Ummeldewoche - Bloss als was? Fertig: Gewichtsbesteuerung und Womo bei der Versicherung ;)

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  • Moin,

    wollte die Woche über mal einen kleinen Ämterlauf machen und zum TÜV/AU, danach zum Straßenverkehrsamt und mein Auto ummelden. Nun bin ich am überlegen, als was ich das Fahrzeug anmelden soll:

    Momentan ist es ein LKW, 2.680kg Gesamtgewicht. 2-Sitzer. Steuer: 160,-
    Ich könnte auch ein Womo draus machen, das sollte kein Problem darstellen.

    Habe ich die aktuelle Steuergesetzgebung richtig verstanden? Wenn ich nun ein "unechtes" Womo (da keine Stehhöhe) draus mache, müsste ich doch weiter nach Gewicht als "sonstiges KFZ" besteuert werden (gegebenenfalls mit Auflastung auf über 2,8t)?? Sitzplätze hinten habe ich ja nicht, dafür volle Ladefläche -> also auch nicht als PKW zu versteuern, da überwiegend nicht zum Personentransport geeignet???

    Gruß von der Ostsee

    TdiKi

    Einmal editiert, zuletzt von TdiKi (16. Januar 2008 um 22:00)

  • Ist doch ganz einfach ....

    Meldest du es um zum Wohnmobil ohne stehhöhe bezahlst du PKW Steuer -

    ist es LKW bezahlst du die 160 €

    Ist es ein Wohnmobil mit stehhöhe dann kostet es um 280 €

    Ich würde ees als LKW lassen und den Ausbau so gestallten das er umbaubar ist ... fertig ...

    Ich kann doch in meinem LKW schlafen .... :D

    Es Grüßt Kai :D

  • Zitat


    Ich würde ees als LKW lassen und den Ausbau so gestallten das er umbaubar ist ... fertig ...

    Ich kann doch in meinem LKW schlafen ....

    Der Ausbau wird nicht umgestaltet.....der hat sich seit 6 Jahren bewährt ;)

    Aber ich bin irgendwie der Meinung, das ich als unechtes Womo auch nur Gewichtssteuer zahlen müsste...weil die Bodenfläche zur Personenbeförderung doch erheblich kleiner ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche - eben kein PKW im Sinne des KraftStG...

    Einmal editiert, zuletzt von TdiKi (8. Juli 2007 um 19:34)

  • Nein Kugler, ein WoMo ohne Stehhöhe kann steuerrechtlich entweder ein anderes KFZ (landläufig dann LKW genannt) oder ein PKW sein. Das hängt maßgeblich davon ab, ob das Fahrzeug überwiegend zum Transport von Personen geeignet ist oder nicht. Bei einem T4 mit maximal 3 zugelassenen Sitzplätzen in der vorderen Reihe würde ich diese Eignung eher verneinen, allerdings gibt es noch kein Gerichtsurteil zu dem Thema.

    Leider sind viele Finanzämter Deiner Meinung, wohl wissend, daß die meißten Betroffenen einen Kat einbauen und sich fügen, weil ihnen das Klagerisiko zu groß ist.

    @TdiKi
    Dieser Quatsch mit dem Auflasten ist inzwischen komplett Vergangenheit. Das ZGG eines Fahrzeuges spielt bei der Einstufung keine Rolle mehr. Du könntest also theoretisch im Fond Deinen WoMo Ausbau machen, das Fahrzeug dann als WoMo umschlüsseln und wegen der fehlenden Eignung zum Personentransport weiterhin 160Eur zahlen. Wenn Du Pech hast, mußt Du die Besteuerung als anderes KFZ aber erst gerichtlich durchsetzen. Ruf am Besten beim Finanzamt an und frag, wie die das handhaben. Wenn die mitspielen, kannst Du umbauen und dann die günstige Versicherung nutzen, wenn nicht bau eben so um, daß der Ausbau Ladung ist. Denk auch dran, daß Du mit WoMo und Anhänger nur 60 fahren darfst :P

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zitat


    Denk auch dran, daß Du mit WoMo und Anhänger nur 60 fahren darfst

    Danke, aber ich habe keinen Agrarbügel :D

  • So, es wird wohl ein Womo werden. Dürfte mindestens 80 Euro günstiger im Jahr sein, und wenn die Gewichtsbesteuerung bleibt sogar ca. 450,00 €uro günstiger. Also habe ich mir schnell mal einen Spirituskocher (Origo 3000) gekauft und baue den die nächsten Tage mal ein, dann sollte der TÜV auch problemlos ein Womo eintragen ;)

  • Zitat

    Original von mannimmond
    ...... Denk auch dran, daß Du mit WoMo und Anhänger nur 60 fahren darfst :P


    Hallo mannimmond,

    das habe ich auch schon irgendwo gelesen, hast Du ne Quelle dazu?


    danke und gruss


    Icy

  • Ich wohne zwar auf der Erde und nicht auf dem Mond, kann Dir die Quelle aber auch gerne sagen:

    § 3 Abs. 3 Nr. 2b StVO

  • KUGLER:

    Die habe ich natürlich mit eingerechnet! Bei Womo spare ich mindestens 80€, unter der Annahme das ich schlimmstenfalls erstmal 431,- Steuern zahlen muss (für TDI AJT Hubraumsteuer 401,- und 30,- Strafsteuer wegen fehlendem Partikelfilter). Bekomme ich beim FA die Gewichtsbesteuerung durchgesetzt, spare ich halt ca. 350,- (oben ist wohl ein Rechenfehler)...

  • So, seit heute Mittag ist es nun erstmal ein Womo ;)
    Leider konnte ich den TÜV nicht überzeugen, das meine Spülschüssel viel praktischer als eine fest eingabaute Spüle mit Abwassersystem ist - auch meinen Camping Tisch, den mal ebenfalls praktisch nach draussen stellen kann fand kein Gefallen. Egal, schnell in den Baumarkt und 1,5h später hatte ich dann die Spüle mit Abwassersystem und einen "integrierten" Tisch fertig und war wieder beim TÜV.

    Der fands klasse und hat mich noch darauf hingewiesen, das der Kocher nicht fest verschraubt sein muss. Prima, dann fliegen die Schrauben wieder raus, so kann ich den Kocher zum Putzen kurz an die Seite stellen. Geht ja doch immer was daneben ;)

    Nun warte ich mal gespannt auf die Post vom Finanzamt, mal sehen was die sich so ausdenken.

    P.S. Ein kleines Schmankerl: Ich hatte noch für meine Felgen eine Dekra-Anbaubescheinigung. Die Felgen habe ich dann gleich mal in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, da ich eh auf der Zulassungsstelle war. Nun habe ich dafür die Felgen eingetragen und eine Extra DIN A4 Bescheinigung bekommen, das ich die anderen eingetragenen Reifengrößen - Winterreifen!- auch fahren darf. Klasse, da hätte ich auch weiter mit dem Dekra-Zettel durch die Gegend fahren können, nun habe ich ja wieder DIN A4 Fahrzeugpapiere :rolleyes: :rolleyes:

  • den kocher würd ich erstma verschraubt lassen, is beim finanzamt vorraussetzung das der fest eingebaut is

  • Zitat


    den kocher würd ich erstma verschraubt lassen, is beim finanzamt vorraussetzung das der fest eingebaut is

    ...für was solll das denn beim FA Voraussetzung sein? Ein "echtes" Womo bin ich mangels Stehhöhe nicht. Und ich will steuerlich ja auch kein Womo sein....

  • So, der Steuerbescheid ist da. Wie vermutet: 431,- €uro.
    Werde dann wohl die nächsten Tage mal einen Einspruch schreiben, mal gucken ob die dann freiwillig die Steuer für "andere Fahrzeuge" nach Gewicht festsetzen...und ich wieder auf meine 160,- €uro komme :rolleyes:

  • Moin,

    ich verstehe gerade nicht mehr allzuviel :nixpeil:

    Bis nu war ich immer davon ausgegangen, das ich meinen Bus nicht mehr als WOMO durchkriege!

    Also ich habe nämlich auch keine Stehhöhe, aber eine Schlafbank drinne, und eine Spüle würde ich auch noch schnell reinbekommen...

    Hat noch jemand ein paar Infos zu diesem "unechten" Womo ? Denn das was ich ZZ an Steuern bezahle finde ich pervers!!!


    mfg

    Ole

  • Ist eigentlich ganz einfach:

    WoMo ohne Stehhöhe:

    Fahrzeug ist überwiegend zum Transport von Personen geeignet -> PKW Steuer

    Fahrzeug ist nicht überwiegend zum Transport von Personen geeignet (beim kurzen T4 der Fall, wenn max. 3 Sitzplätze in erster Reihe beim Fahren besetzt sein dürfen) -> Steuer als Anderes KFZ oder landläufig LKW, also ohne Schadstoff nach Gewicht.

    Das Dumme an der Sache ist nur, daß viele Finanzämter von der Geschichte mit dem Anderen KFZ nix wissen wollen und meinen, jedes "falsche WoMo" wäre nach Hubraum zu besteuern :wall: :wall: :wall:

    Die Chancen stehen also gut, sich hier erst gerichtlich gegen das FA durchsetzen zu müssen.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Das heißt im klartext, das sich bei mir ja nichts ändern würde?! Denn ein PKW ist er auch jetzt.

    Ich habe vorne 3 Sitzplätze und hinten 3... Also denke ich mal das das mehr Personen- als Ladefläche ist.


    mfg

    Ole