Nach Einspruch gegen Steuerbescheid

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  • muß vielleicht doch nicht von allen geklagt werden!!

    Morjn!

    Vielleicht kann hierdurch dem Einen oder Anderen die Angst vor dem Rechtsweg bei der Verfolgung seiner berechtigten Steuerinteressen genommen werden:

    Schau mal in das zweite Posting !

    Zitat aus dem Forum von Camperline.de:
    Sehr geehrter Herr......................
    Ihr Einspruch ist ist form- und fristgerecht beim Finanzamt eingegangen.
    Dem Ruhen des Verfahrens wird stattgegeben.
    Der ADAC strebt ein Musterverfahren an.

    Ich habe das ganze nicht geprüft, vor allem kenne ich keine Aktivitäten des ADAC. Falls da jemand mehr weiß ........


    Noch was:
    Im Gesetz steht, daß die Flächenberechnung ausschlaggebend für die steuerliche Bewertung des Fahrzeugs als PKW, LKW oder sonstiges Fahrzeug heranzuziehen ist. Nach den EU-Vorschriften (EU-Richtlinie 70/156/EWG) wird aber grundsätzlich auf das zulässige Gesamtgewicht zurückgegriffen.

    z.B. hier nachzulesen

    Konkret bedeutet das beispielsweise für meinen MV:

    Ich habe 7 Sitzplätze eingetragen und ein zul. Gesamtgewicht von 2810 kg. Das eingetragene Leergewicht beträgt 1910 kg, macht über'n Daumen 900 kg Zuladung. Wenn pro Sitz von einem Passagiergewicht von 68 Kg auszugehen ist (siehe EU-Richtlinie) macht das bei 6 Sitzen (außer Fahrersitz) unter Freunden 408 Kg Gewicht für die Personen. Bleiben nach Herrn Adam Riese fast 500 kg für das Gepäck oder die Ladung. Und das in jedem Fall, also bei vollbesetztem Bus oder bei einer Leerfahrt. Grundsätzlich überwiegt hier also der Nutzlasttransport gegenüber dem Personentransport und zwar deutlich. Die Rechnung wird natürlich um so argumentativer, je weniger Sitzplätze man hat!

    Hier sollte man vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob die Flächenberechnung wie vom deutschen Fiskus vorgenommen nicht gegen EU-Recht verstößt.......

    Wünsche gute Unterhaltung

  • wär ja super... dranbleiben.alpha omega mail aus gera ist da grüße diheda

  • Deine Rechnung stimmt leider nicht.

    Richtig 68 kg Personengewicht, allerdings zuzüglich 7 kg Gepäck pro Person.

    Grüße aus dem Sauerland

    Torsten

  • Von 7 Kg Gepäck lese ich hier aber nix in der EU-Verordnung. Hier heißt es nur :

    P - (M + N x 68 ) > N x 68

    Darin bedeutet:
    P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg (2810 kg)
    M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg (1910 kg)
    N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz (6)


    macht also

    2810 Kg - (1910kg + 6 X 68 kg) = 492 kg
    492 Kg > 408 kg

    Nach der Rechnung bleibt mehr Gewicht für Lasten als für Passagiere. Nach der EU-Verordnung wäre demnach ein MV jedenfalls kein PKW. Dies betrifft jedoch nur die straßenverkehrsrechtliche Zulassung. Aber im Steuerrecht gab es bislang keine Definition eines PKW und gibt sie immer noch nicht. Es heißt dort nur "... wird wie ein PKW besteuert..." Folglich müßte die Definition für PKW aus dem Straßenverkehrszulassungsrecht kommen ......
    Alles sehr undurchsichtig.....

    2 Mal editiert, zuletzt von AlphA OmegA (8. Juni 2007 um 17:49)