Einschätzungen zum Steuerbescheid erbeten

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  • Vielleicht erst einmal der Hintergrund:

    Ein Freund von mir hat einen AAB, der schon seit einigen Jahren als Wohnmobil zugelassen ist und da er über 2.8to war, war er mit 172€ auch recht günstig in der Steuer. Als dann Ende 2006 die Diskussion um die neue Steuer aufkam hat er noch Ende 2006 (Dezember) einen Euro 2 Kat eingebaut.

    Jetzt hat er seinen Steuerbescheid bekommen: Rückwirkend für 2006 220€ (also hat das Finanzamt netterweise den im Dezember eingebauten Kat für das ganze Jahr angenommen).

    Ist es nun sinnvoll trotzdem Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und abzuwarten was bei den laufenden Klagen gegen die rückwirkende Besteuerung einzulegen oder ist es besser alles so zu lassen wie es ist und keine schlafenden Hunde zu wecken???

  • Meine persönliche Einschätzung der Rechtslage ergibt Klappe halten und zahlen. Ich würde aber trotzdem auf den Überweisungsbeleg unter Vorbehalt schreiben. Ich weiß zwar nicht, ob das auch gegenüber dem FA 3 Jahre lang dafür sorgt, daß man sich unberechtigte Forderungen zurück holen kann, aber sicher ist sicher. Ofiziell Widerspruch einlegen führt dazu, daß ein Sachbearbeiter die Sache in die Hand nimmt und womöglich den Katfehler merkt. Gewinnen kann Dein Freund höchstens die geforderten 220Eur, verlieren kann er für 2006 aber ca. 700Eur.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt