Wieder auflasten?

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  • Hallo.

    Der Vorbesitzer unseres MV II hatte den Bus seinerzeit auf 2810kg auflasten lassen, aus den damals üblichen Gründen (Kombinations-Kfz.). Im März hab ich den Bus dann auf mich zugelassen, dabei wurde der alte Fahrzeugbrief in eine neue Zulassungsbescheinigung umgewandelt, incl. stundenlangem Abtippen der ganzen Sondereintragungen von Alus und Tieferlegung ;)

    Jetzt ist mir aufgefallen, dass gute Frau dabei offenbar die Auflastung übersehen hat. Es stehen nun wieder 2700kg im Schein :wall:

    Frage: Soll ich das reklamieren und mir die 2810 wieder eintragen lassen? Dass das alte Steuerloch inzwischen zu ist, ist mir bekannt. Aber vielleicht ist es trotzdem nicht schlecht, die 110kg Reserve zu haben, je nachdem, was man mal so transportiert?

    Oder gibt es nach derzeitigen Erkenntnisstand etwas, was gegen das Wieder-Auflasten sprechen würde? Mir fällt zur Zeit nur ein:

    - Radlast => kein Problem, da Stahlfelgen

    - Besteuerung => ist ne normale Pkw-Zulassung, also hubraumabhängig, macht keinen Unterschied

    - Umweltplakette => steig ich zur Zeit nicht ganz durch, aber ich meine gelesen zu haben, dass diese beabsichtigte Nachbesserung für schwere Euro-2-Fahrzeuge eine Untergrenze von 2500kg vorsah, richtig? Dann würde das auch keinen Unterschied machen.

    Danke für eure Ratschläge!


    yps

  • Du hast recht, es bringt nur bei der Zuladung etwas ;) Bei Euro2/3 ist es bei 2500Kg, unter 2500kg = €2 und drüber €3 aber besteuert nach €2.

    Gruß
    Chris