Rückwirkende Steuererhöhung

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  • Hallo Zusammen,

    Ich habe meinen T4 Multivan in 2005 aufgelastet und mit einem Küchenblock ausgerüstet, weil ich ihn im Urlaub und an einigen Wochenenden im Jahr als Wohnmobil nutze. Die Umschlüsselung zum Sonder-Kfz Wohnmobil mit zukünftiger Besteuerung nach Gewicht war auch kein Problem. Nun habe ich vor ein paar Tagen Nachricht vom Finanzamt erhalten, dass die Anerkennung als Wohnmobil rückwirkend zurückgenommen wird und mein T4 ab sofort wieder nach Hubraum besteuert wird. Als neue Voraussetzung für die Anerkennung als Wohnmobil wird nun eine Stehhöhe im Bereich der Spüle und des Herdes von mindestens 1,70 m gefordert.
    Für die zurückliegende Zeit seit der Umschlüsselung soll ich dazu 725,- Euro nachzahlen.
    Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen, um für den Fall, dass diese rückwirkende Steuererhöhung für verfassungswidrig erklärt wird, ein Anrecht auf Rückzahlung zu haben.
    Weiterhin plane ich, einen Rechtsanwalt einzuschalten und eine Klage gegen die rückwirkende Rücknahme der Anerkennung als Wohnmobil einzureichen.
    Gibt es andere Forumsmitglieder, die dies auch planen und gibt es dazu schon Erfahrungen bzw. Aussagen von Rechtsanwälten?

    Gruß
    Robert

  • Hallo Robert,

    willkommen hier!

    Schau mal in´s Steuerboard oder gib "Womosteuer" in die Suche ein, da wirst Du jede Menge Leidensgenossen und Beiträge finden...

    Gruß,

    Micha