muß vielleicht doch nicht von allen geklagt werden!!
Morjn!
Vielleicht kann hierdurch dem Einen oder Anderen die Angst vor dem Rechtsweg bei der Verfolgung seiner berechtigten Steuerinteressen genommen werden:
Schau mal in das zweite Posting !
Zitat aus dem Forum von Camperline.de:
Sehr geehrter Herr......................
Ihr Einspruch ist ist form- und fristgerecht beim Finanzamt eingegangen.
Dem Ruhen des Verfahrens wird stattgegeben.
Der ADAC strebt ein Musterverfahren an.
Ich habe das ganze nicht geprüft, vor allem kenne ich keine Aktivitäten des ADAC. Falls da jemand mehr weiß ........
Noch was:
Im Gesetz steht, daß die Flächenberechnung ausschlaggebend für die steuerliche Bewertung des Fahrzeugs als PKW, LKW oder sonstiges Fahrzeug heranzuziehen ist. Nach den EU-Vorschriften (EU-Richtlinie 70/156/EWG) wird aber grundsätzlich auf das zulässige Gesamtgewicht zurückgegriffen.
Konkret bedeutet das beispielsweise für meinen MV:
Ich habe 7 Sitzplätze eingetragen und ein zul. Gesamtgewicht von 2810 kg. Das eingetragene Leergewicht beträgt 1910 kg, macht über'n Daumen 900 kg Zuladung. Wenn pro Sitz von einem Passagiergewicht von 68 Kg auszugehen ist (siehe EU-Richtlinie) macht das bei 6 Sitzen (außer Fahrersitz) unter Freunden 408 Kg Gewicht für die Personen. Bleiben nach Herrn Adam Riese fast 500 kg für das Gepäck oder die Ladung. Und das in jedem Fall, also bei vollbesetztem Bus oder bei einer Leerfahrt. Grundsätzlich überwiegt hier also der Nutzlasttransport gegenüber dem Personentransport und zwar deutlich. Die Rechnung wird natürlich um so argumentativer, je weniger Sitzplätze man hat!
Hier sollte man vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob die Flächenberechnung wie vom deutschen Fiskus vorgenommen nicht gegen EU-Recht verstößt.......
Wünsche gute Unterhaltung