Hi, hier meine "Steuer-Story":
Mein MV GENERATION - TDI 111KW - zuGG 2810kg ist ein "Sonder KFZ BüroFz" zu Deutsch "Sonder Kraftfahrzeug Büromobil" aufgelastet auf 2810kg und dies bereits ab Werk! Schlüsselnummer lt. KFZ-Brief und Schein "51"
Besteuert wurde er daher als "Sonstiges Fahrzeug" nach Gewicht, musste dazu aber direkt nach der Zulassung einmalig an mein Finanzamt einen Antrag stellen. Jahressteuer 172,-- €
Versichert ist er ebenfalls als Bürofahrzeug mit Haftpflicht, TK(150,-- € SB), VK(300,-- € SB) zum gleichen Tarif wie ein Wohnmobil, d.h. es ist als Bemessungsgrundlage lediglich der Neuwert des Fahrzeuges von Interesse gewesen. Keine Rabatklimmzüge von wegen "Garage" "Fahrer älter als x", "Laufleistung", "Beruf" oder was sonst noch der Kreativität von Versicherungen entspringt. Das komplette Versicherungspaket kostet 750,-- € pro Jahr.
Damit, und dem sagenhaft günstigen Verbrauch von 7,5l Diesel im Schnitt, mein bisher preiswertestes Auto!
Gestern kommt ein neuer Steuerbescheid:
Nachforderung vom 1.5.2005 - 04.06.2007 = 1743,-- €
zukünftig ab 05.06.2007 = 832,-- €
Was war passiert:
Die Gewichtsbesteuerung wurde rückwirkend eingestellt und nach Hubraum sowie Emissionsklasse als PKW besteuert. -> wie angekündigt!
Um das Fahrzeug damals als "sonstiges Fahrzeug" nach Gewicht EDV-technisch abwickeln zu können hatte das Finanzamt Schlüsselnummer "0651" hinterlegt, wobei die 06 für LKW und somit für die Gewichtsbesteuerung steht. Und aus genau dieser Schlüsselnummer wurde jetzt
ein nach HUBRAUM und LKW-EMISSIONKLASSE "S1G" (="0651") besteuertes Fahrzeug mit dem Ergebnis 33,29 € pro 100 ccm!
"S1G" ist eine LKW-Emissionsklasse "Euro 0" also die schlechteste Emissionsklasse.
Ist natürlich totaler Blödsinn, da es dies lt KFZ-Steuergesetz gar nicht gibt. Wenn eine LKW-Emissionsklasse zu Grunde gelegt wird muss logischerweise auch nach GEWICHT> 3,5t besteuert werden. Will man die PKW-Hubraumbesteuerung muss man auch die PKW-Schlüsselummern (in meinem Fall die "51") zu Grunde legen.
Problem ist dass den Finanzämtern EDV-technisch wohl fehlerhafte Umsetzungstabellen vorliegen ist auch logisch, da die LKW-Emissionsklassen in keinster Weise mit den PKW-Emissionsklassen vergleichbar sind. Beide basieren auf unterschiedlichen Abgasvorschriften.
Ein Anruf beim Finanzamt förderte all dies zu Tage und man rechtfertigte sich damit, dass die Umstellung automatisch geschehen sei und von daher das Problem bisher nicht aufgefallen sei.
Ergo gibt es einen neuen Bescheid! Der freundliche Finanzbeamte riet aber bereits von sich aus dazu, die Nachforderung mit einem Anspruch anzufechten und die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, unter dem Hinweis auf bereits anhängige Gerichtsverfahren. Die jetzt fällige Steuer nach dem noch neu zu erstellenden Bescheid (Schlüsselnummer "51") müsste ich aber bezahlen.
Soweit der erste Teil!
Zweiter Teil:
Im gleichen Telefonat fragte ich, wie ich den Satz zu verstehen hätte, dass wenn ich nachweisen würde, dass weniger als 50% der Bodenfläche zum Personentransport dient, eine Besteuerung nach "sonstigen Fahrzeugen" nach GEWICHT unter 3,5t weiterhin möglich wäre?
Aussage Finanzbeamter: Da müssen Sie uns das Fahrzeug forführen (direkt beim Finanzamt) wir messen dann die gesamte Bodenfläche aus (vom durchgetretenen Gaspedal bis Innenkante Heckklappe multipliziert mit der Innenbreite), ziehen hiervon das Fahrerhaus ab (bis Rückkante Vordersitze) und die von den anderen Sitzen vertikal abgedecke Fläche. Bleiben dann mehr als 50% der Gesamtfläche übrig geht die Besteuerung nach "sonstigen Fahrzeugen" nach Gewicht und LKW-Emsissionsklasse in Ordnung.
Meine Frage: Müssen dabei alle 7 Sitze eingebaut sein
Antwort: Nur dann wenn diese auch zum Personentransport dienen. Nutzen Sie nur 5 Sitze, können 2 ausgebaut werden. Bauen Sie diese aber dann wieder ein begehen Sie Steuerhinterziehung, d.H. der Halter ist dafür verantwortlich, dass zukünftig IMMER weniger als 50% der Bodenfläche zum Personentransport dienlich ist also genutzt werden KANN.
Frage: Wenn ich die zweite Reihe komplett ausbaue sind aber die Gegebenheiten eines "Sonder KFZ Büromobil" nicht mehr gegeben. (Gegenüber sitzende Personen, da bei meinem Bus der Fahrersitz nicht drehbar ist).
Antwort: Das interessiert das Finanzamt nicht, da das "Gegenübersitzen" eine verkehrsrechtliche Feststellung und keine finanzrechtliche ist. Könnte aber Ihrer Versicherung tangieren.
Ich werde das mal nachmessen, vielleicht klappt es ja, wenn ich einen der Drehsitze "opfere".
FAZIT:
Mein o.g. Fahrzeug müsste jetzt folgendermasen besteuert werden:
16,05 € pro 100 ccm = 401,25 € / Jahr PKW mit Schlüsselnummer "51"
+ 1,20 € pro 100 ccm = 30,-- € / Jahr da kein Partikelfilter
SUMME: 430,25 € /Jahr
ODER wenn ich es durchkriege
als "sonstiges Fahrzeug" zuGG 2810kg LKW-Tarif bis 3,5 t zulGG
11,25 € pro 200kg zulGG bis 2000kg = 112,50 €
+ 12,02 € pro 200kg zulGG bis 2810kg = 60,10 € (5 x 12,02)
SUMME: 172,60 €