können 2 ausgebaut werden. Bauen Sie diese aber dann wieder ein begehen Sie Steuerhinterziehung, d.H. der Halter ist dafür verantwortlich, dass zukünftig IMMER weniger als 50% der Bodenfläche zum Personentransport dienlich ist also genutzt werden KANN.
    Frage: Wenn ich die zweite Reihe komplett ausbaue sind aber die Gegebenheiten eines "Sonder KFZ Büromobil" nicht mehr gegeben. (Gegenüber sitzende Personen, da bei meinem Bus der Fahrersitz nicht drehbar ist).
    Antwort: Das interessiert das Finanzamt nicht, da das "Gegenübersitzen" eine verkehrsrechtliche Feststellung und keine finanzrechtliche ist. Könnte aber Ihrer Versicherung tangieren.

    Ich werde das mal nachmessen, vielleicht klappt es ja, wenn ich einen der Drehsitze "opfere".

    FAZIT:
    Mein o.g. Fahrzeug müsste jetzt folgendermasen besteuert werden:
    16,05 € pro 100 ccm = 401,25 € / Jahr PKW mit Schlüsselnummer "51"
    + 1,20 € pro 100 ccm = 30,-- € / Jahr da kein Partikelfilter
    SUMME: 430,25 € /Jahr

    ODER wenn ich es durchkriege
    als "sonstiges Fahrzeug" zuGG 2810kg LKW-Tarif bis 3,5 t zulGG
    11,25 € pro 200kg zulGG bis 2000kg = 112,50 €
    + 12,02 € pro 200kg zulGG bis 2810kg = 60,10 € (5 x 12,02)
    SUMME: 172,60 €

    7 Mal editiert, zuletzt von kp4711 (26. April 2007 um 16:25)

  • Irgendwas stimmt hier nicht... entweder der hat Dir am Telefon Quatsch erzählt (Gewichtsbesteuerung!), oder aber hier fehlen diesbezüglich im Forum noch wichtige Infos. Nach meiner Kenntnis werden aber die ganzen Sonstige KFZ (Büromobil, Kombinations KFZ) seit Wegfall des einen §en zum 01.05.2005 wie ein PKW und nicht nach Gewicht besteuert.

    Wenn das FA Dir das so durchgehen lässt, wäre das natürlich schön, denk aber dran, daß die einige Jahre nachfordern können, wenn sie einen Fehler bemerken.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Doch es stimmt alles:
    1. Was ich schreib gilt NICHT für WOMOS
    2. Die Regelung mit den weniger als 50% dienender Fläche zur Personenbeförderung steht auch so unter dem Steuerbescheid
    ZITAT:
    "Die steuerliche Anerkennung eines Büro- oder Konferenzmobils als Nutzfahrzeug setzt insbesondere voraus, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche weniger als die Hälfte der gesamten Nutzfläche umfasst. Falls Sie ihrem Finanzamt den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können, kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart "sonstiges Fahrzeug" erfolgen."

    In $ 2 Absatz 2a des KFZ-Steuergesetzes ist folgendes zur lesen:
    Als Personenkraftwagen gelten auch:

    1.Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
    2.Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
    3.Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
    Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

    In $9 Absatz 3 des KFZ-Steuergesetzes ist folgendes zur lesen:
    "alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht bis 3500kg für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
    bis zu 2000kg 11,25 EUR;
    über 200kg bis zu 3000kg 12,02 EUR;
    über 3000kg bis 3500kg 12,78 EUR"

    2 Mal editiert, zuletzt von kp4711 (26. April 2007 um 17:40)

  • Zitat

    Original von Monte
    Nette Beiträge schreibst Du da... jetzt habe ich Kopfschmerzen. :rolleyes:


    sorry, hab mich heute den ganzen Tag mit dem Kram beschäftigt mir qualmt auch der Kopf

    Einmal editiert, zuletzt von kp4711 (26. April 2007 um 17:53)

  • .... dass das auch für sog. kombinationsfahrzeuge > 2,8t gilt?
    dann baue ich auch ein paar sitze aus! :D
    denn prinzipiell ist ein kombinationsfahrzeuge ja in der lage sowohl als lkw zu dienen oder eben als pkw.
    oder seh ich da was falsch?

    gruß leo

    T4 TDI weiß, lang und hoch

    Spritmonitor.de

  • Zitat

    Original von kp4711


    sorry, hab mich heute den ganzen Tag mit dem Kram beschäftigt mir qualmt auch der Kopf

    Um Himmels willen, das ist kein Vorwurf an Dich!

  • leo_b: Auch ein Kombinationskraftwagen ist steuerlich gesehen ein "sonstiges Fahrzeug" auch hier dürfte die 50% Regelung gelten.

    2 Mal editiert, zuletzt von kp4711 (27. April 2007 um 11:03)

  • Gerade beim Kombinations KFZ wäre das ja hochinteressant, denn wenn es nur 50% sein müssen, könnte es für eine zweite Sitzreihe reichen, und eine Trennwand muß auch nicht sein.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Die Intention des Gesetzgebers war es ja auch die schweren Geländewagen wie Chayenne oder TOUREG an die Kandarre zu nehmen. Ich denke nicht, dass es erklärtes Ziel war uns Bullyfahrern die Möglichkeiten der Gewichtsbesteuerung zu nehmen, aber wie schon oft gesagt: Klärt es mit Eurem zuständigen Finanzamt ab, wie es laufen soll.

  • Na das wäre ja was, wenn es auch da zutrifft.
    Denn ich habe ja ein solches!!!
    Ist zwar als 9 Sitzer in den Papieren, aber habe nur Fahrer- und Beifahrersitz sowie diese zwei Gurte drin (das ist alles ab Werk so, mal abgesehen von Auflastung auf 2,81t sowie Zulassung als Kombinationskraftwagen.
    Aber wieviel Sitze tatsächlch drin sind, interessiert ja nicht das Finanzamt wie es scheint.

    Bei mir müßte man da ja nicht lange messen, denn mein Langer Radstand hat deutlich mehr Ladefläche als Sitzraum!!!

    Mein Finanzamt hat das aber nie nirgens erwähnt und mich seit Mai 2005 von 172 € auf 402 € aufgestockt.

    Wie kläre ich den Sachverhalt am besten und könnte ich dann womöglich die zu hohen Steuern zurückfordern?

    Gruß Frank.

    Einmal editiert, zuletzt von FW-203 (27. April 2007 um 11:23)

  • Also gibt es doch noch die Gewischtsbesteuerung.....

    Soll ich jetzt meinen von >2,8t Womo auf >2,8t sonstiges Dingens umschreiben, oder was ?

    ARRGHHH !!!

    Ich blicks nicht mehr.....

    Günstig tanken in Samnaun Tagesaktuelle Benzin- und Dieselpreise von Oesterreich und Italien (Suedtirol)

  • @FW-203: Das Problem der Finanzämter ist, dass die pauschal alle SonderKFZ auf PKW-Besteuerung umstellen. Meldet sich der Halter nicht, bzw. legt er keinen Einsoruch ein, ist die Messe gelesen, dann muss man die Neufestsetzung beantragen und die gilt eben nicht rückwirkend. Am besten due stellst einfach einen formlosen Antrag auf Besteuerung nach "Sonstigen Fahrzeugen < 3,5t" nach Gewicht.

    Einmal editiert, zuletzt von kp4711 (27. April 2007 um 12:01)

  • @hausneros: Wie ich ganz oben schrieb, gilt dies alles nicht für WOMOs, da diese einen eigenen Teil im KFZ-Steuergesetz haben. Der Begriff "SONSTIGE FAHRZEUGE" ist ein Begriff des KFZ-Steuergesetzes nicht der Strassenverkehrszulassungsordnung. d.h. verkehrstechnisch (Zulassung) gibt es folgende Begriffe
    - PKW
    - SonderKFZ Wohnmobil
    - SonderKFZ Bürofahrzeug
    - Kombinationskraftwagen
    Wenn Du Dein WOMO also umschreiben lässt auf PKW, oder KOMBINATIONSKRAFTWAGEN hat das aber wieder zur Folge, dass Deine Versicherung teurer wird. Die einzige Chance wäre es als "SonderKFZ Bürofahrzeug" anzumelden, wobei, um die steuerrechtliche Anerkennung als "sonstiges Fahrzeug" zu bekommen und nach Gewicht besteuert zu werden wohl gilt, dass weniger als 50% der Bodenfläche für Personentransport dienen.
    Frag aber am besten VORHER mal Dein Finanzamt wie das handhaben wollen.

  • So habe es nachgemessen und werde am Monatg beim Finanzamt auf der Matte stehe:
    (mit Führerhaus, Abzug der einzelnen Sitze)

    Bodenfläche gesamt:
    Länge: 385
    Breite: 160
    Fläche 61600 100,00%

    davon ab:
    Fahrersitz:
    Länge: 65
    Breite: 52
    Fläche 3380 5,49%

    Beifahrersitz:
    Länge: 65
    Breite: 52
    Fläche 3380 5,49%

    2. Sitzreihe:
    linker Sitz Länge: 60
    Breite: 55
    Fläche 3300 5,36%

    2. Sitzreihe:
    rechter Sitz Länge: 60
    Breite: 55
    Fläche 3300 5,36%


    3. Sitzreihe:
    3er Sitzbank Länge: 80
    Breite: 160
    Fläche 12800 20,78%


    verbleibende Bodenfläche: 38740 57,53%
    zum Personentransport dienlich 42,47%

    Einmal editiert, zuletzt von kp4711 (27. April 2007 um 16:51)

  • Hallo kp4711,

    Deine Berechnung entspricht für Fahrer/Beifahrersitz nicht ganz dem
    weiter oben zitierten Text. Es muß wohl das ganze "Fahrerhaus"
    abgezogen werden, nicht nur die Grundfläche der Sitze.

    Ich haben meinen California mal grob gemessen. Da wird es ganz knapp,
    wenn man die hinterste Sitzstellung annimmt und nicht die Kante des
    Laderaums, mal abgesehen davon, das der Cali ein Wohnmobil ist.

    Gruß Waldfrank

  • Hallo
    Ich hab ein Karmann Colorado H siehe auch das nette Bildchen :winker:
    Ich hatte dieses Fahrzeug nach meinem Urlaub abgemeldet wegen der Steuer :D
    Vor Ostern habe ich dieses Fahrzeug wieder Zugelassen ! 8o
    Bei der Zulassung hatte ich noch keine Schwirigkeiten aber dann kam der Steuerbescheid ?( :wall: :nixpeil:
    Da war doch :wall: mein Fahrzeug zum PKW mutiert :wall: ich gleich angerufen und ein Mitarbeiter des Finanzamtes sagte er müsse dies selbst überprüfen !!! 8o ich muss vorfahren 8) das Problem ist nur an der Stelle ist ein Parkverbot :cop: für Wohnmobile :wall:
    Geschichte .... Hingefahren ist WoMoBi zurück Ticket :cop: Bescheinigung vom Finanzamt zu den :cop: gezeigt und musste nix Bezahlen . 8)
    Schreiben bekommen das Fahrzeug ist KEIN WoMoBi wieder angerufen solte wieder hinfahren diesmal ist ein anderer Beamter am ZUG :idiot:
    soll ich etwa Eintrittsgeld Nehmen :kratz:

  • Haben die denn alle einen an der.... au mann.

    Schick doch einfach mal ein Bild hin, vielleicht will er dann gar keinen Besuch mehr.

    Traut der seinen eigenen Kollegen nicht oder wie muss man das verstehen?