Ich war mir seit 2005 bewusst, dass sich was an der Besteuerung ändert wird nur die Kriterien und die Art der Bestuerung wurde erst Ende 2006 beschlossen und das stösst mir sauer auf.
ZitatDas Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006 wurde am 28.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2006 I, S. 3344) und ist damit mit Wirkung ab 1.5.2005 in Kraft getreten.
Kurz zusammengefasst:
Anfangs hiess es, die Steuer werde prozentual bis 2010 angepasst, dann kam irgendwann die Spülmöglichkeit in Spiel. Dann wurde die prozentuale Variante wieder über Bord gekippt und nach viel Hängen und Würgen mit der inzwischen eingeführten Stehhöhe Ende 2006 das Gesetz verabschiedet.
Hätte ich am 30.4.2005 mein Auto abmelden sollen und der Dinge harren sollen ??!? Denn vielleicht wäre ja die Änderung auch für unechte WOMOs zum 01.05.2005 gekommen.....
Grüsse
Hausi