Sammelklage? Sammelklage!

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  • Ich war mir seit 2005 bewusst, dass sich was an der Besteuerung ändert wird nur die Kriterien und die Art der Bestuerung wurde erst Ende 2006 beschlossen und das stösst mir sauer auf.

    skipper:

    Zitat

    Das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006 wurde am 28.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2006 I, S. 3344) und ist damit mit Wirkung ab 1.5.2005 in Kraft getreten.


    Kurz zusammengefasst:
    Anfangs hiess es, die Steuer werde prozentual bis 2010 angepasst, dann kam irgendwann die Spülmöglichkeit in Spiel. Dann wurde die prozentuale Variante wieder über Bord gekippt und nach viel Hängen und Würgen mit der inzwischen eingeführten Stehhöhe Ende 2006 das Gesetz verabschiedet.

    Hätte ich am 30.4.2005 mein Auto abmelden sollen und der Dinge harren sollen ??!? Denn vielleicht wäre ja die Änderung auch für unechte WOMOs zum 01.05.2005 gekommen..... X(

    Grüsse
    Hausi

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  • sers,
    hab nochmals ein paar quellen durchsucht und den unten stehenden text wieder gefunden:


    Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
    Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2005 in Kraft. Es handelt sich um eine unechte Rückwirkung, da die steuerlichen Folgen der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO für die im Gesetz genannten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t seit Verkündung der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im November 2004 allgemein bekannt sind. Die Fahrzeughalter konnten insoweit nicht auf eine fortgesetzte allgemeine Anwendung der bisherigen Finanzrechtsprechung über den 1. Mai 2005 hinaus vertrauen. Der Gesetzentwurf wurde zudem vor dem 1. Mai 2005 in den Bundesrat eingebracht.


    (quelle:http://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600519.pdf)

    Gruß vom Gonzo

    Ach ja ... , es geht so ... , so Lala eben ... , nö, nichts Besonders ...

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    2 Mal editiert, zuletzt von g.onzo (17. Mai 2007 um 22:42)

  • Ja, alles richtig bisher...

    ABER: wo steht in diesem gesetzentwurf, dass eine stehhöhe von 1.70m erforderlich ist? (habe ihn allerdings nur quergelesen, vielleicht hab ich's übersehen...)

    Da ich ein eingetragenes Wohnmobil habe, war überhaupt nicht vorauszusehen, dass die Steueränderung auch für mein Auto in diesem Umfang in Frage kommen würde.
    Insofern konnte ich ja keine Massnahmen (DPF o.Ä.) ergreifen, da nicht zu erkennen war, dass aus meinem Wohnmobil plötzlich ein SUV oder sowas werden sollte.

    Im übrigen habe ich 4 eingetragene Sitzplätze. Wenn der VW-Bus mit 9 Plätzen als PKW zugelassen ist, habe ich (rechnerisch) weniger als 50% der Bodenfläche für die Personenbeförderung beansprucht.

    Weil ich aber die Stehhöhe nicht erfülle, habe ich nun keins von beiden?

    Weder Wohnmobil noch Spassmobil?

    Ich will es nicht verstehen.

    Es muss doch hinzukriegen sein, dass man die Jungs irgendwo zu packen kriegt...

  • @waterman_hh
    also hier die gesetztestexte:

    die StVZO sagt folgendes:
    5.1. Wohnmobil:
    Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    –Tisch und Sitzgelegenheiten,
    –Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
    –Kochgelegenheit und
    –Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.


    das KraftStG sagt wiederum:
    § 2Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

    (2)
    1) Die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts richten sich, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften.
    2) Bei Personenkraftwagen sind für die Beurteilung der Schadstoffemissionen und der Kohlendioxidemissionen, für die Beurteilung als schadstoffarm und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
    3) Die Zulassungsbehörden entscheiden auch über die Einstufung eines Fahrzeugs in Emissionsklassen.

    (2b)
    Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

    von bestandschutz steht da nix....gilt ja ausnahmslos für alle!!!!

    Gruß vom Gonzo

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  • Allerdings sind Fahrzeuge mit mehr als 50% Güterbeförderung/transport zur Personenbeförderung
    eben sonstige Fahrzeuge und nach gewicht zu besteuern, laut EG-Steuerrichtlinien 70-156 EWG.
    Un damit mein ich ned die Sitzfläche, sondern die Berechnungs-Formel, die die EG dem zugrunde legt!
    und das EU-Steuer-Gesetz geht über das Deutsche Steuergesetz und die Deutschen verstoßen somit gegen EU-Gesetze und machen sich Strafbar.
    Aber wenn keiner Klagt, wird auch keiner Richten!

  • moin leigh,

    danke für die info.

    d.h., ich muss jetzt erst mal nach eu-recht nachprüfen, in welche kategorie mein auto fällt?
    interessant. das kann ja noch spannend werden.

    von welcher berechnungsformel hast du gesprochen? ich kann in der verordnung leider nichts finden...

    danke und gruss henning

  • Zur Info,
    ich hab irgendwo gelesen, dass Camperline klagen will. Evtl. mal da im Forum o. auf der HP schauen.

    Viele Grüße,
    Krabbe

    Achtung: Viele Hersteller verkaufen unfertige Autos! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden!

  • habe gerade mit eine reporter von eine zeitschrift telefoniert, er will oder besser gesagt "wollte" die metode von FA an die öffentlichkeit bringen... nach eine kürze besprechung mit eine beamte, wurde ihm gesagt "aber sehr sehr diplomatisch" was währe wenn wir vom FA eine untersuchung bei ihnen machen? das hört sich wie eine droungen? nein nur ansicht sache... mir wurde nicht wunder wenn die hier auch unterwegs sind falls so währe, würde euch von FA sagen: vorsigt! weil die wahreit kommt immer raus (beispiel 11 sep.),

    ...wie Gonzo sagte: du bist deutscher, du hast gewählt, du hast zu akzeptieren oder du mußt auswandern....

    Einmal editiert, zuletzt von alessio (22. Juni 2007 um 10:45)

  • Zitat

    laut EG-Steuerrichtlinien 70-156 EWG.

    .....

    Zitat

    und das EU-Steuer-Gesetz geht über das Deutsche Steuergesetz und die Deutschen verstoßen somit gegen EU-Gesetze und machen sich Strafbar.

    Ich bin mir da nicht so ganz sicher. Aber die Steuerrichtlinie, die Du angesprochen hast, ist eben nur eine Richtlinie. Das ist dann noch kein Gesetz. Also kann man es wie eine Empfehlung sehen. Und einer Empfehlung muss man nicht zwangsweise nachkommen. Also verstößt das deutsche Steuerrecht nicht gegen ein EU-Recht, da es ja nur eine Richtlinie und kein Gesetz ist.


    Aber die Formel für die Berechnung der Personenbeförderungsfläche würde mich auch interessieren.

  • Hallo,erstmal finde ich gut das Waterman hier etwas versuchen möchte.Ich bin auch der Meinung,daß man diesen gierigen Steuerstaat mal grenzen und Widerstand aufzeigt.Wie ich schon lesen konnte sind einige dabei die das zwar nervt aber es hinnehmen.Ich bekomme nächste Woche einen T4 und suche auch schon nach den günstigsten Varianten.Unsere Politiker bauen auf Leute die alles schlucken.Die Sammelklage ist schon nicht schlecht nur kann das ganze Jahre dauern bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist.Um diesen ein wenig schneller entgegen zutreten könnte man z.B. mal ausfindig machen wieviele WoMo zugelassen sind und was das für ein Steuerausfall wäre wenn diese nicht mehr rollen würden.Diese Personen würden auch weniger Urlaub machen und vom Sprit ganz zu schweigen.Der Staat hätte damit weniger einnahmen.Um der Regierung mal zu zeigen das man mit dieser Regelung nicht einverstanden ist könnte man auch einen Zeitungsartikel entwerfen um sich ins Gespräch zu bringen.Vielleicht gibt es ja auch eine Partei die im nächsten Wahlkampf für Camper was tun möchte.
    Dies sind mal so kleine Gedanken,die mal was bringen oder auch nicht!!
    Scheiss Politik.

  • Moin Nordwelle,

    schön, dass du eine ähnliche auffassung hast. Ich sehe es genauso,. dass b ei vielen dingen in der politik die toleranz der bürger extrem beansprucht wird. NUR: wenn sich keiner wehrt, werden die Steuerschrauben einfach noch ein bischen enger gedreht.

    Erst die (T)Euro einführung, dann Anfang des Jahres die erhöhte Mwst, dann erhöhte KZF-Steuer, dann kommt noch mal was.

    Ich habe keinen Bock mehr zu zahlen. Als ich noch DM hatte, hatte ich nach abzug aller nebenkosten (wohnung, versicherungen etc) genug Geld zum Leben und konnte auch noch was sparen. (für steruerhöhungen, ha ha ha)

    Heute verdiene ich mehr, bekomme aber deutlich weniger für mein Geld, so dass ich bei gleichem Lebensstandard nichts mehr übrig behalte.

    Und dann werden auch noch sämtliche Steuern erhöht? Danke schön.

    Übringens noch ein Thema für einen anderen Thread: Meine Prognose: Nächstes Jahr kommt die Autobahn-Maut für Privatautos und in 2 Jahren die CO2 Steuer.

    Ansonsten hätte sich die Wahnsinnsinvestition in die Abtast- und Lesetechnik von Tollhaus-Collect ja nicht gelohnt. Oder wozu brauche ich auf einer 4-spurigen Autobahn Lesegräte auf allen 4 spuren? Die LKW fahren doch höchsten auf der ganz rechten und mittleren Spur.

    Wettet jemand dagegen?

    - Zurück zum eigentlichen:

    Ein Beispiel wäre ja auch noch eine enorme Mehrbelastung der WOMO-Verleihfirmen. Ein Vermieter, 30-40 Womo's im Verleih hat, ist ja gezwungen, die Kosten auf die Mieter umzulegen. Das ist nicht unbedingt förderlich für's geschäft.

    Ich weiss nicht, ob die fehlenden Steuern bei stillgelegten Womo's dem Staat etwas ausmachen, da ich dann ja auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen muss. Das bringt wieder mineralölsteuern, wenn es wieder ein auto ist.

    Ausserdem: Bin ich Rockefeller? Ich kann (und will) mir einfach kein zweites auto leisten.

    Besonders ärgert mich die angebliche Steuerbefreiung von 330€. Lächerlich! Wenn ich mein Auto noch 5 Jahre lang fahre, rechnet sich das ganze doch nicht einmal richtig.
    5*401 (neue steuer) = 2005 €
    5*172 bisherige steuer = 860€
    macht 1145 mehrbelsastung auf 5 jahre.
    abzüglich 330€ für den DPF-Einbau macht immer noch 815€ mehr.

    und dann kommt in zwei jahren die CO2-Steuer und ich darf noch mehr bezahlen. Rückwirkend wieder?
    Oder wie?

    Noch mehr ärgert mich dann, dass ich -im gegensatz zum Staat - NICHT nachträglich einen DPF einbauen kann, um meine Steuerlast nachträglich zu verändern.

    Damit verringert der Staat den Wert meines Gebrauchtwagens automatisch um 2-3.000 Euro, weil ja niemand veraltete technik kaufen will, und wenn, nur zum einem deutlich geringeren Preis.

    Fair wäre gewesen, eine eindeutige Frist zu setzen und auch rechtzeitig anzukündigen.

    Bitte kommt nicht mit:'das war ja alles angekündigt' 'schon lange in der presse gewesen'
    Das Finanzamt schreibt ja gerne und viel, wenn sie geld von uns wollen.
    Warum wird nicht einfach gesagt: Achtung, in 6 Monaten wird ihre Steuer erhöht. Sie können dies durch eine Nachrüstung eines DPF-Filters abmindern.
    DAS wäre doch ein Weg gewesen.

    Abgesehen davon bringt es der Umwelt absolut NICHTS, wenn ich mehr Steuern bezahle. Die staatliche Förderung einer technischen Verbesserung hingegen schon. (wenn man der industrie glauben kann; vom Katalysator wurden ja auch wahre wunderdinge erwartet und 10 jahre später ist die technik schon komplett veraltet.)

    Nur: bei dem Abrechnungsdurcheinander konnte im Voraus ja kaum jemand wissen, wieviel Steuer wirklich zahlen musste.

    Ich werde für die Sammelklage spenden. Und / Oder irgendetwas anderes machen.

    Einmal editiert, zuletzt von waterman_hh (24. Juni 2007 um 17:01)